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Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme hinnehmen mussten

Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme hinnehmen mussten

Urteil des EuGH Doppelte Entschädigung bei doppelter Verspätung

Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die Richter urteilten über einen Fall, in dem Passagiere von Helsinki nach Singapur wegen Problemen an verschiedenen Flugzeugen letztlich mehr als 48 Stunden unterwegs waren - gut viermal länger als normal.

Die Reisenden hatten am 11. Oktober 2013 direkt nach Singapur fliegen wollen, doch eine Störung an der Maschine verhinderte laut EuGH den Abflug. Sie akzeptierten daraufhin einen Flug über Chongqing in China am nächsten Tag, mit dem sie am 13. Oktober um 17.25 Uhr am Ziel gewesen wären. Weil aber die Servolenkung des Steuerruders am Flugzeug für diese Route ausfiel, verzögerte sich auch dieser Flug und sie kamen schließlich am 14. Oktober um 00.15 an. Für die ursprünglich gebuchte Direktverbindung gibt die Fluggesellschaft Finnair eine Flugdauer von 11 Stunden und 35 Minuten an.

Die Airline zahlte den Fluggästen zwar je 600 Euro für den ausgefallenen ersten Flug, verweigerte aber eine Entschädigung für die Verspätung auf der Alternativstrecke und berief sich auf «außergewöhnliche Umstände». Das wies der EuGH jedoch zurück. Die Richter urteilten, dass die Reisenden bei doppelter Verspätung aus technischen Gründen auch doppelt entschädigt werden müssen.

(12.03.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.