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Werbung im Stile von «1001 Nacht» ist vor allem deshalb so problematisch, weil dadurch rassistische und koloniale Muster reproduziert werden, meint eine Expertin

Werbung im Stile von «1001 Nacht» ist vor allem deshalb so problematisch, weil dadurch rassistische und koloniale Muster reproduziert werden, meint eine Expertin

Stereotype überwinden Viele Reisen beginnen mit Vorurteilen

Wer reist, möchte Neues erleben, den eigenen Horizont erweitern, sich weiterbilden. Aber bilden Reisen in «fremde Welten» und «andere Kulturen» auch Vorurteile?

Tourismus lebt von Anziehungskraft: Reisende möchten ihren Horizont erweitern und was erleben. Oft werden «exotische und unerforschte Landschaften», «andere Kulturen» in «fremden Welten» und auf «wilden Kontinenten» beworben.

In den Urlaubsbeschreibungen der «bunten Einheimischen» und «ursprünglichen Lebensweisen» stecken jedoch jede Menge Vorurteile und rassistische Stereotype.

«Exotisch, fremd, anders - all diese Beschreibungen in Reisetiteln setzen stark auf Andersartigkeit und erhöhen den Abstand zwischen Gast und Gastgeber», kritisiert die Leiterin von Tourism Watch bei Brot für die Welt in Berlin, Antje Monshausen. Dort setzt sie sich für faires und verantwortungsvolles Reisen ein.

Auch Rosaly Magg vom Informationszentrum 3. Welt in Freiburg befasst sich beim hauseigenen Forum Tourismus & Kritikmit den Zusammenhängen von Tourismus, Kultur und Rassismus. «Werbung im Stile von '1001 Nacht' ist vor allem deshalb so problematisch, weil hier rassistische und koloniale Muster reproduziert werden», erklärt sie.

Bilder haben großen Einfluss

Viele Reisende möchten Entdecker sein - ein in sich sehr koloniales Bild. «Auf Safari wird beispielsweise das koloniale Erbe in Luxusexpeditionen in die Wildnis vermarktet», sagt Magg. Es handele sich also um eine Neuformulierung alter rassistischer Weltbilder.

Bedeutsamer als der Text ist auf der Suche nach dem neuen Urlaubsziel das Bild. Beispiel Afrika: In Reisekatalogen sieht man vor allem feinsandige, kilometerlange und menschenleere Strände. Oder Nationalparks: auch eher ohne Menschen, dafür mit Giraffen und Löwen. Werden Menschen doch abgebildet, dann meist in eher folkloristischen Posen, zum Beispiel beim Tanzen.

«Da wird ein stereotypes Bild gezeigt, das nur einen kleinen Ausschnitt der Vielfalt eines Landes und seiner Menschen zeigt. Und durch das wiederholte Zeigen dieser exotisierten Bilder und Klischees werden Stereotype verstärkt», sagt Monshausen. Das treffe auf viele Länder zu. Da afrikanische Länder oftmals als Wildlife- und Safaridestination beworben werden, finde es hier verstärkt statt.

Werbung erzeugt Klischees

«So eine Werbung motiviert nicht, sich mit Land und Leuten auseinanderzusetzten, weil die Menschen eher als Kulisse dienen und nicht im Mittelpunkt stehen», findet Monshausen. Da die meisten Reisen in Länder wie beispielsweise Marokko, Thailand und Äthiopien heute über Reiseveranstalter gebucht werden, sieht Monshausen die Reiseveranstalter in der Verantwortung. Sie sollten Reisende mehr und differenzierter einladen, hinter die touristische Kulisse zu blicken.

«Auf Reisen hat man die eigenen Vorurteile und Stereotype stets mit im Gepäck, aber es ist bereits ein großer Gewinn, wenn man sich diese Vorurteile bewusst macht», sagt Magg. Das ist auch für Monshausen der erste Schritt. «Und auch überhaupt nicht verwerflich, sondern ganz normal, gerade wenn man in einem Land noch keine intensive Reiseerfahrung hat.»

Zur Vorbereitung empfiehlt sie vor der Reise Sachbücher und Romane aus dem und über das Land zu lesen. Oder untertitelte Filme aus der Region zu schauen. Klingt erst einmal nach Arbeit: «Ja, aber dann wird ja auch die Reise schöner», sagt Monshausen. «Das ist keine lästige Hausaufgabe, sondern Einstimmung auf die Reise.» Und durch Vorbereitungen entstehe die Möglichkeit, die Vorfreude zu steigern.

Auch vor Ort gibt es Monshausen zufolge in der Regel viele Angebote, um tiefer in die Kulturen einzutauchen. «Man kann ganz bewusst bei lokalen Agenturen nachfragen. Nach home stays, nach gemeindebasiertem Tourismus.» Sucht man so einen Austausch nicht, kann sich der Kontakt vor Ort schnell auf Straßenhändler und Hotelangestellte beschränken.

(01.09.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.