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Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.

Das gilt laut einem Urteil auch, wenn der Partner seinen Anspruch auf Schadensersatz erst später als einen Monat nach dem Urlaub schriftlich abtritt.

So entschied der Bundesgerichtshof (BGH), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet (Aktenzeichen: Xa ZR 124/09). Nach Paragraf 651g Abs.I BGB müssen Reisende Ansprüche auf Schadensersatz innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise geltend machen.

In dem Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Donaukreuzfahrt gebucht, die der Veranstalter ausfallen ließ. Der Kunde verlangte daraufhin die Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Ein Vierteljahr später - die Klage war bereits eingereicht - trat die Ehefrau des Klägers ihren Anspruch auf Schadensersatz an den Partner ab. Das war nicht zu beanstanden, entschieden Amts- und Landgericht. Der BGH wies die Revision des beklagten Unternehmens zurück und schloss sich der Argumentation der beiden Gerichte an.

Es sei nicht erforderlich, dass die Ehefrau innerhalb der nach Paragraf 651g geltenden Monatsfrist ihren Mann für die Wahrnehmung ihrer Ansprüche bevollmächtigt. Dass die Ansprüche an sich rechtzeitig gestellt wurden, sei unstrittig. Keine Rolle spiele, ob der Ehemann zu dem Zeitpunkt, als er sich zum ersten Mal an das Reiseunternehmen wandte, von seiner Frau eine Vollmacht gehabt habe.

(24.01.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Reiseunterlagen kommen nicht - Tourist muss nachhaken

Pauschalurlauber müssen bei ihrem Veranstalter Alarm schlagen, wenn die Reiseunterlagen nicht rechtzeitig eintreffen.