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Explorer Expeditionstruck aus dem Jahre 1970

Explorer Expeditionstruck aus dem Jahre 1970

Von Afrika in die Welt Explorer Fernreisen feiert 50-jähriges Firmenjubiläum

Von Düsseldorf nach Nairobi und wieder zurück. Nicht im Flugzeug, sondern im umgebauten Allrad-LKW. Mit Trans-Afrika Expeditionen machte sich Explorer Fernreisen in den 1970er Jahren einen Namen. Heute hat das Unternehmen Ziele auf der ganzen Welt im Programm – darunter nach 50 Jahren erstmals auch in Europa.

Abenteuerlustige, Biologen, Geologen, Fotografen und Künstler – es war eine buntgemischte Reisegruppe, die unter der Leitung von Rolf Bienert 1970 zu der ersten Trans-Afrika Expedition aufbrach. Unter dem Namen »Explorer Afrika Expeditionen« hatte der leidenschaftliche Afrika-Liebhaber Bienert das Unternehmen gegründet. Sechs Monate dauerte die komplette Tour und sie führte durch das Kongobecken, den Südsudan, den Tschad und die Zentralafrikanische Republik. »Explorer Afrika Expeditionen war damals das erste Unternehmen, das eine Reise in diese Länder anbot«, sagt der heutige Geschäftsführer Rüdiger Berger. »Der Name war dabei Programm. Es gab keine genau festgelegte Route, geschweige denn eine touristische Infrastruktur. Es war Abenteuer pur.« Und genau das wollten viele Menschen erleben. Insgesamt 26 Mal durchquerten Rolf Bienert und sein Team die Sahara in Nordund Südrichtung, das Kongobecken sogar 32 Mal.

Erlebnis- und Individualreisen

Parallel zu den Trans-Afrika Expeditionen nahm Explorer in den 1970er Jahren weitere Ziele in das Programm auf. Dazu zählten zunächst Sibirien, Australien und Asien. Später folgten Südamerika und Neuseeland. Mit den weltweiten Angeboten änderte sich 1992 konsequenterweise auch der Name des Unternehmens. Aus Explorer Afrika Expeditionen wurde der heutige Name Explorer Fernreisen. Nicht geändert hat sich der Anspruch des Unternehmens, besondere Reisen zu bieten. »Unsere Kunden wollen ein Land oder eine Region intensiv kennenlernen und das ermöglichen wir ihnen mit Kleingruppenreisen oder aber mit einer für sie individuell organisierten Tour«, betont Rüdiger Berger.

Neu im Programm sind Europaangebote. Damit reagiert das Unternehmen im Jubiläumsjahr auf die weltweiten Reiseeinschränkungen und Warnungen. »Als Fernreise-Spezialist sind wir von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Wir sehen die Situation aber als Ansporn, mit und für unsere Kunden Europa zu entdecken«, so Berger. So bietet Explorer unter anderem Abenteuerreisen durch Island und Katamaran-Segeltörns im Mittelmeer an.

Über Explorer Fernreisen

Die Explorer Fernreisen GmbH wurde vor 50 Jahren als Afrika-Experte gegründet. Als Veranstalter individueller Fernreisen verkauft Explorer Fernreisen heute pro Jahr 60.000 Einzelreisen durch Amerika, Asien, Afrika, Ozeanien, den Indischen Ozean und den Orient. Das Unternehmen konzentriert sich an 13 Standorten mit rund 100 Mitarbeitern auf die persönliche Beratung seiner Kunden und die Zusammenstellung von Flug-, Übernachtungs- und Ausflugsbausteinen zu individuellen Traumreisen. Unter der Geschäftsführung von Rüdiger Berger und Marco Hansen steht Explorer Fernreisen für einen zeitgemäßen nachhaltigen Tourismus, der ebenso Wert legt auf die intakte Umwelt der Zielländer und auf den engen Kontakt der Touristen zur Bevölkerung vor Ort, wie auf die Unterstützung sozialer Projekte an den Zielorten. Informationen über das Unternehmen und das vielseitige Reiseangebot finden Sie unter www.explorer.de.

(30.07.2020, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.