fbpx
Endlich wieder Thailands Traumstrände besuchen, hier auf Koh Samui am Lamai Beach

Endlich wieder Thailands Traumstrände besuchen, hier auf Koh Samui am Lamai Beach

Urlaub in Thailand Geimpfte dürfen weitere Reiseziele bereisen

Das thailändische Fremdenverkehrsamt hat gerade bekanntgegeben, dass Geimpfte ab Oktober weitere Provinzen in Thailand bereisen dürfen.

Nachdem Phuket bereits ab Juli wieder geöffnet werden soll, will die thailändische Regierung sechs wichtige touristische Provinzen für ausländische Touristen öffnen, die bereits die vollständige Immunisierung erhalten haben. Dazu zählen: Phuket, Krabi, Phang Nga, Surat Thani (Koh Samui), Chon Buri (Pattaya) und Chiang Mai.

Thailand-Reiseberichte: Über 40 Artikel über das Traumziel Thailand

Phuket wird das erste Reiseziel sein, das die Quarantänebestimmungen für geimpfte Touristen im Rahmen des "Phuket-Sandbox"-Programmes ab dem 1. Juli 2021 wieder aufhebt. Touristen müssen dann die ersten sieben Tage auf der Insel verbringen, bevor sie zu anderen thailändischen Reisezielen weiterreisen können (Zunächst hieß es, dass Urlauber nur dann nach Phuket reisen dürfen, wenn sie die Insel nicht verlassen!). Die thailändischen Behörden arbeiten derzeit an einem COVID-19-Impfprogramm, um durch eine Impfquote von 70 % der lokalen Bevölkerung - einschließlich der Arbeiter in Tourismus-Unternehmen und Wanderarbeiter - eine Herdenimmunität der Bevölkerung von Phuket zu erreichen.

Landesweit ist die Regierung bestrebt, Impfstoffe zu beschaffen. Ziel ist, 100 Millionen Dosen für 50 Millionen Menschen bis Ende des Jahres bereitzustellen. Thailand startete das Programm Ende Februar mit 200.000 Sinovac-Dosen aus China und 117.000 Dosen AstraZeneca. Das Impfprojekt wurde bis Ende April mit 1.800.000 weiteren Dosen Sinovac fortgesetzt.

Bangkok, Phuket, Chon Buri (inklusive Pattaya), Chiang Mai und Surat Thani (mit Koh Samui, Ko Phangan und Ko Tao) und acht weitere Provinzen wurden bei der Auslieferung der ersten Impfdosen priorisiert.

Bis heute wurden etwa 1,5 Millionen Menschen in Thailand geimpft. Im Juni soll die Massenimpfung des Landes beginnen - mit sechs Millionen Dosen AstraZeneca, die vor Ort von Siam Bioscience produziert werden sollen. Bis November soll sich die Menge, wie das Thailändische Fremdenverkehrsamt TAT mitteilt, auf 10 Millionen Dosen pro Monat erhöhen. Die vorerst letzten fünf Millionen Dosen werden im Dezember ausgeliefert.

Zusätzlich zu den 63 Millionen Dosen ist die Regierung bestrebt, weitere 37 Millionen Dosen Impfstoff zu erwerben, die möglichst noch in diesem Jahr geliefert werden sollen, u. a von Pfizer, Sputnik V, Johnson & Johnson, Sinovac, Moderna, Sinopharm und Bharat.

Nach Angaben der Regierung sind alle Menschen in Thailand unabhängig von ihrer Nationalität impfberechtigt. Das Programm startet am 7. Juni 2021 für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter sowie für Risikogruppen mit chronischen Krankheiten. Im August kann sich die Gruppe der 18–59-Jährigen impfen lassen.

Die Regierung geht davon aus, dass die Impfaktion innerhalb von vier bis sieben Monaten, also zwischen September und Dezember 2021, abgeschlossen ist.

Neben Phuket, Krabi, Phang Nga, Surat Thani (Ko Samui), Chon Buri (Pattaya) und Chiang Mai stehen auch Bangkok, Phetchaburi und Prachuap Khiri Khan (Hua Hin) in der Wiedereröffnungs-Warteschleife.

(04.05.2021, rp)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.