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Das Kreuzfahrtschiff «Hanseatic nature» von Hapag-Lloyd Cruises liegt am Terminal des Cruise Center in Altona. Nach monatelanger Corona-Zwangspause soll die Kreuzfahrtsaison auch in Hamburg wieder starten

Das Kreuzfahrtschiff «Hanseatic nature» von Hapag-Lloyd Cruises liegt am Terminal des Cruise Center in Altona. Nach monatelanger Corona-Zwangspause soll die Kreuzfahrtsaison auch in Hamburg wieder starten

Schiffsreisen SKreuzfahrtsaison jetzt auch in Hamburg gestartet

Sinkende Inzidenzen machen Kreuzfahrten auch ab Hamburg wieder möglich.

Nach monatelanger Corona-Zwangspause ist die Kreuzfahrtsaison nun auch in Hamburg gestartet. Die «Hanseatic nature» der Reederei Hapag-Lloyd Cruises legte am Dienstagabend (15. Juni) vom Kreuzfahrtterminal in Altona zu einer einwöchigen Reise ab, die zu den norwegischen Fjorden führt.

Kreuzfahrten ab Hamburg sind nach den jüngsten Lockerungsbeschlüssen des Senates erst seit wenigen Tagen wieder möglich. Kurzfristig wird das Kreuzfahrtgeschehen dort noch nicht wieder volle Fahrt aufnehmen.


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Tui Cruises hatte kurzfristig ab 11. Juni von Hamburg aus geplante Reisen nach Kiel verlegt. Begründet wurde dies damit, auf den Kurzreisen noch mehr Vielfalt entlang der Fahrtroute bieten zu können. Abfahrten ab Kiel gen Skandinavien ersparen den Gästen die Passage durch den Nord-Ostsee-Kanal. Ab Juli will Tui Cruises wieder Abfahrten ab Hamburg anbieten, wenn die westeuropäischen Häfen sich für Kreuzfahrtschiffe öffnen. Auch Aida Cruises plant nach früheren Angaben, von Juli an neben Kiel und Rostock-Warnemünde wieder ein Kreuzfahrtschiff in Hamburg zu stationieren. MSC Cruises plant dagegen in dieser Sommersaison nach eigenen Angaben keine Abfahrten ab Hamburg.

Die deutsche Premiere für die Kreuzfahrtsaison war bereits am Pfingstwochenende in Kiel. Nach dem ersten Corona-Schock und dem sommerlichen Neustart 2020 sowie dem neuerlichen Lockdown im Herbst ist das der zweite Anlauf, mit dem die Reedereien an den langjährigen Kreuzfahrtboom anknüpfen wollen.

Passagiere und Besatzungen müssen sich an strenge Hygiene- und Sicherheitsregeln halten; so werden die Schiffe geringer als üblich ausgelastet. Corona-Tests sind Pflicht. An Bord gelten Abstandsregeln und Maskenpflicht. Statt am Buffet zu stehen, wird den Gästen das Essen am Tisch serviert.

Bei 2,6 Millionen Passagieren und rund 6,6 Milliarden Euro Umsatz (2019) hängen nach Angaben des Branchenverbands Clia hierzulande rund 48.000 Arbeitsplätze direkt an der Kreuzfahrtbranche - von Zulieferern bis zu Werften indirekt aber viel mehr.

(17.06.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.