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Jetzt noch eine letzte Reiseimpfung holen, obwohl der Urlaub abgesagt wurde? Das kann sinnvoll sein

Jetzt noch eine letzte Reiseimpfung holen, obwohl der Urlaub abgesagt wurde? Das kann sinnvoll sein

Trotz Urlaubsabsage Ausstehende Reiseimpfung nicht vergessen

Trotz einer abgesagten Reise sollten Urlauber sich manche Reiseimpfung trotzdem vollständig holen. Das gilt für Impfungen, die mehrmals in bestimmten Zeitabständen gespritzt werden.

«Der langfristige Schutz ist hier nur gewährleistet, wenn man auch alle Impfungen macht», erklärt Prof. Tomas Jelinek vom Berliner Centrum für Reisemedizin. Wer also seine geplante Fernreise ins nächste Jahr verschiebt, sollte sich jetzt impfen lassen.

Diese Empfehlung gilt laut Jelinek etwa für Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis. Hier ist es mit einer Spritze nicht getan. Wer schon mit dem Impfschema begonnen hat, sollte dieses nun auch abschließen. Hepatitis A zum Beispiel ist eine Standard-Reiseimpfung, die für die meisten Länder ratsam ist.

Der Reisemediziner stellt klar: «Bei den Impfschemata handelt sich immer um Mindestabstände.» Diese ließen sich durchaus verlängern. Das heißt, die letzte Spritze muss nicht exakt nach einer bestimmten Anzahl von Tagen gegeben werden. «Es ist nicht schlimm, die letzte Impfung etwas später zu machen, aber man sollte sie machen. Hier besteht die Gefahr, dass man es ganz vergisst.» Die Folge: In ein oder zwei Jahren verfällt der Impfschutz wieder.

(27.04.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.