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Viele Länder verlangen bei der Einreise von Reisenden aus Deutschland einen negativen Corona-Test

Viele Länder verlangen bei der Einreise von Reisenden aus Deutschland einen negativen Corona-Test

Test- oder Quarantänepflicht Beschränkungen für Reisende aus Deutschland weltweit

Auch in Deutschland steigt die Zahl der Corona-Infizierten. Daher gibt es für Bundesbürger in zahlreichen Ländern Einreisebeschränkungen. Was Reisende dazu wissen sollten.

In der Corona-Pandemie gelten für Reisende aus Deutschland vielerorts Beschränkungen. Wegen steigender Infektionszahlen erklärten einige Länder auch Deutschland zum Risikogebiet. Ein Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Europa

- Finnland: Die Einreise für Menschen aus Deutschland ist seit Montag (28. September) wieder beschränkt. Freizeitreisen sind gar nicht erlaubt - nur die Rückkehr, der Transit auf dem Weg in andere Staaten, Dienstreisen und Reisen mit anderen triftigen Gründen. Wer begründet einreist, muss 14 Tage in Quarantäne. Mit zwei freiwilligen Coronatests lässt sich das abkürzen.

- Norwegen: Deutschland ist mit einer Warnung versehen. Wer kommt, muss zehn Tage in Quarantäne. Das Außenministerium rät von nicht notwendigen Reisen in die Bundesrepublik ab.

- Island: Es gelten keine Beschränkungen für Deutschland, aber Einreisende müssen generell 14 Tage in Quarantäne oder zwei Tests machen.

- Irland: Deutschland steht seit Montag nicht mehr auf der «Green List». Das bedeutet, dass Einreisenden aus Deutschland - und den meisten anderen Staaten - empfohlen wird, 14 Tage nach der Einreise ihre Bewegungen im Land stark einzuschränken.

- Belgien: Deutschland ist zwar kein Risikogebiet. Allerdings empfiehlt das Außenministerium bei Einreisen aus einigen Regionen - darunter Köln, Düsseldorf, Hannover sowie weite Teile Bayerns und Baden-Württembergs - Corona-Test und Quarantäne.

- Slowenien: Deutschland gilt als Risikogebiet mittlerer Stufe. Weil Deutschland ein EU-Mitgliedstaat ist, gelten aber weder Einreisebeschränkungen noch Quarantänepflicht.

- Ungarn: Hier ist die ganze restliche Welt Risikogebiet. Ausgenommen von der Grenzsperre sind Ausländer mit einem Wohnsitz in Ungarn. Sie müssen bei einer Einreise zehn Tage in Quarantäne. Ausnahmen gelten auch für Geschäftsleute.

- Bosnien-Herzigowina: Reisende aus Deutschland müssen einen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für den Transit gilt das nicht.

USA

Das Außenministerium ruft US-Bürger weiterhin auf, Reisepläne nach Deutschland zu überdenken. Auf einer Warn-Skala von eins bis vier steht Deutschland auf Stufe drei. Der gesamte Schengenraum gilt als Risikogebiet. Für Nicht-Amerikaner, die in den vergangenen 14 Tagen dort waren, gilt ein Einreiseverbot. Niemand weiß, wann es aufgehoben wird - zumal auch die EU ihre Grenzen für Reisende aus den USA dicht hält.

Lateinamerika

Die meisten Länder in Lateinamerika führen keine Listen mit Risikogebieten, sondern behandeln alle Ausländer gleich. In Mexiko gab es seit Beginn der Pandemie keine Einreisebeschränkungen. Brasilien hat seine Flughäfen auch für Touristen wieder geöffnet. In Argentinien müssen alle in eine 14-tägige Quarantäne - unabhängig davon, woher sie einreisen. Chile hat sich abgeschottet. Nur Chilenen und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis dürfen rein.

Afrika

In vielen Ländern Afrikas kann man von überall wieder einreisen, auch aus Deutschland. Etliche Länder fordern einen negativen Test, zum Beispiel Äthiopien oder Kenia. Auch In Nigeria sind Einreisen wieder möglich - doch Fluglinien wie die Lufthansa dürfen nicht landen, als Antwort auf ein Verbot von Flügen aus Nigeria. Südafrika erlaubt von Donnerstag an wieder internationale Reisen.

Arabischer Raum

Auch viele Länder im Arabischen Raum behandeln alle Ausländer gleich, statt Listen mit Risikogebieten zu führen. So müssen für die Einreise nach Ägypten alle Fluggäste einen negativen Test vorlegen. Ähnliches gilt im Libanon. In Ländern wie Jordanien und Tunesien ist auch bei einem negativen Test mehrtägige Heim-Quarantäne vorgeschrieben.

Ausnahmen gibt es teilweise für Pauschalreisende. Diese müssen in Tunesien etwa keinen Test vorlegen. Das gilt auch für Direktflüge in ägyptische Strandorte wie Scharm el Scheich und Hurghada.

Einige Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika führen aber auch Länderlisten. Tuniesien listet Deutschland in einer orangefarbenen Kategorie. Marokko hat seine Grenzen geschlossen und internationale Passagierflüge bis 10. Oktober untersagt.

Asien-Pazifik-Region

Die Grenzen der meisten Länder sind für Ausländer weiter dicht. Australien und Neuseeland betrachten im Grunde alle anderen Staaten als Risikogebiete. Nach Thailand dürfen Ausländer nur mit Sondergenehmigung. Alle müssen in staatliche Quarantäne.

Ostasien

China betrachtet Deutschland nicht speziell als Risikogebiet. Vielmehr gelten für Reisende aus allen Ländern gleich strenge Beschränkungen. Normale Visa werden nicht vergeben. Meist sind Sondergenehmigungen erforderlich. Auch müssen Reisende grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne in Hotels oder andere Einrichtungen. Es gibt auch wenig Flüge. Selbst Chinesen haben große Mühe, zurückzukehren.

Für Japan ist ganz Europa Risikogebiet. Am Donnerstag werden die Grenzen für Ausländer wieder etwas geöffnet, aber nur für Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung von mehr als drei Monaten. Zudem müssen sie negativ getestet sein, zwei Wochen in Quarantäne und dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Für Touristen gilt weiterhin ein generelles Einreiseverbot.

In Südkorea ist eine Einreise ohne Visum für Deutsche nicht mehr möglich. Grundsätzlich müssen alle, die kommen, zwei Wochen in Quarantäne. Ausnahmen: Personen, die aus einem «wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund» ins Land müssen. Allerdings brauchen sie ein Zertifikat der jeweiligen südkoreanischen Botschaft.

(08.10.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.