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Nach Thailand fliegen und dann sofort an den Strand? So einfach geht das nicht

Nach Thailand fliegen und dann sofort an den Strand? So einfach geht das nicht

Thailand-Urlaub Beim neuen Thailand-Visum lauern auch Fallen

Für das neue thailändische Touristenvisum müssen Urlauber nicht nur zahlreiche Voraussetzungen erfüllen, es lauern auch weitere Fallen. Der Anbieter für Luxusreisen Geoplan Touristik nimmt die Herausforderungen an und hofft auf Nachbesserung.

"Luxuriöse Corona-Winterauszeit im Süden Thailands", wirbt der Anbieter von hochpreisigen Privatreisen Geoplan Touristik seit kurzem. "Entfliehen Sie dem Winter auf luxuriöse Weise mit einem längeren Badeaufenthalt auf Phuket und in Khao Lak."

Doch wie für alle Thailandurlauber beginnt der 45-tägige Aufenthalt auch für die Luxusreisenden mit der vorgeschriebenen 16-tägigen Quarantäne. Die verbringen sie dann zwar in einer luxuriösen Pool-Villa des Anantara Resorts, doch verlassen dürfen sie diese nicht.

"Entspannen Sie auf der Sonnenterrasse Ihrer Villa, nehmen Sie Erfrischungsbäder im privaten Pool oder lesen Sie ein gutes Buch im Schatten des Pavillons - Privatsphäre pur", wirbt Geoplan. "Die Mahlzeiten werden Ihnen in Ihrer Pool Villa gereicht. Während dieser ersten 16 Tage werden Sie medizinisch betreut und erhalten zwei Covid-19 Tests."

Erst danach können die Urlauber die Schönheiten der Insel Phuket und der Küste von Khao Lak entdecken und den Strand und die Annehmlichkeiten eines anderen Luxushotels genießen. Doch tut sich das wirklich jemand an?

"Als Spezialist für Thailand müssen wir das anbieten, auch wenn noch viele Fragen offen sind", sagt Tobias Büttner, Geschäftsführer von Geoplan Touristik in Berlin. "Da müssen wir erst mal Erfahrungen sammeln." Als Veranstalter unterstütze man seine Kunden natürlich soweit wie möglich. "Wir haben nun mal bessere Kontakte zu den Dienstleistern und Hotels", so Büttner.

Das gelte auch für das Beantragen des Visums. Denn schon das ist ein echter Hindernislauf. Zunächst braucht man ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) von der thailändischen Botschaft (https://coethailand.mfa.go.th/regis/). Erforderlich ist zudem die Police einer Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100000 US-Dollar, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Dann gilt es, innerhalb von 15 Tagen einen Flug und den Aufenthalt in einem "Alternative State Quarantine"-Hotel (ASQ) zu buchen, in dem die Quarantäne verbracht wird. Gebucht werden müssen stets 15 Nächte, weil das Gesundheitsministerium eine Quarantäne für 14 volle Tage verlangt und den Ankunftstag daher - unabhängig von der Ankunftszeit - als Tag 0 zählt.

Möglich ist die Quarantäne nur in Bangkok und Phuket, die beide direkt aus dem Ausland angeflogen werden. Ein Transit in Bangkok ist verboten. Damit ist die beliebte Insel Koh Samui für deutsche Urlauber unerreichbar, es sei denn sie verbringen davor ihre Quarantäne im Hotelzimmer in Bangkok oder Phuket.

Wer auf der Hotelliste der thailändischen Botschaft in Phuket auf ein Hotel klickt, landet nicht selten im Nirvana und einige Hotels sind auch schon wieder aus dem Programm ausgestiegen.

Hat man das Haus seiner Wahl gefunden, lauern weitere Fallen. Ein Doppelzimmer kann nur buchen, wer eine Heiratsurkunde vorlegt, wie das thailändische Fremdenverkehrsamt bestätigt. Dazu kommt: Für die Visa-Beantragung genügt keine Flug- und Hotelreservierung, man muss die Buchung auch bereits bezahlt haben. Doch was ist, wenn das Visum aus welchem Grund auch immer nicht erteilt wird? Bleibt der Urlauber dann auf seinen Kosten sitzen? Schließlich schreibt so manches Hotel, dass der Betrag nicht erstattbar ist.

"Wir werden unserem Kunden sicher kein Geld abnehmen, wenn er kein Visum bekommt", sagt Geoplan-Chef Büttner. So manche Regel müsse sich eben erst in der Praxis bewähren. Auch die Sache mit der notwendigen Heiratsurkunde hält er für nicht praktikabel. "Da müssen wir erst mal sehen, was passiert, wenn wir eine konkrete Buchung haben."

Wird das Visum genehmigt, kommt die nächste Hürde. Denn je nach zuständigem Bundesland muss der Urlauber sein Visum persönlich im Generalkonsulat abholen - und das in Corona-Zeiten, in denen alle Kontakte soweit wie möglich vermieden werden sollen.

Reichlich wirr wird es auch beim Check-in am Flughafen: Dort braucht man nicht nur einen negativen PCR-Test. Man benötigt außerdem ein vom Arzt ausgestelltes Fit-for-Travel-Gesundheitszeugnis auf Englisch, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht - was ja bereits der negative PCR-Test zeigt. Beides darf nicht älter als 72 Stunden sein. Einen Abflug am Montag sollte man daher meiden, weil viele Labore am Wochenende geschlossen sind.

Geoplan-Chef Büttner ist dennoch zuversichtlich, dass sich vieles in der Praxis regeln wird, auch wenn das alles derzeit sehr kompliziert sei. Daher habe man das neue Angebot auch nur im hochpreisigen Segment aufgelegt. Außerdem könne sich schließlich alles wieder von heute auf morgen ändern.

Darin hat man beim thailändischen Fremdenverkehrsamt schon Übung. So wurde eine der am 5. November verkündeten Regelungen bereits am 16. November wieder aufgehoben: Man muss keine Kontoauszüge der letzten sechs Monate mehr vorlegen, die in jedem Monat einen Mindestkontostand von 15000 Euro aufweisen.

Weitere Informationen:

Thailändisches Fremdenverkehrsamt, Kirchnerstraße 6-8, 60311 Frankfurt, Tel. 069 138139-0, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, www.thailandtourismus.de; Die Liste der ASQ-Hotels: https://thaiembdc.org/asq/

Visum: Das Visum kostet 35 Euro. Es hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Für umgerechnet 52,50 Euro kann es um weitere 30 Tage verlängert werden.

Einwohner aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen finden weitere Informationen bei Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt (https://www.thaigeneralkonsulat.de/de/). Wer in Bayern oder Baden-Württemberg wohnt, wendet sich an das Thailändische Generalkonsulat in München (https://thaiconsulate.de/COE). Und für Bürger aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen ist die Königlich Thailändische Botschaft Berlin (http://german.thaiembassy.de/) zuständig.

Reiseangebot: Geoplan Touristik bietet eine 45-tägige Winterauszeit im Süden Thailands an. Nach der Quarantäne in einem Luxushotel in Phuket geht es zunächst in ein komfortables Strandhotel in Phuket inklusive einer privaten Tagestour auf der Insel. Nach zwei Wochen wechseln die Gäste in ein Strandhotel in Khao Lak mit Tagesausflug in den Khao- Sok-Nationalpark. Die Privatreise kostet pro Person im DZ ab 12980 Euro inklusive Flug mit Qatar Airways in der Business Class. Tel. 030/3464981-0, www.geoplan-reisen.de

(27.11.2020, srt, Bärbel Schwertfeger)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.