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REISE und PREISE

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Jan Woitas

Urteil Flugpreis muss Steuern und Gebühren beinhalten

Bei der Flugbuchung im Internet sollte der Endpreis deutlich angezeigt sein. Weil ein Reiseportal sich nicht an diesen Vorsatz hielt, gingen Verbraucherschützer vor Gericht. Mit Erfolg, wie ein BGH-Urteil zeigt.
Eine Servicepauschale bei der Flugbuchung, die nur Kunden mit einer bestimmten Kreditkarte erlassen wird, muss gleich in den Gesamtpreis miteingerechnet sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das nun veröffentlicht wurde.
 
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte das Internet-Reiseportal Opodo verklagt (Az. I ZR 160/15). Dort wurden bei der Suche nach Flügen mit einem bestimmten Ziel zunächst Preise angezeigt, die nur beim Bezahlen mit einer Karte von American Express galten. Für alle anderen Kunden fiel ein zusätzliches Entgelt und eine Servicegebühr an. Diese Kosten wurden allerdings erst sichtbar, wenn man die Voreinstellung geändert und die Preise neu berechnet hatte. Nach Auffassung der BGH-Richter ist damit »ein effektiver Preisvergleich nicht möglich«.
 
Nach EU-Recht muss der Preis alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten, »die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind«. Laut BGH sind Entgelte nicht nur unvermeidbar, wenn jeder sie bezahlen muss - »sondern grundsätzlich bereits dann, wenn nicht jeder Kunde sie vermeiden kann«.
 
Auf www.World-of-Flights.de können Sie die Flugpreise ohne »versteckte Zusatzkosten« ermitteln.
 
(20.01.2017, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.