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Mallorca bietet auch im Dezember viele Sonnenstunden und schöne Momente am Strand

Mallorca bietet auch im Dezember viele Sonnenstunden und schöne Momente am Strand

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Weihnachten als Urlaubszeit Feiern abseits der eigenen vier Wände

Weihnachten ist das Fest der Familie. So sollte es auf jeden Fall sein. Doch seit einigen Jahren steht der Konsum und das Schenken im Fokus der beliebtesten Ferienzeit. Statt sich aufeinander zu freuen, stressen sich Familien mit der Suche nach passenden Geschenken und der optimalen Speisengestaltung für die Feiertage.

Ein Ausweg: Raus aus dem Alltag und Weihnachten in der Ferne genießen. Was nach einer Flucht klingt, kann für Familien zum Genuss werden, wenn die Planung stimmt.

Die Vorbereitung: Frühzeitig den Weihnachtsurlaub planen
 
Entscheidet sich die Familie dafür, an Weihnachten alles hinter sich zu lassen und lieber in der Ferne zu feiern, gilt es, bereits Ende des Sommers oder Anfang des Herbstes mit der konkreten Planung zu beginnen. Das Wichtigste ist dabei die Suche einem passenden Urlaubsort. Warm oder kalt? Bergig oder doch eher flach? Weit entfernt oder gleich um die Ecke? Die Möglichkeiten sind grenzenlos, werden bei der Betrachtung der eigenen Gegebenheiten häufig kleiner. 
 
Familien mit Babys oder Kleinkindern versuchen, Flugzeiten komplett zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Besteht der weihnachtliche Wunsch nach warmen Feiertagen, engt das die Reiseziele extrem ein. Auf Deutschlands Lieblingsinsel Mallorca herrschen auch im Winter noch angenehme Temperaturen. Gleichzeitig sorgen gerade einmal acht Regentage im gesamten Monat für trübe Aussichten. Zum Vergleich: In Deutschland müssen sich Urlauber auf -1 bis +3 Grad Celsius einstellen und kämpfen zusätzlich mit rund 20 Regentagen. Mallorca liegt mit einer relativ kurzen Reisezeit von zweieinhalb Stunden auch für Familien mit Kindern im Rahmen des Möglichen.
 
Es gilt allerdings zu bedenken, dass die reine Flugzeit nicht den kompletten Stress widerspiegelt. Die Anreise zum Flughafen, der Check-In, das Warten am Gate, die Kofferabholung und der Transfer zum Hotel verschlingen mit Leichtigkeit acht Stunden. In dieser Zeit stehen die Kinder unter konstanter Anspannung und werden einige Schläfchen brauchen, bis sie sich von den Reisestrapazen erholen. Eltern sollten Weihnachtsurlaube in der Ferne deshalb nicht zu kurz planen. Da der Anreise- und Abreisetag kaum nutzbar sind, ist die Buchung von sieben effektiven Reisetagen sinnvoll. In dieser Zeit gewöhnen sich Kinder an die neue Umgebung und können sich auf Weihnachten abseits der eigenen vier Wände einlassen.
 
Weiße Weihnachten gibt es in Deutschland nur noch selten, eine Reise zur Weihnachtszeit bietet sich deshalb an
Weitere Weihnachtsreiseziele mit Wärmegarantie:
 
  • Gran Canaria - 8 Stunden Flugzeit - 22 Grad Celsius
  • Ägypten - 4,5 Stunden Flugzeit - 26 Grad Celsius
  • Sri Lanka - 13 Stunden Flugzeit - 29 Grad Celsius
  • Kuba - 15 Stunden Flugzeit - 30 Grad Celsius
  • Kap Verde - 6 Stunden - 26 Grad Celsius
 
Urlaubsziele abseits des warmen Wetters
 
Es muss jedoch nicht immer die Sonne sein, der Familien im Winter hinterherjagen. Einige wünschen sich für ihre Kinder einfach nur sichere weiße Weihnachten. Da dies in den letzten Jahren in vielen Orten Deutschlands nicht mehr zu realisieren war, wandert der Blick sehnsüchtig in höhere Gefilde. In der gesamten Bundesrepublik liegt die Wahrscheinlichkeit auf schneebedeckten Straßen am Heiligabend nur bei 30 Prozent. Im Süden Deutschlands wächst die Wahrscheinlichkeit immerhin auf 44 Prozent an, doch eine Garantie klingt anders. Deshalb sind die bergigen Regionen Österreichs, Frankreichs und der Schweiz beliebte Urlaubsziele für heimische Weihnachtsmuffel. Da sich der Flug in diese Gegenden meistens erübrigt, eignet sich das schneereiche Ziel besonders für Familien. Wer mit dem Auto anreist, kann bei besonders kleinen Kindern auch Zwischenstopps einplanen, um die Fahrzeit am Stück zu verkürzen.
 
Ebenfalls beliebt sind Reisen in die Nähe des Weihnachtsmanns. In Skandinavien ist Schnee garantiert, ohne dabei auf hohe Berge fahren zu müssen. Deshalb eignet sich eine Reise nach Schweden, Norwegen oder Lappland für Autofahrer, die sich mit glatten Steigungen schwertun.
 
Weihnachtsessen: Selbstgemacht oder von der Küche gestellt?
 
Kaum ein anderes Fest wird so sehr mit kulinarischen Genüssen verbunden wie Weihnachten. Daher ist es verständlich, dass sich die ganze Familie schon früh Gedanken darüber macht, was auf den Tisch kommen soll. Besonders dann, wenn im Weihnachtsurlaub ein Apartment oder eine Ferienwohnung gemietet wurde, bietet es sich eventuell an, aus dem Kochen zum Heiligen Abend und den Weihnachtsfeiertagen ein gemütliches Happening zu machen. Sind die Kinder beispielsweise schon im Grundschulalter, gilt es, sie in das Tischdecken ebenso zu integrieren wie in das Zubereiten der Speisen.
 
Klar ist im Gegenzug jedoch auch, dass es durchaus von Vorteil sein kann, sich das Weihnachtsessen von der  Küche stellen zu lassen. Unter anderem profitiert die Familie dann von 
  • dem "Luxus", nicht spülen zu müssen
  • der Gelegenheit, sich ohne vorherige Mühen das Essen auftischen zu lassen, das am besten zum persönlichen Geschmack passt
  • einem (in der Regel) unkomplizierten Ablauf und einem Maximum an Flexibilität.
 
Ob sich eine Familie dazu entschließt, an einem so wichtigen Abend selbst zu kochen oder das Zepter einem externen Dienstleister bzw. der Pension vor Ort zu übergeben, ist vom jeweiligen Geschmack und dem eigenen Anspruch abhängig. Generell gilt, dass das Zubereiten der Speisen in vielen Fällen, gerade bei aufwendigen Menüs, viel Zeit in Anspruch nehmen kann.
 
Zusammengefasst: Wer seinen Fokus auf gemütliche Gespräche mit der Familie legen und sich etwas Besonderes gönnen möchte, ohne sich Gedanken um dreckiges Geschirr und den idealen Garpunkt des Fleisches machen zu müssen, ist gut beraten, in die Bewirtung seitens der Unterkunft zu investieren.

Übrigens: Besonders in der Weihnachtszeit darf natürlich auch genossen werden. Wer hier meint, seinen Körper durch eine vorherige "Radikal-Diät" auf Gänsebraten und Co. vorbereiten zu können, irrt jedoch. Vielmehr entstünde auf dieser Grundlage ein Chaos im Stoffwechsel, das für die ein oder andere Heißhungerattacke sorgen dürfte. Weitaus sinnvoller ist es hier, seinen Ernährungs- und Lebensstil nicht nur für die Feiertage, sondern generell und weitsichtig zu ändern. Dieses Vorgehen erweist sich in den meisten Fällen nicht nur als effektiver, sondern auch als viel gesünder.
 
Weihnachtsgeschenke lassen sich zwar in den Urlaub transportieren. Doch spätestens bei Flugreisen sind die Transportmöglichkeiten begrenzt

Wohin mit den Weihnachtsgeschenken?
 
Viele Weihnachtsfans zelebrieren das Schenken untereinander. Auch wenn es durchaus zahlreiche Verfechter eines Trends geben mag, der die Liebe und weniger die Geschenke in den Fokus rückt, muss gesagt werden: Das Geschäft zum Jahresende boomt.
 
Entsprechend prall gefüllt sind auch in jedem Jahr die Weihnachtsstrümpfe. Besonders dann, wenn Kinder zur Familie gehören, fällt es oft schwer, die Massen an Geschenken unter dem Baum noch zu überblicken.
 
Wer jedoch im Urlaub Weihnachten feiert, sieht sich schnell mit einem weiteren Problem konfrontiert: Wohin mit den Weihnachtsgeschenken? Die gute Nachricht: Die meisten Gastgeber zeigen sich hier sehr kooperativ. So besteht in der Regel die Möglichkeit, die Geschenke, wenn gewünscht, zwischen dem Auszug aus dem Zimmer und der endgültigen Abreise bzw. zwischen der Anreise und dem Heiligen Abend, im (meist verschlossenen) Gepäckraum der Pension oder des Hotels zwischenzulagern. Doch was passiert dann?
 
Wichtig: Das Planen der Rückfahrt
 
Hierbei handelt es sich um einen der wenigen Punkte, der das Weihnachtsfest im Hotel bzw. der Pension ein wenig einschränken könnte. Familien reisen erfahrungsgemäß ohnehin mit viel Gepäck. Wer jetzt noch Geschenke transportieren muss, kommt (in Kombination mit einem kleinen Auto) schnell an seine logistischen Grenzen. Es gilt abzuwägen und schon vor dem Aufbrechen in den Urlaub Entscheidungen zu treffen.
 
Ist das "große Geschenk" wirklich unverzichtbar? Dann kann es sinnvoll sein, für die Fahrt in den Urlaub einen größeren Wagen zu mieten. Eine Alternative wäre es jedoch auch, den Kindern mit der Aussicht auf den "Rest der Bescherung" Zuhause, die Heimfahrt ein wenig zu erleichtern. Wer sich beim Weihnachtsfest "außer Haus" auf kleinere Präsente beschränkt, profitiert zudem von der Tatsache, dass auch der Hinweg nicht in Geheimniskrämerei ausarten muss.

(20.11.2017, rp)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.