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Nachahmungseffekt: Viele Urlauberinnen reisen an die Orte, die ihnen die Influencer in den sozialen Medien zeigen

Nachahmungseffekt: Viele Urlauberinnen reisen an die Orte, die ihnen die Influencer in den sozialen Medien zeigen

Soziale Medien Wie Influencer Reisen und Urlaub verändern

Influencer setzen sich an den schönsten Orten der Welt in Szene. Was das mit Reisenden macht.

Ob lasziv am Pool oder lässig an der Bar mit Blick über eine Weltstadt: Influencerinnen und Influencer preisen nicht nur Produkte und lassen sich dafür bezahlen, sie werben auch für Hotels und Reiseziele. Auf Instagram haben sie oft mehrere Millionen Follower. Ein Phänomen, dass den Tourismus verändert hat.

Der Filmkritiker und Youtuber Wolfgang M. Schmitt hat mit Ole Nymoen ein lesenswertes Buch über diese symptomatische Sozialfigur unserer Zeit vorgelegt. Im Interview mit dem dpa-Themendienst spricht der Autor darüber, wie mitunter absurd Influencer das Reisen inszenieren. Und warum sie bei ihrem jungen Publikum so gut ankommen.

Frage: Auf welche Weise haben Influencer das Reisen geprägt?

Wolfgang M. Schmitt: Die Influencer zeigen den Followern, die zukünftige Touristen sind, welche Orte man besuchen und wo man Fotos machen soll. Und sie geben eine Gebrauchsanweisung vor, wie man sich als Tourist an einem fremden Ort zu inszenieren hat.

Frage: Wie sieht diese Inszenierung aus?

Schmitt: Es gibt eine große Gleichförmigkeit. Das hat zwei Gründe. Zum einen benutzen alle großen Influencer personalisierte Filter, die alles in einer bestimmten Ästhetik wirken lassen. So macht es erst einmal keinen Unterschied, ob sie sich in Dubai aufhalten oder auf Bali sind.

Zum anderen gibt es bei den Influencern und ihren Followern den Effekt der Nachahmung. Man versucht nicht, anders zu reisen, sondern diesem Idealbild, das die Influencer professionell von sich und den Orten kreieren, nahezukommen. Was man beobachten kann, ist eine Rückkehr des Pauschaltourismus, aber im Gewand von Individualität, weil jeder Influencer so tut, als würde er sich ganz persönlich an einem Ort ausdrücken und besonders verwunschene Ecken entdecken. Dabei ist es oft nur der Aussichtspunkt des Hotels.

Frage: Was ist die Motivation der Nachreisenden, Momente und Szenen eins zu eins zu kopieren, womöglich noch mit den gleichen Filtern?

Schmitt: Man möchte den Influencern nicht nur nahe kommen, sondern werden wie sie. Das lässt sich herstellen, indem man sich ihnen körperlich anpasst und die gleichen Produkte verwendet. Darauf beruht das Influencer-Marketing - dass man etwas nachahmt und damit nachkauft.

Das gilt in gleicher Weise für das Reisen. Man will versuchen, so zu sein wie die Idole. Und die Influencer verführen ihre Follower permanent dazu. Sie sagen: Reist wie wir, trefft uns vielleicht sogar an einem gewissen Ort. Der Wunsch nach Nachahmung wird von Werbepartnern wie Hotels oder Fluggesellschaften gewünscht.

Frage: Das Jetset-Leben der Influencer ist für die oder den Durchschnittsreisenden allerdings kaum erreichbar. Ist diese angestrebte Nachahmung nicht völlig unrealistisch?

Schmitt: Das ist so. Studien zeigen, dass viele Menschen unglücklich werden, wenn sie sich lange in den sozialen Medien aufhalten. Sie bekommen dort ständig etwas präsentiert, was nicht der eigenen Wirklichkeit entspricht, was sie nicht erreichen können. Das führt dann aber dazu, dass man das Jetset-Leben im Kleinen versucht nachzuahmen. Wenn man schaut, wie sich Leute an einem Badesee inszenieren - das ist ein bisschen wie Klein-Dubai.

Frage: Was bedeutet es, wenn Orte heutzutage «instagrammable» sind?

Schmitt: An solchen Orten kann ich ein Foto machen, das auf Instagram gut funktioniert. Mit einem solchen Bild lassen sich viele Likes und Kommentare absahnen, man erhält viele neue Follower. Manche Hotels bieten spezielle Bereiche für solche Fotos an. Oder die Influencer entdecken diese Orte selbst.

Wobei es nicht darum geht, ehrliche Orte aufzuspüren, was eigentlich das Tolle am Verreisen ist: dass man dem Fremden begegnet, dass etwas nicht glatt ist wie die Oberfläche meines Smartphones. Was aber bei den Instragram-Bildern gewünscht ist, ist genau diese Austauschbarkeit. Es geht selten darum, auf etwas Neues zu stoßen und eine Fremdheitserfahrung zu machen.

Frage: Welche Reiseziele sind für Influencer entsprechend attraktiv?

Schmitt: In der Regel sind es Ziele, die durch enormen Luxus anziehend sind. Es geht um einen Lifestyle, der nicht mehr an so etwas wie europäische Hochkultur gebunden ist. Es geht auch nicht darum, mit großem Geschichtsbewusstsein zum Beispiel durch Lateinamerika zu reisen. Es sind Orte, an denen man gut konsumieren und sich selbst gut darstellen kann, zum Beispiel Dubai und Singapur.

Influencer berichten so gut wie nie kritisch über ein Hotel oder Reiseziel. Sie stellen keine Fragen zu Menschenrechtsverletzungen oder der Situation von Wanderarbeitern. Daher sind sie gerade in undemokratischen Staaten beliebt, die mit westlichen Influencer-Gesichtern werben.

Frage: Influencer fordern ihre Follower ständig dazu auf, den Moment zu leben, ihre Träume zu leben. Sind das nicht positive Appelle?

Schmitt: Ganz sicher adressieren Reise-Influencer Gefühle, die jeder von uns hat: gewissen Zwängen entfliehen, etwas Neues erleben, sich etwas gönnen. Das ist absolut in Ordnung. Das Problem ist, dass die Influencer nicht transparent machen, dass ihr Luxusleben von den meisten nie erreicht werden kann. Sie halten sich in Hotels auf, in denen die Nacht nicht selten mehr als 1000 Euro kostet. Da ist es fast zynisch, wenn man Followern, die noch in der Ausbildung oder im Studium sind, vermittelt: Lebe deinen Traum.

Diese Verlogenheit ist insofern interessant, als sie die Follower gar nicht groß stört. Offenbar funktionieren die Influencer als Ersatz für den eigenen Erfolg und das eigene Glück.

(04.06.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.