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Fluggäste dürfen ihre Sitzplätze nicht eigenmächtig in die Businessclass verlegen, nur weil ihre Reservierung in der Economyclass nicht geklappt hat

Fluggäste dürfen ihre Sitzplätze nicht eigenmächtig in die Businessclass verlegen, nur weil ihre Reservierung in der Economyclass nicht geklappt hat

Urteil Eigenmächtiges Ticket-Upgrade bei Reservierungsfehler?

Wenn bei der Sitzplatzreservierung etwas schiefläuft, muss die Airline in der Regel die Reservierungskosten erstatten. Aber wie sieht es aus, wenn Passagiere sich stattdessen Plätze in einer höheren Beförderungsklasse sichern?

Passagiere dürfen ihre Flugtickets nicht eigenmächtig aufwerten, nur weil ihre Sitzplatzreservierung nicht berücksichtigt ist. Das hat das Amtsgericht Frankfurt im Fall einer dreiköpfigen Familie entschieden, die im Herbst 2018 mit der Lufthansa nach Tansania fliegen wollte. Mit der Reise sollte das Abitur des Sohnes gefeiert werden.

Der spätere Kläger hatte zunächst drei besondere Sitze in der Economy-Klasse für 360 Euro Aufpreis reserviert, wie das Gericht mitteilte. Als er aber wenige Tage vor Abflug feststellen musste, dass die Plätze nicht reserviert waren, buchte er eigenmächtig als Ersatz die Tickets auf die teurere Business-Klasse um. Später verlangte er dann den Aufpreis von 1050 Euro zurück, weil die Fluggesellschaft ihren Vertrag nicht erfüllt habe.

Das sah auch das Amtsgericht so und verurteilte die Lufthansa wegen «schuldhafter Pflichtverletzung» zur vollständigen Rückzahlung der Reservierungskosten. Gleichzeitig entschied es aber, dass der Kläger nicht zur eigenständigen Umbuchung berechtigt gewesen sei, um den Schaden auszugleichen. Schließlich handele es sich bei einem Business-Flug um eine gänzlich andere Dienstleistung als die Reservierung von Sitzplätzen.

(01.04.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.