fbpx
REISE und PREISE

Foto:

Ben Birchall/PA Wire/dpa

Umtausch oder Reise Alte Ein-Pfund-Münze gilt nur noch  bis 15. Oktober

Klein, rund und ganz schön dick - so kennen Touristen die Ein-Pfund-Münze. Doch das Geldstück ist bald Geschichte. Und was soll man dann mit den alten Münzen machen?
Nach mehr als 30 Jahren führt Großbritannien eine neue Ein-Pfund-Münze ein. Seit Dienstag (28. März) bringt die Bank of England die neue zwölfeckige Münze in Umlauf. Touristen können noch bis zum 15. Oktober 2017 mit der alten Ein-Pfund-Münze bezahlen.
 
Nach Ablauf der Frist lassen sich die bisherigen Münzen aber noch bei den meisten Banken gegen die neuen Geldstücke eintauschen, informiert die Münzprägeanstalt der britischen Regierung Royal Mint.
 
Die neue Ein-Pfund-Münze ist seit dem 28. März im Umlauf, sie ist zweifarbig, hat zwölf Ecken und soll schwieriger gefälscht werden können. Schätzungen der Royal Mint zufolge ist jede 30. der alten Ein-Pfund-Münzen nicht echt. Bis zum Stichtag im Herbst werden noch beide Münzversionen akzeptiert.
 
Ein Pfund entspricht etwa 1,16 Euro (Stand: 28. März 2017).
 
(30.03.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.