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Reiserecht Reiseunterlagen kommen nicht - Tourist muss nachhaken

Pauschalurlauber müssen bei ihrem Veranstalter Alarm schlagen, wenn die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig eintreffen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Aschaffenburg hervor.

Denn wer seinen Abreisetermin »sehenden Auges« verstreichen lässt, ohne etwas zu unternehmen, kann keinen Schadenersatz in voller Höhe fordern, urteilten die Richter (Aktenzeichen: 112 C 2695/09). Wer vergeblich auf Flugtickets und andere Unterlagen wartet, müsse »sämtliche zumutbaren Anstrengungen« unternehmen, um das «Gelingen der Reise» zu sichern. Unterbleibt dies, liege die Mitschuld des Urlaubers bei 50 Prozent.

Grundsätzlich ist aber auch der Veranstalter dazu verpflichtet, die Reiseunterlagen so zur Verfügung zu stellen, dass dem Gast «für die Urlaubsvorbereitungen und die Anreise zum Flughafen zumindest ein Zeitraum von einigen Stunden» bleibt. Wenn ein Unternehmen diese Pflicht nicht erfüllt, dürfe der wartende Tourist den Reisevertrag kündigen und Schadenersatzansprüche stellen.

Im verhandelten Fall war beides unterblieben: Der Veranstalter hatte nichts zugeschickt, und der Urlauber nicht nachgehakt. Deshalb müssten sich beide Seiten die Kosten teilen, entschied das Gericht.


(11.3.11, dpa/tmn)
 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.