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Für Selina Springer und Nico Eckhardt aus Karlsruhe fühlt sich der Aufenthalt in Bangkoks Backpackerviertel nicht mehr so richtig nach Urlaub an

Für Selina Springer und Nico Eckhardt aus Karlsruhe fühlt sich der Aufenthalt in Bangkoks Backpackerviertel nicht mehr so richtig nach Urlaub an

Thailand-Reise Eindrücke von der Khao San Road in Bangkok

Für viele junge Backpacker darf auf einer Tour durch Asien die Khao San Road in Bangkok nicht fehlen. Kein Wunder also, dass sich immer noch eine Großzahl an Gästen dort befindet. Doch wie ist nun die Stimmung auf Thailands berühmter Touristenmeile?

Hostels, Straßenküchen, Tuktuks, Tattooläden, Bars - die Khao San Road in Bangkok ist für Rucksackreisende oft der erste Stopp in Asien. Der Film «The Beach» mit Leonardo DiCaprio machte die Straße berühmt.

Viele kommen wegen der Partystimmung - normalerweise. Die Corona-Krise hat auch Thailand erfasst. Am Sonntag (22. März) schlossen die Einkaufszentren und die Restaurants, auch im Backpackerviertel war es leerer als sonst. Auf einem Schild, das sich über die Straße spannt, steht: «Die Khao San Road betet für die Welt.»

Essen gibt es offiziell nur noch außer Haus, bei den Bars stehen die Hocker auf dem Tresen. Händler wollen an den Ständen weiter ihre Muskelshirts und Hosen mit Elefantenmuster verkaufen, aber viel ist im Viertel nicht mehr los. Die meisten Urlauber dürften gewarnt sein, dass die Heimreise schwierig werden kann, weil die Flüge knapp werden, einige Länder haben ihre Grenzen dicht gemacht. Also: ab nach Hause.

Selina Springer (26) und Nico Eckhardt (25) aus Karlsruhe klingen vor der Heimreise nachdenklich. Bisher sei die Thailand-Reise kein Problem gewesen, aber jetzt fühle es sich schon komisch an. «Nicht mehr wie Urlaub.» Bei zwei Touristinnen aus Bonn hat ebenfalls die Viruskrise die Reise überschattet: Anna von Jagemann (25) und Luisa Friese (26) flogen schnell aus Vietnam weg, nachdem dort zweimal das Hotel schloss. Ihren Urlaub verkürzten sie um einen Monat.

«Wir fliegen morgen», erzählt von Jagemann. Am Anfang hätten sie das Ganze unterschätzt, bis sie ein Anruf einer befreundeten Ärztin umstimmte. Dann kamen die offiziellen weltweiten Reisewarnungen für deutsche Urlauber, es wurde ernst. Von Jagemann tun nun die Menschen leid, die dringend auf den Tourismus angewiesen seien. «Wir haben ja First World Problems.» Luxusprobleme.

Nicht alle glauben, dass es jetzt eine gute Idee wäre, nach Hause zurückzukehren. Drei britische Traveller sagen, sie wollten jetzt ihr Visum verlängern und auf eine Insel im Süden reisen. «Man muss in dieser Situation positiv bleiben», sagt einer von ihnen. Und sie vertrauen dem Gesundheitssystem ihrer Heimat nicht.

(23.03.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.