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Die Sieben-Tage-Inzidenz in Spanien geht immer weiter zurück. Viele Einschränkungen werden deshalb nach und nach aufgehoben

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Spanien geht immer weiter zurück. Viele Einschränkungen werden deshalb nach und nach aufgehoben

Sommersaison Viele Länder in Europa offen für Urlaubsreisen

In vielen Ländern werden Einschränkungen aufgehoben. Das macht Hoffnung auf Reisen im Sommer.

Dank sinkender Corona-Infektionszahlen und steigender Impfquoten scheint Urlaub im europäischen Ausland in Reichweite. Vielerorts gelten weiterhin Einschränkungen wie ein Verbot von Kulturveranstaltungen oder anhaltende Schließungen der Innengastronomie.

Für Geimpfte, Getestete und Genesene entfallen teils auch Testpflichten und Quarantäneregelungen. Hier eine Übersicht:

- BALTISCHE STAATEN: In Estland, Lettland und Litauen wird kräftig gelockert: Die Geschäfte sind in allen drei baltischen Staaten wieder offen, die Gastronomie darf im Außenbereich unter Auflagen wieder Gäste bedienen. Auch im Kulturbereich gibt es erste Öffnungen. Wer von Deutschland oder aus anderen EU-Ländern einreist, muss sich registrieren. In Lettland und Litauen ist grundsätzlich ein negativer Corona-Test vorzuweisen, in Estland gilt dies für Einreisende aus stärker betroffenen Ländern. Deutschland zählt gegenwärtig nicht dazu - deshalb entfällt auch die zehntägige Quarantänepflicht. In Lettland und Litauen dagegen sind nur nachweislich Geimpfte und Genesene davon befreit.

- BELGIEN: Die Neuinfektionen in Belgien gehen seit Wochen deutlich zurück. Seit 8. Mai sind Terrassen von Restaurants und Cafés wieder geöffnet. Geschäfte sind ohnehin offen. Weitere Lockerungen sind vom 9. Juni an geplant. Die Behörden sind aber vorsichtig. In Brüssel wurde entschieden, dass zumindest bis Ende Juni keine Großleinwände zum Fußballschauen während der Europameisterschaft aufgestellt werden dürfen. Von touristischen Reisen rät die Regierung ab. Wer von Deutschland nach Belgien reist, braucht einen frischen PCR-Test und muss in Quarantäne - falls der Aufenthalt länger als 48 Stunden ist.

- BULGARIEN: Lokale, Einkaufs- und Fitnesszentren sowie Theater, Kinos und Museen sind unter Auflagen wieder geöffnet. Private Feste mit mehr als 15 Teilnehmern sind wieder erlaubt. Fußballspiele dürfen mit Fans im Stadion bei Einhaltung der Corona-Regeln ausgetragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Supermärkten und Banken sowie in Kirchen und gemeinschaftlich genutzten Räumen gilt Maskenpflicht. Das Urlaubsland hat für den internationalen Tourismus wieder geöffnet. Geimpfte, getestete und von Covid-19 genesene Reisende aus EU-Staaten dürfen Bulgarien ohne Quarantänepflicht besuchen. Urlauber aus dem Nachbarland Rumänien dürfen ohne Corona-Test oder Impf-Nachweis einreisen.

- DÄNEMARK: Geschäfte, Restaurants und Kneipen sind seit langem wieder offen, Gleiches gilt auch für Fitnessstudios, Museen und Kinos. Seit Mitte Mai ist im Grunde alles im Land wieder geöffnet, mit Ausnahme von Diskotheken. Vielerorts muss man einen negativen Corona-Test, eine vollständige Impfung oder eine überstandene Infektion vorweisen können. Vollständig geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern dürfen seit Mai ohne Test und Quarantäne einreisen. Touristen kommen auch ohne Impfung, dafür dann aber mit Test- und Quarantänepflicht wieder ins Land. Bedingung ist, dass im Heimatland der Reisenden die Corona-Lage nicht zu schlimm ist. Für Deutschland gilt dies derzeit. Menschen aus Schleswig-Holstein sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie bei der Einreise einen maximal 72 Stunden alten negativen Test vorlegen können.

- FRANKREICH: Kultureinrichtungen, Geschäfte und auch die Außenbereiche von Restaurants sind wieder geöffnet und dürfen unter Auflagen besucht werden. Nachts gilt noch immer eine Ausgangssperre. In der kommenden Woche soll sie auf 23.00 Uhr geschoben werden, dann können auch die Innenbereiche von Cafés und Restaurants wieder aufmachen. Reisen im Land sind erlaubt, auch Hotels haben geöffnet. Wer aus Europa nach Frankreich einreist, braucht in der Regel einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Zusätzlich muss eine Erklärung ausgefüllt werden, in der Reisende versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben.

- GRIECHENLAND: Griechenland empfängt Tag für Tag mehr Touristen - wenn auch weniger als in normalen Jahren. Schon vor Wochen wurden viele Maßnahmen gelockert, gleichzeitig sinken die Fallzahlen und es wird im Akkord geimpft. Geöffnet sind neben archäologischen Stätten und Museen die Außenbereiche von Cafés, Bars und Tavernen. Es gelten jedoch Sicherheits- und Abstandsregeln sowie ein Musikverbot, damit die Menschen nicht nahe aneinander rücken. Es gilt ein Ausgangsverbot von 0.30 Uhr bis 5.00 Uhr. Besucher müssen vor der Einreise auf einer Webseite ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code. Außerdem müssen sie bei der Einreise eine mindestens 14 Tage zuvor abgeschlossene Impfung oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen - das gilt auch für Kinder ab fünf Jahren. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr. Wer zurück nach Deutschland reist, muss aber einen negativen Schnelltest vorlegen.

- GROßBRITANNIEN: Dank aktuell recht niedriger Infektionszahlen haben Geschäfte und Gastronomie weitgehend wieder geöffnet und Kontaktbeschränkungen sind deutlich gelockert worden. Die für den 21. Juni angepeilte Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in England steht jedoch infrage, weil sich die zunächst in Indien entdeckte Delta-Variante zunehmend im Land ausbreitet. Schottland, das wie Nordirland und Wales eigenständig über seine Corona-Maßnahmen entscheidet, hat geplante weitere Lockerungen bereits aufgeschoben.

Für Deutsche ist Großbritannien derzeit kein realistisches Reiseziel: Da sich Deutschland auf der «orangenen Liste» der Briten befindet, sind nach der Einreise mindestens fünf Tage Quarantäne notwendig sowie kostenpflichtige Tests am zweiten und achten Tag. Noch strikter sind die Regeln nach der Rückkehr, da das Robert-Koch-Institut Großbritannien wegen der Delta-Variante wieder als Virusvariantengebiet eingestuft hat: Daher sind nach der Rückkehr 14 Tage Quarantäne notwendig, ohne Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.

- IRLAND: Nach vielen Monaten des Lockdowns sollen in den kommenden beiden Wochen in Irland zunächst Hotels und dann auch die Außengastronomie wieder öffnen dürfen. Auch Kinos und Fitnessstudios können dann wieder Besucher empfangen. Der internationale Reiseverkehr soll ab 19. Juli wieder aufgenommen werden. Bislang rät die irische Regierung von nicht-notwendigen Reisen ins Land ab. Einreisende müssen einen negativen Test nachweisen und sich in Quarantäne begeben - wenn sie aus einem Hochrisikogebiet kommen, sogar im Hotel.

- ITALIEN: Das Mittelmeerland Italien lockert quasi wöchentlich Beschränkungen. Mittlerweile sind die Regionen Molise und Friaul-Julisch Venetien sowie die Insel Sardinien in der sogenannten Weißen Zone mit den lockersten Regeln. Dort entfällt zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre. Der Rest des Landes ist in der Gelben Zone. Seit Dienstag dürfen Bars und Restaurants ihre Gäste wieder innen bedienen. Fitnessstudios haben auf und eine begrenzte Zahl an Zuschauern darf zu Sportveranstaltungen. Theater, Museen und Kinos sind offen. Überall gilt weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. In der Gelben Zone tritt die nächtliche Ausgangssperre ab 23 Uhr in Kraft. Ab kommendem Montag soll sie dann ab Mitternacht gelten. Wer nach Italien einreist, muss ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können, dann entfällt die Quarantäne.

- KROATIEN: Das beliebte Urlaubsland Kroatien rüstet sich für die neue Saison. Vollständig Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete können in Kroatien Urlaub machen. Ihren Status müssen sie beim Grenzübertritt nachweisen. Auf den Buchungsplattformen ist schon eine Vielzahl an Hotels und Privatunterkünften verfügbar. Im Land selbst gibt es sonst keine Vorrechte für Geimpfte. Gaststätten dürfen Gäste auch wieder in ihren Innenbereichen empfangen, ausgenommen Cafés ohne Speisenangebot, die nur draußen bedienen dürfen. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und draußen überall dort, wo kein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden kann.

- MALTA: Im kleinsten EU-Land können Strandbesucher seit dieser Woche wieder ohne Maske in der Sonne liegen. Hochzeiten können mit maximal 100 Gästen innen beziehungsweise 300 Gästen außen gefeiert werden. Restaurants dürfen Gäste bis Mitternacht an Tischen - drinnen und draußen - bedienen. Danach gibt es Bestellungen nur noch zum Mitnehmen. Schwimmbäder dürfen bis 20.00 Uhr öffnen. Ab kommendem Montag soll der Betrieb in Bars, Kinos und Theater wieder starten. Wer nach Malta einreist, braucht das negative Ergebnis eines PCR-Tests. Wer keinen mitbringt, muss ihn vor Ort machen, bezahlt jedoch rund 120 Euro dafür und muss in Erwartung des Ergebnisses eine Nacht im Quarantänehotel verbringen.

- NIEDERLANDE: Vom kommenden Samstag an dürfen Museen, Theater und Kinos wieder öffnen und zumindest eine begrenzte Zahl von Besuchern empfangen. Restaurants können unter Auflagen Gäste auch im Innenbereich bedienen, und die Öffnungszeiten werden bis 22 Uhr verlängert. Bürger dürfen vier Besucher zu Hause empfangen statt bisher zwei. Lockerungen gibt es auch beim Sport. Discos und Nachtclubs bleiben aber noch geschlossen, und auch Jahrmärkte sind weiterhin verboten. Während der Fußball-EM dürfen Kneipen bislang keine Spiele auf Videoschirmen zeigen.

Bereits zuvor war die nächtliche Ausgangssperre abgeschafft worden, Geschäfte dürfen wieder Kunden empfangen. Fitnessstudios und Zoos sind wieder geöffnet, Prostituierte dürfen wieder Kunden empfangen.

- NORWEGEN: Das nördliche Land hat die Pandemie recht gut unter Kontrolle. Damit die Lage in Norwegen weiter gut bleibt, hat die Regierung in Oslo die Grenzen für Menschen aus dem Ausland praktisch geschlossen. Wer trotzdem einreisen darf - etwa, weil er Waren transportiert oder systemrelevante Funktionen erfüllt - für den gelten umfangreiche Test- und Quarantäneregeln.

- ÖSTERREICH: Nach den Öffnung von Lokalen, Hotels, Bühnen und Sportstätten werden weitere Corona-Regeln gelockert. Bei Kulturveranstaltungen wie den Salzburger Festspielen sollen ab Juli keine Beschränkungen von Besucherzahlen mehr gelten. Obwohl die österreichische Sieben-Tage-Inzidenz leicht unter der deutschen liegt, warnt das Außenamt in Berlin weiterhin vor Reisen ins südliche Nachbarland. Allerdings ist weder bei der Einreise noch bei der Rückreise nach Deutschland eine Quarantäne nötig. In Österreich gilt für den Grenzübertritt sowie für Restaurants und Veranstaltungen die «3-G-Regel»: Wer nachweislich getestet, geimpft oder von Covid-19 genesen ist, darf hinein.

- POLEN: Polen hat die Lockerung weiterer Corona-Beschränkungen angekündigt. Von Sonntag an werde die Zahl der Menschen, die an einer Feier teilnehmen dürfen, von bislang maximal 50 auf 150 erhöht, sagte Gesundheitsminister Adam Niedzielski am Mittwoch in Warschau. Auch Konferenzen und Messeveranstaltungen sollen vom 6. Juni an wieder möglich sein - unter der Voraussetzung, dass mindestens 15 Quadratmeter Platz pro Teilnehmer vorhanden sind. Vollständig geimpfte Menschen werden bei diesen Limits nicht mitgezählt. Weitere Lockerungen für die Ferienzeit will die Regierung in der kommenden Woche bekanntgeben.

- PORTUGAL: Der ehemalige Corona-Hotspot Portugal weist bereits seit Wochen sehr niedrige Infektionszahlen auf. Der Ausnahmezustand zur Eindämmung der Pandemie ging nach fünfeinhalb Monaten am 1. Mai zu Ende. Cafés, Bars und Restaurants sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitstätten dürfen seitdem auch an den Wochenenden bis 22.30 Uhr offen bleiben. Besucher aus Deutschland und aus anderen EU-Ländern mit einer relativ guten Corona-Lage dürfen seit Mitte Mai wieder zu touristischen Zwecken einreisen. Alle Besucher über zwei Jahren müssen aber weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Auswärtige Amt warnt allerdings noch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Azoren und nach Madeira, wo die Zahlen etwas höher liegen.

- RUMÄNIEN: In dem südosteuropäischen Land ist der Betrieb der Außengastronomie uneingeschränkt erlaubt, Hotels sind geöffnet. Im Freien und damit auch etwa an Stränden gelten Abstandspflichten, ein Mund-Nasen-Schutz muss nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen getragen werden. Für die Innengastronomie gilt: Wenn ein Gastwirt nur geimpfte Gäste zulässt, darf sein Lokal zu 100 Prozent voll werden - wenn nicht, muss ein Teil der Tische leer bleiben. Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Bars sind nur für vollständig geimpfte Personen geöffnet. Lokal begrenzt kann es jederzeit wieder zu Einschränkungen kommen, wenn die 14-Tage-Inzidenz in die Höhe geht. Deutsche Touristen brauchen weder Impf- noch einen negativen Testnachweis und müssen auch nicht in Quarantäne. Dies gilt auch bei der Rückkehr aus Rumänien nach Deutschland. Andere Länder - darunter einige EU-Staaten - gelten in Rumänien aber noch als Risikogebiet.

- SCHWEDEN: Schweden hat in der Corona-Krise einen Sonderweg gewählt und derzeit weiter eine der höchsten Neuinfektionszahlen Europas. Da die schwedischen Zahlen laut Regierungschef Stefan Löfven nun in die richtige Richtung gehen, hat das EU-Land am Dienstag angefangen, erste Maßnahmen zurückzufahren. Im Kino und bei anderen Indoor-Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen jetzt beispielsweise bis zu 50 Menschen dabei sein, unter freiem Himmel etwa bei Fußballspielen dürfen es 500 sein. Restaurants dürfen nunmehr bis 22.30 Uhr öffnen. In Schweden sind die Einreiseregeln locker gehalten. Ausländer müssen bei der Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen, Menschen aus dem Rest Skandinaviens sind davon ausgenommen.

- SCHWEIZ: «Frische Schweizer Bergluft jetzt wieder hürdenfrei erhältlich» - so lockt der Tourismusverband Urlauber in die Schweiz. Nach der Öffnung der Restaurantterrassen im April dürfen Gäste seit dem 31. Mai auch wieder in Lokal-Innenräume bedient werden. Geöffnet sind ebenfalls wieder Wellness- und Thermalbäder. Hotels, Museen, Läden, Theater, Kinos, Zoos und Freizeitparks sind schon länger wieder auf. Negative Corona-Tests sind zum Betreten nicht nötig. Überall gelten aber Hygienekonzepte mit Abstand halten oder Gästezahlbegrenzung pro Tisch. Seit 1. Juni dürfen Kantone testweise auch bereits wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern im Freien und 600 Besuchern in Innenräumen zulassen.

Für Geimpfte und Genesene und Besucher, die mit dem Auto anreisen, gibt es keinerlei Auflagen mehr. Die anderen müssen sich bei Anreise mit Bus oder Bahn elektronisch registrieren. Bei Flugreisen ist für sie ein negativer Coronatest nötig. Ab 3. Juni stehen Sachsen und Thüringen nicht mehr auf der Liste der Risikogebiete. Damit ist die Einreise aus der ganzen Bundesrepublik problemlos möglich.

- SLOWAKEI: Die Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Gastronomiebetriebe dürfen in Außenbereichen servieren, in den meisten Landkreisen dank geringer Inzidenz auch wieder im Inneren. Touristen müssen sich vor der Einreise online registrieren und einen negativen Corona-Test vorweisen. Theoretisch haben sie dann zwar eine 14-tägige Quarantäne anzutreten, können sich davon aber schon unmittelbar nach der Einreise mit einem negativen Testergebnis befreien, wenn sie sich nicht in einem Hochrisikoland aufgehalten haben. Geimpfte und Genesene brauchen (nach Fristen, die je nach Impfstoff-Typ unterschiedlich sind) diesen Test nicht.

- SPANIEN: Die Pandemie-Lage wird im einstigen Corona-Hotspot Spanien immer besser. Vor allem in Urlaubsregionen wie den Balearen, den Kanaren oder in Valencia ist die Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Im Zuge dieser positiven Entwicklung normalisiert sich das Leben überall im Lande immer mehr. Auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera dürfen zum Beispiel Gastronomen ab Sonntag ihre Gäste auch abends wieder in den Innenbereichen bewirten. Zudem geht dort an dem Tag auch die nächtliche Ausgehsperre zu Ende.

Vom 7. Juni an dürfen alle vollständig Geimpften ohne Corona-Beschränkungen in Spanien einreisen. Für nicht geimpfte Menschen, die aus einem Risikogebiet im Ausland einreisen, wie etwa aus Deutschland, gilt derweil weiterhin eine Testpflicht. Ungeachtet aller Lockerungen müssen Besucher und Einheimische weiter einige Regeln beachten. Die wichtigste ist die Maskenpflicht, die vorerst in ganz Spanien auch im Freien noch herrscht. Am Strand oder beim Baden darf man den Mund- und Nasenschutz absetzen. Und auch im Restaurant oder Café muss man keine Maske tragen. Für die Zahl der Menschen, die in Gastronomiebetrieben an einem Tisch sitzen dürfen, gibt es in den spanischen Regionen verschiedene Limits.

- TSCHECHIEN: Angesichts sehr niedriger Infektionszahlen gehen die Lockerungen rasch voran. Nach der Außen- hat nun auch die Innengastronomie wieder geöffnet - aber nur für Getestete, Geimpfte und Genesene. Die Freibäder haben die ersten Badegäste der Saison begrüßt. Die Geschäfte sind schon länger geöffnet. Die Einreise aus touristischen Gründen ist derzeit noch nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Corona-Geimpfte aus Deutschland, Österreich und mehreren weiteren Ländern, deren erste Spritze mindestens 22 Tage zurückliegt. Für alle anderen sind nur Kurzaufenthalte zum Beispiel zum Einkaufen im Rahmen des Grenzverkehrs binnen 12 Stunden möglich.

- TÜRKEI: Die Regierung in der Türkei rührt kräftig die Werbetrommel für Touristen - Arbeiter im Tourismussektor werden bevorzugt geimpft und Reisende sind von immer noch geltenden Ausgangsbeschränkungen ausgenommen. Für die Einreise reicht seit Juni ein negativer Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein maximal 72-Stunden alter PCR-Test. Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben oder vor mindestens zwei Wochen geimpft worden sind, können mit diesem Nachweis und ohne Test einreisen.

- UNGARN: Touristische Reisen nach Ungarn sind noch nicht möglich. Ausnahmen gelten für Menschen, die in einem der Länder geimpft wurden, deren Impfnachweise Ungarn wegen Wechselseitigkeit anerkennt, darunter Tschechien, Kroatien und Slowenien, nicht aber Deutschland. Ausnahmeregelungen mit PCR-Testpflicht gelten für Fans, die zu einem der vier Spiele der Fußball-EM nach Budapest kommen. Die Außenbereiche der Gaststätten stehen allen offen. Geimpfte und Genesene können sich außerdem im Innenbereich von Gaststätten aufhalten sowie Museen, Theater, Kinos, Bäder, Fitnessstudios und Sportveranstaltungen besuchen. Außerdem besteht weitgehend eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

- ZYPERN: An den Stränden und in den Tavernen Zyperns sind zunehmend Touristen zu sehen. Die Insel empfängt Urlauber aus den meisten Ländern - ausgenommen sind nur sehr stark von Corona betroffene Staaten wie etwa Brasilien. Tavernen, Bars und Cafés haben unter Auflagen ihre Außenbereiche geöffnet, allerdings nur bis um Mitternacht, weil von 0.30 Uhr bis 5.00 eine Ausgangssperre gilt. Um sich frei bewegen zu können, benötigen Touristen den «Cyprus Flight Pass». Er wird vor der Einreise im Internet beantragt und sollte anschließend während des Urlaubs stets mitgeführt werden. Zur Einreise benötigen die Gäste außerdem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ müssen Besucher mindestens eine erste Impfung nachweisen, die drei Wochen zurückliegen muss. Eine Quarantänepflicht gibt es nicht mehr - auch nicht bei der Rückreise nach Deutschland. Dort muss lediglich ein aktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden.

(04.06.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.