fbpx
Der Badestrand von Hurghada ist menschenleer. Ägyptens Reisebranche hofft auf ein frühes Ende der Corona-Krise

Der Badestrand von Hurghada ist menschenleer. Ägyptens Reisebranche hofft auf ein frühes Ende der Corona-Krise

Verlassene Strände in Hurghada Ägyptens Badeorte sind menschenleer

Von dunkelblau bis türkis färbt sich das Meer, das zu dieser Jahreszeit normalerweise unzählige Urlauber lockt. Aber die Strände von Hurghada sind menschenleer.

In dem beliebten Badeort in Ägypten sind die Liegen dieser Tage zu Türmen gestapelt, kein einziger Tourist ist unter den Sonnenschirmen zu sehen. Wegen der Corona-Krise sind Urlauber abgereist, Hotels und Restaurants wurden geschlossen. Und niemand weiß, wann das Strandleben hier wieder halbwegs normal weitergehen wird.

Leere Straßen und abgesperrte Strände

Die Hotels in Hurghada seien nur noch mit dem nötigsten Personal besetzt, sagt der aus Mannheim stammende Marcel Lauck, der in Hurghada eine Bar betreibt. «In den Straßen ist einfach nix mehr los. Man sieht nur noch ein paar Jogger. Das Meer ist auch abgesperrt.» Er und seine Freunde würden sich jetzt mit Sport oder Online-Kursen die Tage vertreiben. «Man hat sich mit der Situation abgefunden und macht das beste aus der Auszeit», sagt der 34-Jährige, der vor knapp zehn Jahren nach Ägypten auswanderte.

Auch die Strände in Scharm El-Scheich, ein weiterer beliebter Badeort in Ägypten, seien verlassen, berichten Anwohner. Der Ort lebt wie Hurghada - und Ägypten überhaupt - sehr stark vom Tourismus. Mehr als 13 Millionen Urlauber besuchten das nordafrikanische Land 2019. Viele Deutsche reisen regelmäßig an, um etwa am Strand zu entspannen oder Tauchen zu gehen. Durch das Coronavirus sind diese Einnahmen jetzt weggebrochen. Einige Experten vermuten, dass die Branche wegen der Krise pro Monat Verluste in Höhe von einer Milliarde Dollar macht.

Urlauber könnten im Novemer zurückkehren

Marcel Lauck glaubt daran, dass nach der Krise irgendwann wieder Normalität einkehren wird. «Die Deutschen lassen sich doch ihren Urlaub nicht nehmen.» Hurghada habe auch die politischen Umwälzungen der Jahre 2011 und 2013 sowie die Krise nach mehreren Terroranschlägen überlebt, als der Tourismus einbrach. Die Korallenriffe und das traumhafte Wetter im November - all das würden die Urlauber früher oder später wiederentdecken. Auch seine Bar will Lauck dann wieder öffnen.

Und die leeren Straßen und Strände hätten auch ihr Gutes, sagt Lauck: «Ehrlich gesagt ist es hier echt geil. Das Wetter ist super, man hat viel Platz und man kann machen, was man will.»

(20.04.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.