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Reiseveranstalter sagen 2021 günstige Preise voraus. Vor allem für Urlaubsziele, die nicht so gefragt seien, dürften die Kosten sinken

Reiseveranstalter sagen 2021 günstige Preise voraus. Vor allem für Urlaubsziele, die nicht so gefragt seien, dürften die Kosten sinken

Urlaub 2021 Wie teuer werden Pauschalreisen 2021?

Die Corona-Pandemie hat die Reisevorhaben vieler Menschen in diesem Jahr durcheinandergewirbelt. Die ersten schmieden jetzt Pläne für den Urlaub 2021. Wird es teurer oder billiger?

Pauschalurlauber können nach dem Corona-Krisenjahr auf günstige Preise 2021 hoffen. «Reisen an sich wird 2021 günstig sein», sagte Ingo Burmester, Zentraleuropa-Chef von DER Touristik.

Der Preis für Pauschalreisen werde zu 80 Prozent von den Kosten für Flug und Hotel bestimmt. Vor allem in Destinationen, die nicht so gefragt seien, dürften die Kosten sinken. «Das werden wir an unsere Kunden weitergeben.»

Branchenprimus Tui spricht von «attraktiven» Preisen. «Die Erfahrung dieses Sommers zeigt, dass das Geschäft kurzfristiger geworden ist. Da aber für den Sommer 2021 vor allem viele Flugkapazitäten reaktiviert werden können, wird genug Angebot zur Verfügung stehen, und das zu attraktiven Preisen.»

Bei Schauinsland-Reisen bleiben die Preise stabil, wie der Leiter Touristik, Andreas Rüttgers, sagte. Durch Sonderaktionen werde es meist sogar günstiger. FTI-Group-Geschäftsführer Ralph Schiller sieht «sehr stabile» Preise.

Die Folgen der Corona-Pandemie haben die Branche in eine tiefe Krise gestürzt. Das Neugeschäft brach ein, bereits gebuchte Pauschal-Trips wurden wegen Reisewarnungen abgesagt. Anzahlungen der Kunden mussten zurückgezahlt werden, sofern Urlauber nicht umbuchten oder Gutscheine akzeptierten.

Aktuell stammt ein Teil der Buchungen für den Sommer 2021 aus Übertragungen aus diesem Jahr. Daneben gebe es aber auch zum jetzigen Zeitpunkt schon viele Neubuchungen, vor allem für die Zielgebiete, die in diesem Jahr sehr beliebt gewesen seien, sagte FTI-Group-Manager Schiller. Dazu zählte er Deutschland und die Nachbarländer, die mit dem eigenen Auto oder der Bahn erreicht werden können, sowie Griechenland.

Bei Tui heißt es: «Die Buchungen für den Sommer 2021 liegen deutlich über den Zahlen des Vorjahres, einerseits haben Gäste ihren Urlaub aus diesem Sommer übertragen, andererseits gibt es auf Grund der günstigen Marketinginitiativen in den letzten Wochen auch viele Neubuchungen.»

Dass es im kommenden Sommer in den klassischen Zielgebieten für Pauschalurlauber eng werden könnte, ist aus Sicht der Branche eher unwahrscheinlich. Ein Grund sei, dass viele Menschen in Deutschland nach wie vor von Kurzarbeit betroffen seien, argumentierte beispielsweise Rüttgers von Schauinsland-Reisen.

(15.09.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.