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Griechenland dürfte im Sommer mit das gefragteste Reiseziel im Ausland sein

Griechenland dürfte im Sommer mit das gefragteste Reiseziel im Ausland sein

Sommerurlaub Mit welchen Reisezielen die Veranstalter planen

Der Sommerurlaub liegt gefühlt noch in weiter Ferne. Zu welchen Sonnenzielen dürfte es in diesem Jahr besonders viele Reisende ziehen? Die Pläne der großen Veranstalter geben Anhaltspunkte.

Wohin könnte die Reise im Sommer gehen? Das fragen sich derzeit viele Menschen in Deutschland. Urlaubspläne sind momentan noch mit einigen Unsicherheiten behaftet. Doch die großen Reiseveranstalter planen längst die Saison. Als eines der Topziele wird besonders häufig Griechenland genannt. Eine Übersicht.

- Tui: Beim Veranstalter aus Hannover sind derzeit die griechischen Inseln gefragt, man erwartet aber zu Beginn der Sommersaison für Mallorca eine Aufholjagd. Die Top-Fünf-Ziele für den Sommer sind in dieser Reihenfolge: Kreta, Mallorca, Rhodos, Kos und die türkische Riviera. «Erste Tendenzen zeigen, dass insbesondere Griechenland von Familien sehr stark nachgefragt wird», so Tui-Sprecher Aage Dünhaupt.

Griechenland will ab 14. Mai wieder Urlauber aus anderen EU-Staaten ohne Quarantänevorschrift empfangen. Reisende müssen aber geimpft sein oder einen negativen Corona-Test vorweisen können.

Tui rechnet weiterhin mit einem starken Trend zu kurzfristigen Buchungen. Das heißt, Urlauberinnen und Urlauber dürften sich erst recht spät entscheiden - mit dem entsprechenden Effekt: «In den Ferien im Juli und August ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Flieger auf vielen Strecken im Mittelmeerraum und auf die Kanaren schnell ausgebucht sein werden», schätzt Dünhaupt.

Tui wird nach eigenen Angaben 75 Prozent des Sommerangebots anbieten. Aus jetziger Sicht seien die Flugpläne stabil. Die eigene Flotte sei auf Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern fokussiert. Fernreisen dürften - von ein paar Ausnahmen wie etwa Dubai, Kuba oder den Malediven abgesehen - noch länger brauchen.

- DER Touristik: Den klassischen Badeurlaub möchten die Urlauber dem Veranstalter aus Frankfurt zufolge auf Mallorca und den Kanaren, in Griechenland, der Türkei, Italien und Kroatien verbringen. Die Nachfrage nach Urlaub in Deutschland - ohnehin das Topziel für die meisten - habe sich aber 2021 noch einmal verstärkt. Viele Urlauber ziehe es eher in kleine Hotels, besonders gefragt seien Naturerlebnisse und Urlaub mit viel Privatsphäre.


Als Fernstreckenziele, die bereits gebucht werden, nennt der Veranstalter die Malediven, Seychellen, die Dominikanische Republik, Kuba und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Für Reisende stellt sich unabhängig vom konkreten Veranstalter die Frage, inwieweit im Sommer gebuchte Flüge wieder verschoben werden müssen. Der Umfang an Flugplananpassungen hänge weitgehend an der Fragestellung, ab wann wie viel gereist werden darf, heißt es dazu von DER Touristik. Natürlich habe man das Interesse, den aktuellen Flugplan so wenig wie möglich zu verändern.

- FTI: Der Münchener Veranstalter sieht eine hohe Nachfrage für Griechenland, Dubai, die Türkei sowie Deutschland und seine Nachbarländer. Aber auch Ägypten, die Kanaren und die Balearen seien derzeit «im Kommen», so FTI. Auf der Fernstrecke entwickelten sich Reiseziele im Indischen Ozean und in Ostafrika stark.

Auch FTI setzt auf weitgehend unbeeinträchtigten Sommerurlaub: «Wir halten aktuell an unserem breitem Flugangebot für den Sommer fest.» Ab Ende Juni oder Juli gehe es von mehreren deutschen Flughäfen verstärkt nach Rhodos, Kos und Korfu, Hurghada, Marsa Alam und Scharm el Scheich, Mallorca, Kalabrien, Fuerteventura und Agadir. Sobald das Reisen wieder vollumfänglich möglich sei, dürften die Airlines ihr Angebot flexibel weiter ausbauen. Auch die meisten Hotelpartner planten eine Öffnung für die Sommerferienzeit fest ein.

- Alltours: Urlauber dürfte es insbesondere nach Mallorca, auf die Kanaren, nach Griechenland, in die Türkei und auch nach Bulgarien ziehen, heißt es bei dem Veranstalter aus Düsseldorf. Das Programm sei in allen Bereichen ausgebaut worden. Daneben bleibt Urlaub in Deutschland und den Nachbarländern beliebt. Auch im eigenen Land hat Alltours das Angebot nach eigener Aussage noch einmal ausgebaut.

- Schauinsland Reisen: Die beliebtesten Ziele werden nach jetzigem Stand Griechenland, die Türkei, die Kanarische Inseln sowie die Dominikanische Republik sein - wie schon in den vergangenen zwei Jahren. Der Veranstalter geht davon aus, dass nicht alle Hotels im Sommer öffnen werden, da es sich für einige nicht lohnen werde, eventuell nur von August bis Oktober aufzumachen.

Und noch ein Tipp für die Türkei und Ägypten: Gerade dort sollten Reisende Schauinsland zufolge auf etablierte Airlines zurückgreifen. Der Grund: Es werde dort sicher zu einer Reihe von Streichungen kommen, wenn die Maschinen nicht ausreichend ausgelastet sind.

Für den Sommer stellen sich noch viele Fragen, die nicht in den Händen der Reiseveranstalter liegen: Wann werden die Reisewarnungen in Europa aufgehoben? Wie viele Menschen werden bis zum Sommer geimpft sein und können diese dann wieder ohne jegliche Auflagen reisen? Kommt der digitale EU-Impfausweis tatsächlich zum 1. Juni und welche Möglichkeiten wird er dann konkret bieten?

(15.04.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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