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Die Sonnenbetten an der ägyptischen Küste bleiben gerade leer, sind für viele Reisende aber weiter ein Fernwehziel

Die Sonnenbetten an der ägyptischen Küste bleiben gerade leer, sind für viele Reisende aber weiter ein Fernwehziel

Urlaubs-Pause Was uns fehlt, wenn wir nicht mehr reisen können

Ich reise, also bin ich - aber was, wenn das plötzlich nicht mehr möglich ist? Wegen der Corona-Krise müssen wir alle vorerst zu Hause bleiben. Was macht das mit uns?

Urlaub heißt Glück: Diese Gleichung durchzieht die Geschichte vom Tourismus. Die Tui zum Beispiel wirbt mit dem Spruch «Discover your Smile» (Entdecke dein Lächeln). Fast so, als gäbe es erst dann einen Grund zur Freude, wenn man endlich die Koffer packen kann. Doch damit ist es nun vorbei.

Nicht nur Tui hat wegen Corona vorerst alle Reisen abgesagt. Urlaub ist generell unmöglich geworden, ohne Ausnahmen und Schlupflöcher: Die Reisewarnung der Bundesregierung gilt weltweit. Statt in die Welt hinaus zu fliegen, werden die Bürger nach Hause gebracht.

Die große Erzählung vom Traumurlaub

Nicht nur kommerzielle Veranstalter preisen in der Aussicht auf dicke Umsätze das Reiseglück, es sind vor allem die Urlauber selbst. Selfies auf Instagram und per Whatsapp senden die Botschaft: Ich habe eine tolle Zeit! Die Sommerferien gelten als «die schönsten Wochen des Jahres», als Höhepunkt unseres Daseins. Da kann gerade noch Weihnachten mithalten.

Was macht es mit uns, wenn der Glücksfaktor Reisen plötzlich wegfällt? Wenn wir alle auf unabsehbare Zeit daheim bleiben müssen? Spazieren im Park statt Sardinien oder San Francisco.

Der Zukunfts- und Tourismusforscher Prof. Horst Opaschowski hat das Reisen mehr als 30 Jahre untersucht - warum die Menschen unterwegs sind, wohin sie fahren, was sie in der Ferne suchen. Dass sie plötzlich nirgendwo mehr hin können, gab es aber noch nie.

Die Angst vor den eigenen vier Wänden

Der Befund des Experten ist eindeutig: «Ohne das Reisen drohen den Menschen Entzugserscheinungen», sagt Opaschowski. «Denn das Reisen gehört einfach zum Menschen. Wir waren mobil, bevor wir sesshaft wurden.» Die Geschichte des Menschen sei eine Geschichte der Mobilität und des Reisens. Die Fallhöhe ist also groß.

Opaschowski verweist auf einen bekannten Spruch des französischen Gelehrten Blaise Pascal (1623-1662), der sinngemäß besagt: Alles Unheil rührt allein daher, dass die Menschen nicht in Ruhe in ihrem Zimmer sitzen können. Horror vacui: die Angst vor der Leere.

Wir können jetzt niemand anderes mehr sein

«Reisen ist die populärste Form von Glück», sagt Opaschowski. Das liege an zwei Dingen: «Reisen ermöglicht den Ortswechsel und auch den Rollenwechsel.» Beides sei im Moment nicht möglich. «Jeder spielt im Urlaub und auf Reisen eine andere Rolle, was man oft schon an der Kostümierung sieht.» Nun sei jeder auf sich selbst zurückgeworfen - der Ausbruch aus dem Gewohnten fehlt.

Und es gibt noch einen anderen Effekt: Ohne das Reisen ist einfach weniger Action. «Die treibende Kraft für Mobilität und Reisen ist die Angst, im Leben etwas zu verpassen», sagt Opaschowski. Je jünger die Menschen, umso bedeutender das Reisen. In der Tat konnte man in den vergangenen Jahren den Eindruck gewinnen, dass das Reisen zu dem Statussymbol und Sinnstifter schlechthin geworden ist. Gefühlt musste jeder auch einmal nach Bali und New York.

Wäre nun die Zeit, den Billigflieger-Hedonismus zu hinterfragen, die hektischen Wochenendtrips nach London, Rom oder Barcelona? Der Experte ist skeptisch: «Das ist die Wunschvorstellung, aber ich glaube, sie wird so nicht funktionieren. Wir haben uns zu sehr daran gewöhnt, dass wir immer wegkönnen.» Die Tourismusindustrie sei gleichzeitig Langweile-Verhinderer und Langweile-Produzent. Wie das? «Weil man abhängig wird», sagt Opaschowski.

Angenehme Ruhe hat ein Verfallsdatum

Aber ist es nicht auch mal schön, das Zuhause zu genießen? Es kommt wohl darauf an, wie lange der Reisestopp andauern wird. «Das eigene Haus kann noch so schön gestaltet sein, irgendwann muss man einfach raus», schätzt Opaschowski. «Da ist dieses Bedürfnis: raus aus dem Alltag, raus den Gewohnheiten, den Terminen und der Routine.» Der Mensch brauche einfach den Kontrast zum Alltag.

Opaschowski glaubt auch nicht daran, dass die verordnete Ruhe, die nun ins Leben einkehrt, auf Dauer wirklich gut tut. Er vergleicht das mit der Sehnsucht nach dem Ruhestand. «Es gibt viele, die sich darauf freuen, wenn das Arbeitsleben zu Ende ist. Die freuen sich riesig darauf, mal die Wohnung aufzuräumen. Aber das hält dann nicht ewig an», glaubt der Zukunftsforscher.

Natürlich sei jede Form von Langeweile eine Chance, zu sich zu kommen. «Man kann das vorübergehend auch genießen. Aber der Mensch ist ein tätiges Wesen, er muss etwas um die Ohren haben», sagt Opaschowski. Der Kreislauf sei folgender: Die Unrast, etwas tun zu müssen, führt zu Stress. Und so sehnt man sich nach Ruhe. Wenn die dann aber da ist, kann man sie auf Dauer nicht ertragen.

Die nächste Reise kommt bestimmt

Bis die Corona-Pandemie überstanden ist, bleibt uns nichts zu tun, außer Pläne zu schmieden - und von Reisen in der Zukunft zu träumen. Vorfreude ist ja auch eine Form von Glück.

Wird sich das Reisen durch die Krise dauerhaft verändern? Daran glaubt Opaschowski nicht: «Ich habe die Ölkrise, Tschernobyl, den Golfkrieg 1991 und die Anschläge vom 11. September erlebt», erzählt der Forscher. «Immer hieß es: Nichts wird mehr so sein, wie es war. Aber das hat nie gestimmt.»

(24.03.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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