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Eine Flugbuchung per Internet kann frustrierend sein, wenn der anfangs günstige Preis am Ende doch nicht zu haben ist

Eine Flugbuchung per Internet kann frustrierend sein, wenn der anfangs günstige Preis am Ende doch nicht zu haben ist

Reiserecht Flugportal muss sofort korrekten Endpreis anzeigen

Wenn das Flugticket am Ende doch mehr kostet, ist das nicht rechtens.

Es ist zwar geltendes Recht, wird aber immer wieder missachtet: Flugportale im Internet müssen während der Buchung des Nutzers stets den Endpreis für das angefragte Ticket anzeigen. Doch nicht jeder Anbieter hält sich daran. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Leipzig (Az.: 05 O 184/19), auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzvb) aufmerksam macht.

Die Verbraucherschützer waren die Kläger in diesem Verfahren. In dem Fall bekamen die Nutzer auf der Webseite des Portals einen Flugpreis ausgewiesen, der bei der Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte galt. Dabei war laut einem mit Sternchen versehenen Hinweis ein Rabatt von 14,99 Euro eingerechnet. Entschied sich der Reisende am Ende der Buchung aber für eine andere gängige Kreditkarte, verteuerte sich der Endpreis um diese 14,99 Euro.


Der vzbv monierte vor Gericht irreführende Preisangaben und einen Verstoß gegen die per EU-Verordnung festgelegten Regeln zur Preistransparenz bei Flugbuchungen. Demnach muss schon am Anfang des Buchungsvorgangs der korrekte Endpreis genannt werden - inklusive aller Steuern, Gebühren und sonstiger unvermeidbarer Kosten. Und das Landgericht gab dem Kläger Recht: Der Hinweis darauf, dass der angezeigte Preis einen Sonderrabatt enthält, reiche nicht aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

REISERECHT: Gilt eine harte Landung automatisch als Unfall?

(17.05.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.