Flughafen wurde gewechselt Rücktritt, wenn der Flughafen wechselt
Pauschalurlauber haben grundsätzlich das Recht, vom gebuchten Flughafen aus in die Ferien zu starten.Ändert der Reiseveranstalter kurz vor dem Reisetermin ohne wichtigen Grund den Flughafen, kann der Kunde kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten (LG Kleve, AZ 4S 128/97).