Urteil des EuGH Doppelte Entschädigung bei doppelter Verspätung
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.Die Richter urteilten über einen Fall, in dem Passagiere von Helsinki nach Singapur wegen Problemen an verschiedenen Flugzeugen letztlich mehr als 48 Stunden unterwegs waren - gut viermal länger als normal.
Die Reisenden hatten am 11. Oktober 2013 direkt nach Singapur fliegen wollen, doch eine Störung an der Maschine verhinderte laut EuGH den Abflug. Sie akzeptierten daraufhin einen Flug über Chongqing in China am nächsten Tag, mit dem sie am 13. Oktober um 17.25 Uhr am Ziel gewesen wären. Weil aber die Servolenkung des Steuerruders am Flugzeug für diese Route ausfiel, verzögerte sich auch dieser Flug und sie kamen schließlich am 14. Oktober um 00.15 an. Für die ursprünglich gebuchte Direktverbindung gibt die Fluggesellschaft Finnair eine Flugdauer von 11 Stunden und 35 Minuten an.
Die Airline zahlte den Fluggästen zwar je 600 Euro für den ausgefallenen ersten Flug, verweigerte aber eine Entschädigung für die Verspätung auf der Alternativstrecke und berief sich auf «außergewöhnliche Umstände». Das wies der EuGH jedoch zurück. Die Richter urteilten, dass die Reisenden bei doppelter Verspätung aus technischen Gründen auch doppelt entschädigt werden müssen.
(12.03.2020, dpa)