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Namensänderung: Berlin in Südafrika heißt künftig Ntabozuko

Namensänderung: Berlin in Südafrika heißt künftig Ntabozuko

Südafrika-Urlaub Alte Ortsnamen werden umbenannt

Südafrika distanziert sich von seiner Kolonialgeschichte - auch auf der Landkarte: Berlin heißt ab sofort Ntabozuko, Port Elizabeth nun Gqeberha. Diverse andere Orte mit kolonialen Wurzeln oder kopierten europäischen Namen sollen künftig einen neuen Namen erhalten.

Das rote Willkommens-Schild am Ortseingang von Berlin ist Vergangenheit. Seit Mittwoch hat die Stadt ihren Namen geändert - zumindest im fernen Südafrika. Der 5000-Seelen-Ort heißt nun offiziell Ntabozuko - und hat rein gar nichts vom Großstadtglanz der Spree-Metropole.

«Als ich in den 1950er Jahren dort aufgewachsen bin, gab es da gerade mal 500 Siedler, die alle Brandenburger Plattdeutsch sprachen», erinnert sich Peter Kallaway. «Und Berlin war noch der größte Ort in der Gegend, wo es kleine Siedlungen mit Namen wie Potsdam, Hamburg oder Breitbach gibt», erklärt der emeritierte Kapstädter Professor, dessen Vater dort einst eine Werkstatt betrieb.

Siedler aus Europa gaben Orte ihre Namen

Es sind kleine Weiler, deren Namen bis heute überlebt haben - Namen, die Siedler aus Europa einst ihren Wohnorten gaben. Doch Marktflecken wie Braunschweig, Heidelberg, Hermannsburg, Wartburg, Neu-Hannover, Wuppert(h)al oder Augsburg droht absehbar eine Namensänderung. Die südafrikanische Regierungspartei ANC macht sich seit langem stark für weitere Umbenennungen. Während im benachbarten Namibia - einer ehemaligen deutschen Kolonie im Südwesten des Kontinents - Namen aus der Ära des Deutschen Kaiserreiches eher zögernd afrikanisiert wurden, schritt der mächtige Nachbar Südafrika beherzter voran.

Ende 2002 gab es bereits eine erste Welle von Namensänderungen für Städte, Regionen oder Flüsse, die an Apartheid- oder Kolonialzeiten erinnerten oder rassistisch klangen. Kurz vor Afrikas erster und bisher einziger Fußball-Weltmeisterschaft 2010 folgte in dem Kap-Staat eine weitere Welle. Die zahlreichen Straßen-Umbenennungen in den WM-Austragungsorten stellten damals die Navi-Systeme so mancher Kicker-Touristen vor ziemlich große Herausforderungen.

Seit diesem Mittwoch gibt es nun eine neue Serie afrikanischer Namen. Die größte Stadt in Niedersachsens Partnerprovinz am Ostkap heißt nun nicht mehr Port Elizabeth, sondern Gqeberha. Dort liegt in direkter Nachbarschaft der Standort des VW-Werks in Uitenhage (nun offiziell: Kariega). Die am Indischen Ozean gelegene Hafenstadt Port Elizabeth entstand aus einer kleinen Siedlung am Rande eines Forts und erhielt ihren Namen einst nach der Frau eines britischen Gouverneurs. Der neue Name ist in der klickreichen Sprache der Xhosa die Bezeichnung für den Fluss, der durch den Ort fließt. Er bezeichnete bisher zudem ein Township am Rande der Stadt.

Umbenennungen sind umstritten

Die Umbenennungen sind in Südafrika nicht unumstritten und stoßen in Teilen der Öffentlichkeit auf Widerstand. Denn die geforderte Entkolonialisierung von Orts- und Gebietsnamen kommt zu einer Zeit, da sich das Land auch wegen der Corona-Restriktionen in einer schweren Krise befindet. Unnötige symbolische Gesten, die nichts kosten, wie die Gegner der Umbenennungen in sozialen Netzwerken kritisieren. Dringend notwendige Symbole in einem unabhängigen afrikanischen Staat, wie die Befürworter entgegenhalten. Sie wollen keine Erinnerung an die düsteren Zeiten der Rassentrennung oder der europäischen Besiedlung zu Kolonialzeiten.

Mitunter wurden bei der Suche nach neuen Namen auch Kompromisse gefunden. Knapp elf Jahre nach dem Ende der rassistischen Apartheid etwa ging Südafrikas Hauptstadt Pretoria offiziell in der Metropolregion Tshwane mit rund zwei Millionen auf. Den Namen Pretoria gibt es trotzdem auch weiterhin: Das alte Stadtzentrum behielt den Namen des einstigen Burengenerals Andries Pretorius.

(25.02.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.