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Wer ein Zugticket gekauft hat, um zu einer Veranstaltung zu gelangen, die nun wegen des Coronavirus abgesagt wurde, erhält das Geld für die Bahnfahrt zurück

Wer ein Zugticket gekauft hat, um zu einer Veranstaltung zu gelangen, die nun wegen des Coronavirus abgesagt wurde, erhält das Geld für die Bahnfahrt zurück

Veranstaltung abgesagt Bahn erstattet Fahrpreis bei virusbedingtem Eventausfall

Messen, Konzerte, Sportereignisse - wegen des Coronavirus werden derzeit zahlreiche Großveranstaltungen abgesagt. Immerhin: Die Bahn zeigt sich kulant und zahlt die Kosten für das Zugticket zurück.

Fahrgäste der Deutschen Bahn können sich in bestimmten Fällen den Fahrpreis kostenfrei erstatten lassen, wenn ihr Reiseanlass aufgrund des neuartigen Coronavirus entfällt. Das gelte für den Fernverkehr beispielsweise, wenn eine Messe, ein Konzert oder ein Sportereignis wegen des Virus offiziell abgesagt werde, wie die Bahn mitteilte.

Diese Kulanz gilt auch, wenn ein gebuchtes Hotel am Zielort unter Quarantäne steht sowie für Reisen in die betroffenen Gebiete in Italien.

Das Bundesunternehmen betonte, es sei auf eine Ausbreitung des Virus vorbereitet. Derzeit gebe es für die Kunden keine Einschränkungen.

Sollten die Behörden in einem Zug einen Corona-Verdacht feststellen, werde der Bereich gesperrt und nach der Fahrt gereinigt und desinfiziert. Fahrgäste würden dann aufgefordert, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen, damit die Behörden sie bei Bedarf erreichen können. Dafür werde auch eine Hotline eingerichtet.

Service:

Bahn-Hotline: 0800 - 514 15 14

(28.02.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.