fbpx
Gesundheitsminister Jens Spahn spricht bei einer Pressekonferenz zur nationalen Teststrategie in der Bekämpfung der Corona- Pandemie

Gesundheitsminister Jens Spahn spricht bei einer Pressekonferenz zur nationalen Teststrategie in der Bekämpfung der Corona- Pandemie

Reiserückkehrer Ab Samstag Testpflicht für Risikogebiet-Rückkehrer

In den ersten Bundesländern enden die Schulferien - und Reisende kommen aus aller Welt heim. Wer in einem Risikogebiet mit hohen Corona-Fallzahlen war, muss sich auf eine Pflichttestung einstellen.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus müssen sich Einreisende aus internationalen Risikogebieten von diesem Samstag an bei der Rückkehr nach Deutschland testen lassen. Das ordnete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag an.

Welche Länder als Risikogebiete gelten, steht auf einer Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) - aus der EU sind derzeit Luxemburg und die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra auf der Liste. Zentrales Kriterium ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.

Spahn sagte, mit der Testpflicht für Rückkehrer aus Gebieten mit hohen Fallzahlen wolle man »auf Nummer sicher« gehen. »Mir ist sehr bewusst, dass das ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist.« Es sei aber ein zumutbarer Eingriff. Wer aus solchen Risikogebieten kommt, muss sich bisher schon direkt für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden. Möglich ist auch, ein negatives Testergebnis vorzulegen, das höchstens 48 Stunden alt ist.

Bereits seit vergangenem Samstag können sich alle Einreisenden aus dem Ausland freiwillig und kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Jede bisher unentdeckte Infektion mache einen Unterschied, sagte Spahn. Er verteidigte es erneut, dass die Reisenden dafür nicht selbst zur Kasse gebeten werden sollen. Die Kosten übernimmt letztlich der Bund.

(06.08.2020, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.