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Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland brauchen Urlauber im Ernstfall ein gute Auslandsreisekrankenversicherung. Senioren zahlen in der Regel drauf

Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland brauchen Urlauber im Ernstfall ein gute Auslandsreisekrankenversicherung. Senioren zahlen in der Regel drauf

Foto: Armin Weigel / dpa

Reiseversicherung Worauf Senioren achten müssen

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist in jedem Alter sinnvoll. Denn wer auf Reisen ernsthaft krank wird, muss oft mit horrenden Behandlungskosten rechnen.

»Bei einem Rücktransport kann das schnell in die Tausende gehen«, warnt Ursula Lenz von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (Bagso). Ältere Reisende müssen bei der Reiseversicherung jedoch besondere Fallstricke beachten.

Viele Versicherer staffeln ihre Angebote nach Altersstufen - und Senioren zahlen dann oft drauf. »Beiträge für ältere Reisende um die 65 und älter sind deutlich teurer als für Jüngere«, sagt Eugénie Zobel-Kowalski von der Stiftung Warentest. Bei manchen Versicherungen zahlen Ältere mehr als das Doppelte im Vergleich zu jüngeren Kunden. Oft lägen die Altersgrenzen bei Mitte 60, manchmal schon bei Ende 50. Manche Versicherungen fordern auch erst ab 70 Jahren Aufschläge.

 
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist das eine. Für viele ältere Menschen lohnt sich auch eine Reiserücktrittsversicherung. In der Regel trägt die Versicherung die entstehenden Stornokosten, wenn der Versicherte, ein Angehöriger oder ein Mitreisender einen schweren Unfall hat oder unerwartet schwer erkrankt. Bei vielen Verträgen sind aber chronische Krankheiten als Versicherungsfall ausgeschlossen.
 
Wer zum Beispiel Diabetes hat und wegen seines Gesundheitszustandes die Reise nicht antreten kann, bekommt den Reisepreis nicht erstattet. »Das Problem ist, dass nur dann die Stornokosten getragen werden, wenn die Erkrankung plötzlich auftritt«, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn der behandelnde Arzt bestätigt, dass zwar eine chronische Erkrankung vorliegt, diese aber in letzter Zeit nicht akut auftrat.
 
Auch bei Auslandsreise-Krankenversicherungen sind chronische Erkrankungen ein Sonderfall. «Wenn jemand chronisch erkrankt ist, zahlt die Versicherung keine Medikamente, Untersuchungen oder Behandlungen im Zusammenhang mit der Krankheit», weiß Zobel-Kowalski. Wer also Dialysepatient ist und regelmäßig eine Behandlung braucht, muss dafür selbst aufkommen. Unter Umständen hilft in solchen Fällen die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung.
 
Die höheren Kosten für ältere Menschen sorgen immer wieder für Unmut, berichtet Bagso-Sprecherin Lenz: Schließlich hat niemand zu seinem Geburtstag gerne Post mit höheren Beitragsforderungen im Briefkasten. »Wir nehmen in solchen Fällen mit der Versicherung Kontakt auf«, erklärt Lenz. Eine rechtliche Grundlage, die eine Altersstaffelung verbietet, existiere aber nicht. Und auch wenn die Versicherung mit dem Alter teurer wird: Ohne sie kann es im Ernstfall richtig ins Geld gehen. »Man sollte auf jeden Fall eine abschließen«, sagt Lenz.
(28.02.2017, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.