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Unterwegs auf der «Aida Nova»: Das Kreuzfahrtschiff hatte als erstes überhaupt einen LNG-Antrieb - was das Klimaproblem dieser Reiseform allerdings noch nicht löst

Unterwegs auf der «Aida Nova»: Das Kreuzfahrtschiff hatte als erstes überhaupt einen LNG-Antrieb - was das Klimaproblem dieser Reiseform allerdings noch nicht löst

Unterwegs mit LNG Wie klimaverträglich ist meine Kreuzfahrt?

LNG-Schiffe machen Kreuzfahrten zwar weniger umweltschädlich. Doch können Urlauber jetzt wirklich guten Gewissens an Bord gehen, wenn ihnen Klimaschutz wichtig ist? Die Antwort ist eindeutig.

Wie passen Urlaubsreisen und Klimaschutz zusammen? Seit Fridays for Future rückt diese Frage ins Bewusstsein vieler Menschen. Fliegen steht besonders unter Verdacht. Denn das Flugzeug gilt als besonders klimaschädlich. Doch wie sieht es eigentlich mit der Kreuzfahrt aus?

Die Reiseform wird von denen einen geliebt und von den anderen als Umweltsünde geschmäht. Eine erste Antwort vorweg: Es kommt darauf an.

Reedereien setzen auf LNG-Schiffe

Die Reedereien werben gerade stark mit ihren neuen LNG-Schiffen. Der Antrieb mit Flüssiggas ist weniger umweltschädlich, Emissionen werden reduziert. Aida Cruises hat mit der «Aida Nova» im Jahr 2018 das erste LNG-Kreuzfahrtschiff in Dienst gestellt, zuletzt lief die «Costa Smeralda» vom Stapel. Weitere LNG-Schiffe sind in Planung.

Also Kreuzfahrt ohne schlechtes Gewissen? Keineswegs. Der Ausstoß von Feinstaub und Schwefeloxiden wird bei LNG zwar nahezu vollständig vermieden, und die Stickoxidemissionen sind geringer. Das hilft der Luft in den Häfen und der Gesundheit der Passagiere an Bord.

Aber: «Bei der Klimaverträglichkeit geht es im Wesentlichen um CO2, ganz unabhängig vom eingesetzten Treibstoff», erklärt Dietrich Brockhagen von Atmosfair - einer Organisation, die Kompensation für den Schaden durch den CO2-Ausstoß einer Reise anbietet.

Der Haken: Die CO2-Emissionen eines LNG-Kreuzfahrtschiffs sind lediglich ein wenig reduziert. Aida Cruises spricht von minus 20 Prozent im Vergleich zu einem Marinediesel-Schiff. Tui Cruises geht von 10 Prozent weniger Emissionen aus, wenn man die gesamte Lieferkette von der Produktion bis zur Nutzung berücksichtigt.

«Fossiles LNG hat beim Klimaschutz keinen großen Vorteil», räumt die Nachhaltigkeits-Managerin von Tui Cruises, Lucienne Damm, ein. «Es ist bezogen auf den CO2-Ausstoß lediglich eine Brückentechnologie.»

CO2-Kompensation für Kreuzfahrten

Wer heute reist, ist fast immer für einen gewissen CO2-Ausstoß verantwortlich. Das hängt vor allem vom Verkehrsmittel ab. Das ausgestoßene CO2 lässt sich aber zumindest kompensieren. Das heißt, man zahlt im Gegenzug einen freiwilligen Ausgleich. Mit dem Geld werden Maßnahmen für den Klimaschutz finanziert. Dafür muss man aber wissen, wie hoch der persönliche CO2-Ausstoß überhaupt ist. Dafür gibt es Rechner im Internet, etwa von Atmosfair und Myclimate.

Bei Kreuzfahrten ist die Berechnung des individuellen CO2-Fußabdrucks aber gar nicht so einfach - und Atmosfair bietet seinen Rechner hierzu nicht mehr an, weil die Organisation der Branche vorwirft, nicht schnell genug auf CO2-freie Kraftstoffe umzurüsten. Der Anbieter Myclimate leistet weiterhin Kompensation für Kreuzfahrten.

53 Euro für 2,4 Tonnen CO2

Und so funktioniert es: Der Nutzer macht Angaben zu Kabinentyp und -belegung, Größe des Kreuzfahrtschiffs und Dauer der Reise. Der Rechner spuckt dann die CO2-Menge für den Urlauber aus. Beispiel: Auf einer siebentägigen Kreuzfahrt auf einem Schiff mit 2000 bis 3000 Passagieren zu zweit in einer Standardkabine ist der einzelne Gast für 1,5 Tonnen CO2 verantwortlich. Kostenpunkt: 33 Euro.

Fasst das Schiff nur 500 bis 1000 Gäste, sind es laut Rechner schon 2,4 Tonnen. Kompensation: 53 Euro. Und reist man dann noch in einer Suite, steigt der Wert auf 3 Tonnen - macht 66 Euro. Je kleiner das Schiff und je größer die Kabine, desto größer ist der Anteil des einzelnen Passagiers am gesamten CO2-Ausstoß. Zum Vergleich: Mit einem Flug von Frankfurt/Main nach Gran Canaria und zurück in der Economy-Klasse stößt der Urlauber laut Myclimate 1,1 Tonnen CO2 aus.

Der große Haken ist: Der Emissionsrechner für Kreuzfahrten berücksichtigt allein die Seereise. Fliegt ein Urlauber zum Hafen, kommen diese Emissionen noch oben drauf. Beim Flug Frankfurt-Barbados hin und zurück sind das laut Myclimate zusätzlich 2,4 Tonnen CO2.

Vergleiche sind schwierig

Vergleicht man die Kreuzfahrt mit einem Badeurlaub auf Mallorca, kommt aber eine weitere Schwierigkeit hinzu: «Eine Kreuzfahrt stellt nicht nur eine Transportart dar wie ein Flugzeug», sagt Thomas Tibroni, Geschäftsführer von Meravando. Das Portal übernimmt die CO2-Kompensation für die Urlauber und zahlt dies aus den Provisionen, die das Unternehmen für die Buchungen von den Reedereien bekommt.

«Bei einer Kreuzfahrt ist das Schiff auch schwimmendes Hotel mit Gastronomie», sagt Tibroni. Beim Landurlaub müsse man neben der Anreise etwa per Flugzeug noch das Hotel, die Aktivitäten vor Ort und zum Beispiel den Mietwagen mit einbeziehen. Sein Fazit: «Da werden Äpfeln mit Birnen verglichen.» Tibroni sagt aber auch: «Wenn ich mit dem Flugzeug zum Schiff fliege, ist die Umweltbilanz schlechter als ein normaler Badeurlaub mit Fluganreise.»

Meravando arbeitet mit Myclimate zusammen. Tibroni räumt aber ein, dass der Rechner noch nicht ausgefeilt ist. Wichtige Faktoren - etwa das Alter des jeweiligen Schiffes - werden nicht berücksichtigt.

Kaum einer zahlt fürs Klima drauf

Aber wer will, kann die CO2-Emissionen seiner Kreuzfahrt also durchaus auf Basis eines halbwegs brauchbaren Mengenwerts kompensieren. Nur: Kaum ein Urlauber macht das.

MSC Cruises kündigte im November 2019 an, alle CO2-Emissionen ihrer Kreuzfahrtschiffe eigenhändig zu kompensieren. Doch zu Details und Partnern wollte sich die Reederei auf Anfrage nicht äußern.

Solange die Kreuzfahrt nicht klimaneutral ist, sehen Klimaschützer in der Kompensation ohnehin nur eine Notlösung. Doch wie realistisch ist es, dass Urlauber bald auf «sauberen» Schiffen unterwegs sind?

Das wäre erst dann möglich, wenn die Schiffe nicht fossiles, sondern nachhaltig hergestelltes Erdgas tanken würden. Doch wann das so weit sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

(03.02.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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