fbpx
Athener Stadtteil Monastiraki mit Akropolis im Hintergrund - Griechenland will sich im Mai wieder vollständig für den Tourismus öffnen

Athener Stadtteil Monastiraki mit Akropolis im Hintergrund - Griechenland will sich im Mai wieder vollständig für den Tourismus öffnen

Sommer-Urlaub 2021 Was Sie jetzt zur Urlaubssaison wissen müssen

Das Impftempo und die geplante Öffnung des Tourismus rund ums Mittelmeer machen Hoffnung auf den Sommerurlaub. Schon jetzt zeigt sich: Geimpfte werden es wohl häufig leichter haben.

Erwartet uns ein unbeschwerter Reisesommer? Wohl kaum. Gibt es trotzdem berechtigte Hoffnung auf einen schönen Urlaub in den nächsten Monaten? Absolut. Das Impfen hat Fahrt aufgenommen. In Europa werden die Lockdowns gelockert, viele Urlaubsländer öffnen sich bald wieder für Touristen. Was Reisende jetzt wissen müssen:

Wann kann ich wieder eine Urlaubsreise machen?

Urlaub in Europa ist derzeit teils möglich, zum Beispiel auf den Kanaren oder auf Mallorca. Bis einschließlich 12. Mai gilt aber eine Testpflicht für Flug-Rückreisen nach Deutschland, und zwar auch für Länder, die nicht als Corona-Risikogebiet zählen. Vor allem machen strenge Auflagen wie Quarantäne- und Testpflicht in einigen Ländern einen Urlaub zumindest noch unattraktiv.

In Deutschland ist Urlaub wegen des Beherbergungsverbots im Moment noch nicht möglich. Doch erste Bundesländer drängen auf Öffnungen: Urlaub in Bayern soll zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen wieder möglich sein. Dort sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze öffnen dürfen. Niedersachsen will den Tourismus zunächst für Einwohner des eigenen Bundeslandes öffnen und touristische Übernachtung erlauben. Sachsen plant ebenfalls Lockerungen bei geringeren Fallzahlen.

Die Europäische Union (EU) arbeitet derweil daran, Urlaub in Europa im Sommer zu ermöglichen. Vor allem die stark vom Reiseverkehr abhängigen Länder wie Spanien und Griechenland pochen darauf.

Wann machen die Urlaubsländer wieder auf?

Das ist unterschiedlich. Momentan sind viele Hotels noch zu, es gibt wenige Flugverbindungen und kaum touristische Reisen.

In Spanien soll der Corona-Notstand am 9. Mai enden, wodurch die die Grundlage für Maßnahmen wie Reisebeschränkungen wegfällt. Wie es dann konkret weiter geht, ist ungewiss. Griechenland will das Land am 15. Mai vollständig für den Tourismus öffnen. Italien plant den Start der Sommersaison für den 2. Juni. Derzeit müssen Touristen dort für die Einreise mehrfach Tests machen und meist fünf Tage in Quarantäne. Auch hier ist noch unklar, welche Regeln für Urlauber ab Juni gelten werden. In Österreich soll die Quarantänepflicht für deutsche Urlauber am 19. Mai fallen. Dann reicht ein negativer Corona-Test oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung.


Die Tui zum Beispiel bietet im Mai sukzessive weitere Ziele in Europa neben Mallorca an, etwa Ibiza, Formentera, Faro an der portugiesischen Algarve und mehrere griechische Inseln.

Kann ich leichter reisen, wenn ich schon geimpft bin?

In manchen Ländern ist das bereits gängige Praxis. Auch Reisende, die eine Corona-Infektion bereits überstanden haben, dürfen in manchen Staaten ohne größere Auflagen einreisen. Die Infektion darf hier aber häufig nicht länger als sechs Monate zurückliegen.

Einige Beispiele: Dänemark lässt seit Anfang Mai nur Touristen aus Deutschland einreisen, die bereits vollständig geimpft sind. In Island entfällt die Quarantänepflicht für Geimpfte und Genese, allerdings ist weiterhin ein zusätzlicher PCR-Test nötig. Und die Insel Madeira entbindet Geimpfte von der Testpflicht.

Geimpfte sollen zudem künftig von der Testpflicht befreit werden, wenn sie mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland fliegen.

Und was ist, wenn ich noch nicht geimpft bin?

In diesem Fall müssen sich Urlauber auch weiterhin an den jeweiligen Einreisevorschriften für Personen, die noch nicht geimpft sind, orientieren. Infos bietet zum Beispiel das Auswärtige Amt. Reisende sollten darauf achten, dass der Termin für die zweite Impfdosis nicht mit ihren Urlaubsplänen kollidiert. Viel zeitlichen Spielraum für diesen Termin gibt es nämlich häufig nicht.

Was soll der geplante digitale Impfnachweis bringen?

Geplant ist die Einführung eines digitalen Impfnachweises für Smartphones - ergänzend zum gelben Papier-Impfausweis. Das soll bis Ende des zweiten Quartals passieren, also bis Ende Juni. Hierbei handelt es sich um die deutsche Umsetzung des von der EU geplanten sogenannten Grünen Passes. Dieser soll etwa auch leichteren Zutritt zu Geschäften ermöglichen. Viele Fragen sind aber noch offen.

Der Nachweis über eine eigene App dient der einheitlichen Dokumentation von Impfungen und soll die Reisefreizügigkeit erleichtern, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt. Ähnlich wie beim Barcode eines Flug- oder Bahntickets soll der Impfstatus gescannt werden können, zum Beispiel am Flughafen. Das Angebot wird freiwillig sein. Ausstellen dürfen den Nachweis nur autorisierte Personen in Impfzentren, Praxen, Krankenhäusern und Apotheken.

Die Macher der Corona-Warn-App des Bundes wollen die Anzeige des Nachweises in ihrer Anwendung einbauen.

Was bedeutet eine Reisewarnung für meinen Urlaub?

Auch wenn zu Beginn des Sommers viele Reisebeschränkungen fallen könnten, sind weiterhin Reisewarnungen für einzelne Länder mit höherer Inzidenz möglich. Dann sollten Urlauber zum Beispiel prüfen, ob und wann die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt.

Worauf sollte ich bei der Urlaubsbuchung achten?

Generell empfiehlt es sich, die Stornierungsmöglichkeiten eines Reiseangebots genau zu prüfen. Bei individuell gebuchten Unterkünften finden sich auf Internetportalen entsprechende Angebote, mittlerweile auch häufiger für Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Die Airlines sind bei Umbuchungen derzeit noch sehr kulant. Hier lohnt sich zu prüfen, wie die Konditionen im Sommer und weiteren Jahresverlauf aussehen.

Mehr Absicherung bieten Pauschalreisen. Viele Veranstalter bieten hier teurere Flextarife an. Damit lässt sich ein Urlaub teils noch bis zwei Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen absagen.

Welche Reiseziele sind im Sommer besonders gefragt?

Besonders hierzulande dürfte es überall voll werden, wenn Urlaub wieder möglich ist. Reiseveranstalter rechnen erneut mit einem Boom bei Urlaubsreisen innerhalb Deutschlands. Sie planen aber auch mit den klassischen Sonnenzielen rund ums Mittelmeer: Mallorca, Italien, Portugal, Kroatien, Malta, Griechenland und auch die Türkei.

Kann ich im Sommer wieder Kreuzfahrten machen?

Zwar haben die Reedereien viele Sommerreisen erneut absagen müssen. Doch im Mittelmeer werden wieder einige Schiffe unterwegs sein. Mit der Öffnung des Tourismus in Griechenland im Mai nehmen dort auch Aida Cruises und Tui Cruises wieder Kreuzfahrten auf. MSC Cruises und Costa zum Beispiel fahren ebenfalls im Mittelmeer.

Kreuzfahrt-Fans müssen hier die reedereispezifischen Vorschriften beachten. So wird Norwegian Cruise Line (NCL) auf ihren geplanten Griechenland-Fahrten ab Ende Juli nur Geimpfte mitnehmen. Die deutschen Anbieter Aida und Tui Cruises setzen dagegen auf eine umfangreiche Teststrategie und ihre Hygieneprotokolle.

Wird es im Sommer wieder Feste und Veranstaltungen geben?

Urlaub ja, große Partys und Veranstaltungen eher nicht: Darauf scheint es derzeit hinauszulaufen. Mehrere große Events und Volksfeste wurden bereits abgesagt. So wird es zum Beispiel in München zum zweiten Mal in Folge kein Oktoberfest geben.

(05.05.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.