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Hässliche grüne Algen statt weißer, feiner Sandstrand: Das müssen Pauschalurlauber nicht ohne finanziellen Ausgleich hinnehmen, wenn der Veranstalter anderes versprochen hat

Hässliche grüne Algen statt weißer, feiner Sandstrand: Das müssen Pauschalurlauber nicht ohne finanziellen Ausgleich hinnehmen, wenn der Veranstalter anderes versprochen hat

Reiserecht Algenteppich am Strand ist Reisemangel

Grüne, muffige Algen statt weißem Sand: Wenn der Strand im Badeurlaub anders als versprochen stark verschmutzt ist, können sich Pauschalreisende einen Teil des Geldes zurückholen.

Die großflächige Verschmutzung von Strand und Meer durch Algen kann ein Reisemangel sein. Eine nachträgliche Minderung des Reisepreises ist somit gerechtfertigt, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 158/18).

In dem verhandelten Fall ging es um einen Pauschalurlaub in der Dominikanischen Republik. Der Reiseveranstalter warb auf Fotos mit einem breiten, weißen Strand, zudem liege das Fünf-Sterne-Haus «direkt am Strand». Tatsächlich waren sowohl das Meer als auch der Strand während des gesamten Urlaubs durch Algen verschmutzt. Baden und andere sportliche Aktivitäten waren nicht möglich.

Das Gericht sprach den Urlaubern eine Preisminderung von 20 Prozent zu. Zwar sei der Veranstalter nicht unbedingt für das Gebiet außerhalb des Hotels verantwortlich. Doch in diesem Fall habe er ganz besonders mit der Beschaffenheit des Strandes geworben.

(13.08.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.