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Wirkliche Touristenmassen sind auf Mallorca bisher nicht unterwegs. Die Corona-Zahlen steigen seit einigen Tagen dennoch wieder an

Wirkliche Touristenmassen sind auf Mallorca bisher nicht unterwegs. Die Corona-Zahlen steigen seit einigen Tagen dennoch wieder an

Umstrittenes Reiseziel So ist derzeit die Stimmung auf Mallorca

Urlaub auf Malle trotz Corona, aber nicht vor der eigenen Haustür? In Deutschland reichen die Reaktionen von Entsetzen bis Wut. Auf der Insel, wo sich Armut ausbreitet, sieht man das etwas anders.

Die Reisemöglichkeiten über Ostern nach Mallorca sorgen in Deutschland für einen Riesenärger. Während die Menschen nicht mal Ferienhäuser im eigenen Bundesland mieten dürfen, wurde die Reisewarnung für die Mittelmeerinsel aufgehoben. Die Corona-Zahlen auf Mallorca steigen zwar seit einigen Tagen wieder, aber liegen noch gut unter dem Grenzwert von 50.


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Tausende Deutsche nutzen die Gelegenheit und setzen sich in ausgebuchte Flieger nach Palma. Endlich mal wieder Tapetenwechsel. Für riskant halten sie das nicht. Bei den Einheimischen, die durch die Pandemie wirtschaftlich hart getroffen wurden, lösen die Touristen aus Deutschland vor allem Hoffnung auf Besserung aus.

ZUM THEMA: Preise für die Reise nach Mallorca bleiben moderat

Das sagen einige Einheimische und deutsche Urlauber, die ihren Namen nicht in der Presse lesen möchten:

- ZUM INFEKTIONSRISIKO: «Ich sehe keine Massen, von denen die deutschen Politiker sprechen», sagt ein Urlauber aus Thüringen und zeigt auf den fast menschenleeren Strand am Ballermann. «Wo soll ich mich hier denn anstecken? Ich habe deswegen kein schlechtes Gewissen. Die Gefahr in Deutschland ist wesentlich größer, wo meine Frau als Erzieherin arbeitet und jeden Tag Kontakt mit anderen Personen hat.» Vermiesen lassen will er sich den Urlaub nicht durch mögliche neue Auflagen bei der Rückkehr: «Ich verdränge es und genieße meinen Urlaub.» Außerdem herrscht auf Mallorca Maskenpflicht außerhalb der Wohnung oder des Hotelzimmers und es gilt eine nächtliche Ausgangssperre.

- ZUR ANGEKÜNDIGTEN TESTPFLICHT FÜR RÜCKKEHR: «Das ist ein Problem. Ich kann den Urlaub schlecht genießen, wenn ich nicht weiß, was auf mich zukommt. Ich werde bei meinem Reiseveranstalter nachfragen und mich informieren», sagt ein Mann aus NRW. Er hat sich mit seiner Frau zum Geburtstag die Mallorca-Reise spendiert. «Eigentlich suchen wir die Ruhe in den Buchten an der Ostküste. Doch wenn ich schon Geburtstag habe, dann kann ich auch am Ballermann feiern.» Wobei sich die Party auf einen Strandspaziergang und vielleicht ein Bier in der Sonne beschränkt.

- ZU REAKTIONEN IN DEUTSCHLAND: Seine Frau berichtet von Anfeindungen in Deutschland vor der Reise. «Wir wurden regelrecht angegiftet. Eine Freundin hat uns vorgeworfen, wie wir denn ausgerechnet jetzt Urlaub machen könnten. Wir sollten das Virus ja auf der Insel lassen. Dabei sehen die Inzidenzzahlen hier wesentlich besser aus. Ich fühle mich auf Mallorca wesentlich sicherer als in Deutschland.«

- ZU MÖGLICHEN AUFLAGEN BEI DER RÜCKKEHR: «Das ist Zukunftsmusik. Darüber machen wir uns keine Sorgen», sagt eine Familie aus Hamburg mit zwei erwachsenen Söhnen und stößt entspannt mit Bier in der Sonne an.

- ZUR BEDEUTUNG DES TOURISMUS FÜR DIE BETRIEBE AUF MALLORCA: «Die Leute verdienen wieder etwas Geld und können einen Teil davon bei mir ausgeben. Ich freue mich tierisch. Schon die vergangenen Tage hatte ich wieder mehr Kundschaft», schildert Barbara Schneider, eine seit 15 Jahren auf Mallorca lebende Deutsche, die eine Backstube in dem bei Deutschen beliebten Ort Santanyí betreibt. Aber es werde noch lange dauern, bis die Folgen von Corona überwunden sind. Schneider hat durch die Pandemie einen hohen Schuldenberg angehäuft. «Selbst mit einer normalen Saison wird sich dieser nicht in Luft auflösen», sagt sie. Dass nun bald alles wieder so wie früher wird, glaubt die Deutsche nicht. «Wir müssen den Ball flach halten. Denn wenn die Hauptsaison wegen steigender Fallzahlen ausfällt, können wir Mallorca komplett vergessen.»

- ZUR SCHLIESSUNG DER INNENRÄUME VON GASTSTÄTTEN: Der Vizepräsident des Verbandes kleiner und mittlerer Unternehmen im Gaststättengewerbe, Helmut Clemens, schimpft: «Das ist der Todesstoß für unsere Branche.» «Vorher gingen wir davon aus, dass 40 Prozent der Betriebe die Krise nicht überleben werden, vielleicht aber haben wir das Ganze unterschätzt», zitiert ihn die «Mallorca Zeitung». Die versprochenen Hilfen würden auch nicht ausgezahlt.

- ZUM ÄRGER, DASS DEUTSCHE KOMMEN DÜRFEN, SPANIER ABER NICHT: «Es kommt eher zu Ansteckungen, wenn wir Einheimischen uns mit unseren Familien treffen. Die Urlauber haben mit weniger Menschen Kontakt», sagt die regionale Gesundheitsministerin Patricia Gómez.

- ZU DEN FOLGEN DER PANDEMIE FÜR DIE BERÜHMTEN KNEIPEN MALLORCAS: Ron Büttner, Inhaber der Fußballkneipe 4711, rechnet nicht mit Partys am Ballermann wie früher. «Es heißt, der Megapark wird wegen fehlender Lizenzen wohl gar nicht öffnen. Der Bierkönig vielleicht in abgespeckter Version», sagt Büttner. «Die Pandemie hat meine Altersvorsorge verbraten. Das Schlimmste ist aber, dass ich nicht arbeiten darf. Ich sitze zu Hause und warte, dass es wieder losgeht.» Aber er will durchhalten. «Ich bin Vollblutkneipier. Das ist mein Leben. Ich wüsste sonst nicht, was ich machen soll.» Mitte April will er seine Kneipe wieder öffnen. «Die Stimmung an der Playa wird dieses Jahr anders sein. Das wird wie ein Rummel ohne Riesenrad und Achterbahn.»

- ZUR LAGE DER MENSCHEN IM INFORMELLEN SEKTOR: Babacar Diakhate war früher selbst Straßenhändler, heute betreut er die meist jungen Männer im Auftrag der Caritas. «Sechs von zehn Familien im Senegal sind auf die Gelder angewiesen, die ihre Verwandten als Straßenhändler in Europa einnehmen und in die Heimat schicken. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie die Leute jetzt dort leben», sagt er. «Wir haben in Palma eine Art Klein-Senegal. Die Solidarität ist groß. Die wenigen, die Arbeit haben, versorgen die anderen mit.» Und alle hoffen, dass es durch die deutschen Touristen langsam wieder bergauf geht.

(24.03.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.