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38 Neuinfektionen binnen 24 Stunden: Die Corona-Ampel auf Mallorca zeigt derzeit auf grün

38 Neuinfektionen binnen 24 Stunden: Die Corona-Ampel auf Mallorca zeigt derzeit auf grün

Urlaub auf Mallorca Die Lage auf der Insel Mallorca ist «exzellent»

Mehr als zwei Dutzend Besucher aus Deutschland sind auf Mallorca im «Corona-Hotel». Die Gesundheitslage bleibt auf der Insel aber entspannt. Vor allem deshalb, weil man dort derzeit kaum Party machen darf.

Der Oster-«Ansturm» von rund 40.000 Besuchern aus Deutschland hat die vergleichsweise sehr gute Corona-Lage auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln vorerst nicht beeinträchtigt.

Die Infektionszahlen seien weiterhin relativ gering, teilten die Gesundheitsbehörden jetzt auf Palma mit. Die Corona-Ampel, die täglich vom angesehenen balearischen Wirtschaftszirkel unter Einbeziehung aller offiziellen Daten erstellt wird, zeigte derweil auf grün. Die Lage sei «exzellent», hieß es.

27 Urlauber aus Deutschland in Quarantäne-Hotel

Völlig risikofrei bleibt eine Reise auf die liebste Insel der Deutschen allerdings nicht. In dem Quarantäne-Hotel unweit der Mallorca-Hauptstadt Palma sind derzeit 27 Urlauber aus Deutschland untergebracht, wie die Behörden am Montagabend bekanntgaben. Besucher, die auf der Insel positiv getestet wurden, absolvieren dort allein oder zusammen mit ihren jeweiligen Reisebegleitern die vorgeschriebene Isolierung, die mindestens zehn Tage beträgt. Wie viele der 27 tatsächlich infiziert sind wurde nicht bekannt.

Mallorca: Maskenpflicht gilt nicht für alle

Mallorca: Frühzeitig vor Rückreise um Corona-Test kümmern

Binnen 24 Stunden wurden auf den Balearen 38 Neuinfektionen mit dem Coronavirus und nur ein Todesfall erfasst. Es waren am Dienstag sechs Neuinfektionen weniger als am Vortag. Dabei hatte die spanische Mittelmeer-Region im Winter zeitweilig die höchsten Coronazahlen ganz Spaniens. Der am 4. Januar registrierte Tageshöchstwert lag mit 1865 fast 50 Mal so hoch wie die am Dienstag registrierte Zahl.

Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Ansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, gaben die Regionalbehörden nicht bekannt. Nach Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums lag dieser wert am Montagabend auf den Balearen bei 28,77 - und damit deutlich niedriger als in allen deutschen Bundesländern. In Deutschland steht Schleswig-Holstein nach Zahlen des Robert Koch-Instituts mit 71 am besten, Thüringen mit 235 am schlechtesten da.

Weiterhin Vorsicht geboten

Ungeachtet der entspannten Lage wollen die Behörden die Erfolge nicht durch leichtfertiges Handeln aufs Spiel setzen. Regionalpräsidentin Francina Armengol mahnt weiterhin zur Vorsicht. Am Dienstag (13. April) wies die Sozialistin im Regionalparlament die Kritik der Opposition und von Gastronomen an den weiterhin relativ strengen Restriktionen zurück. «Es wird weiterhin nur langsame Lockerungen geben», betonte sie.

Die Innenräume von Cafés und Restaurants bleiben - anders als etwa in Madrid - bis auf weiteres dicht, draußen dürfen Gäste nur bis 17 Uhr bewirtet werden. Armengol: «Es ist kein Zufall, dass die Balearen die spanische Region mit der zweitniedrigsten Inzidenz sind. Es ist kein Zufall, dass unsere Sterblichkeitsrate im Zusammenhang mit der Pandemie die niedrigste ganz Europas ist. Es ist kein Zufall, dass wir die geringste Auslastung der Intensivstationen haben.»

(14.04.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.