Anschlussflug verpasst Diese Rechte haben Reisende
Hat ein Flieger Verspätung, ist das nervig. Noch größer ist der Ärger, wenn auch der Anschlussflug weg ist. Wie man das vermeiden kann und welche Rechte Passagiere haben, sagt Ihnen REISE-PREISE.de.Wer kümmert sich um mich, wenn mein Anschlussflug weg ist?
Das kommt auf die Buchung an. Haben Passagieren alle Teilstrecken bei einer Fluggesellschaft gebucht, ist die Sache klar: «Die Airline muss die Passagiere mit Essen und Getränken versorgen», erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Außerdem muss sie für eine schnellstmögliche Ersatzbeförderung sorgen. Die Frage nach möglichen Entschädigungen ist noch nicht endgültig geklärt - der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt derzeit einen solchen Fall, will aber eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten. Haben Fluggäste die beiden Teilstrecken separat bei verschiedenen Airlines gebucht und die erste ist verspätet, haben sie Pech, wenn sie ihren Anschluss verpassen. Weder die erste noch die zweite Airline muss sie dann auf ihrer Zwischenstation betreuen. Je nach Buchungsklasse verfällt das Ticket für den Anschlussflug meist.
Wo kann ich mir die Verspätung bescheinigen lassen?
Laut Degott stellen einige Fluggesellschaften eine Bescheinigung automatisch aus. Ist das nicht der Fall, können sich Reisende die Verspätung entweder bei der Fluggesellschaft oder der Abfertigungsgesellschaft im Terminal bestätigen lassen. Doch auch ohne Bescheinigung dürfte es laut Degott bei möglichen späteren Ansprüchen keine Probleme geben, da Flugverspätungen noch monatelang im Computersystem der Airline nachweisbar seien.
Wie kann ich Problemen beim Umsteigen vorbeugen?
Grundsätzlich rät Degott dazu, den kompletten Flug bei einer Gesellschaft oder zumindest einem Airline-Verbund zu buchen. Ist der erste Flieger verspätet, schaut dann zum Beispiel die Fluggesellschaft, ob der Anschlussflieger noch ein paar Minuten länger warten kann oder ob die Passagiere auf spätere Flüge umgebucht werden, erklärt Lufthansa-Sprecher Jan Bärwalde. Doch auch die Passagiere haben eine Verantwortung. »Sie dürfen beim Umsteigen natürlich nicht trödeln und noch einen Abstecher in den Duty-Free-Shop machen, wenn die Zeit knapp ist.«
Welche Umsteigezeit sollte ich einplanen?
Die Umsteigezeit variiert von Flughafen zu Flughafen. In Frankfurt am Main rechnen die Airlines beispielsweise mit 45 Minuten, in Düsseldorf nur mit 30. Doch dabei handelt es sich um Mindestwerte. »Wer mehr Zeit hat, sollte ruhig etwas mehr Luft beim Umsteigen einplanen«, rät Bärwalde.
Fluggastrechteverordnung der EU
Die Ansprüche von Passagieren bei Flugausfällen und ähnlichen Fällen hat die EU in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Auf sie können sich Betroffene berufen, wenn ihr Flug kurzfristig annulliert wird oder er sich stark verspätet. Außerdem gilt sie, wenn ein Passagier gegen seinen Willen nicht befördert werden kann, etwa weil die Maschine überbucht ist.
Bei einer Annullierung oder Nichtbeförderung muss die Airline einen Ersatzflug ermöglichen oder die Kosten für das Flugticket erstatten. Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können sich Betroffene das Flugticket ebenfalls komplett erstatten lassen. Zusätzlich muss die Airline dem Passagier je nach Flugdistanz pauschal 250, 400 oder 600 Euro als Entschädigung zahlen. Der Betrag halbiert sich jeweils, wenn ein zeitnaher Ersatzflug möglich ist.
In allen drei Fällen haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Mahlzeiten, Getränke und zwei kostenlose Telefonate. Wird durch die Verzögerung eine Übernachtung nötig, muss die Fluggesellschaft auch für die Hotelkosten aufkommen.
(16.3.12, dpa)