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Ein Blick auf den Ätna. Italien-Fans freuen sich auf die Lockerungen seit Anfang Juni

Ein Blick auf den Ätna. Italien-Fans freuen sich auf die Lockerungen seit Anfang Juni. Es sind aber noch weitere Länder von den Lockerungen betroffen

Reisen 2021 Italien und Tschechien keine Risikogebiete mehr

Seit Sonntag (6. Juni) zählen u.a. Italien und Tschechien nicht mehr zu den Risikigebieten.

Wegen sinkender Corona-Infektionszahlen hat die Bundesregierung am Sonntag (6. Juni) Italien, Tschechien und weite Teile Österreichs von der Liste der Risikogebiete gestrichen. Das gilt auch für beliebte Urlaubsgebiete in Kroatien, 8 von 26 Schweizer Kantonen sowie für die französische Insel Korsika, wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilte.

Hinzu kommen einige Überseegebiete Frankreichs und der Niederlande sowie der Vatikan. Wer aus diesen Gebieten auf dem Landweg nach Deutschland kommt, muss künftig keinerlei Einreisebeschränkungen wegen Corona mehr beachten. Nur Flugpassagiere müssen noch einen negativen Test vorweisen.

Keine Quarantäne nach Einreise aus Türkei, Schweden und Litauen

Gelockert werden die Einreisebeschränkungen auch für die Türkei, Schweden und Litauen. Diese drei Länder werden vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet zurückgestuft. Damit entfällt die generelle Quarantänepflicht von fünf bis zehn Tagen bei Einreise nach Deutschland. Wer einen negativen Test vorweisen kann, muss sich nicht mehr selbst isolieren.

Als Hochinzidenzgebiete werden in der Regel Länder eingestuft, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) über 200 liegt. Als Risikogebiete gelten Länder mit einer Inzidenz über 50. Deutschland liegt inzwischen knapp unter 30.

Die neuen Einstufungen sind vor allem mit Blick auf die Sommerferien interessant, die in zwei Wochen in den ersten Bundesländern beginnen. Die Bundesregierung hatte die Quarantäne- und Testpflichten für das europäische Ausland schon in den vergangenen Wochen nach und nach gelockert. Im März wurde Mallorca als erstes beliebtes Urlaubsgebiet der Deutschen von der Risikoliste des RKI gestrichen. Später folgten das portugiesische Festland, Malta und die Kanaren.

Italien gilt wieder als «risikofrei»

Jetzt ist Italien an der Reihe. Das zweitbeliebteste Urlaubsland der Deutschen nach Spanien war zu Beginn der Pandemie besonders hart vom Coronavirus getroffen worden. Nach einer Entspannung der Lage im vergangenen Sommer wurde es im November wieder als Risikogebiet eingestuft. Ab Sonntag gilt Italien nach einem halben Jahr aus deutscher Sicht wieder als «risikofrei».

Das Mittelmeerland lockert quasi wöchentlich Corona-Beschränkungen. Seit Dienstag dürfen Bars und Restaurants ihre Gäste wieder innen bedienen. In den ersten Regionen gibt es auch keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr. Wer in Italien Urlaub machen möchte, muss sich allerdings auf dem Hinweg noch testen lassen, um sich von der Quarantäne zu befreien.

Wie Italien hofft auch Österreich auf deutsche Touristen in diesem Sommer. Die Bundesländer Tirol und Vorarlberg bleiben allerdings vorerst noch Risikogebiete. In Kroatien werden drei von sieben Küstenregionen von der RKI-Liste gestrichen: Istrien, Dubrovnik-Neretva und Split-Dalmatien. In der Schweiz sind es die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich.

Von Reisen ins Ausland wird weiterhin abgeraten

Für alle diese Regionen entfällt nun auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Die Bundesregierung rät aber trotzdem immer noch grundsätzlich von touristischen Reisen ins Ausland ab. Wann das geändert wird, ist völlig offen. Es hat aber auch nur den Charakter einer Empfehlung.

Auch für das beliebteste Urlaubsziel der Deutschen außerhalb Europas gibt es Hoffnung: die türkische Mittelmeerküste. Wer dorthin reisen will, muss nun nicht mehr in Quarantäne. Vor einem Monat war der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoglu nach Berlin gekommen, um unter anderem über die Reisebeschränkungen zu reden. Bundesaußenminister Heiko Maas versprach ihm damals: «Wir wollen, dass im Sommer so viel Urlaub möglich ist, wie eben verantwortbar ist.»

Für die türkische Wirtschaft hat der Tourismussektor große Bedeutung. Im vergangenen Jahr kamen wegen Corona nach offiziellen Angaben rund 70 Prozent weniger Besucher ins Land als noch 2019. Die Deutschen waren die drittgrößte Urlaubergruppe.

Verschlechterte Corona-Lage in Norwegen und Uruguay

Bei allen positiven Nachrichten gibt es aber auch immer noch Länder, in denen sich die Pandemielage verschlechtert. Neu auf der Liste der Risikogebiete sind zwei Regionen in Norwegen. Und Uruguay wird in die höchste Risikokategorie der Virusvariantengebiete eingestuft. Damit gelten ab Sonntag für das kleine südamerikanische Land drastische Einreisebeschränkungen. Aus Virusvariantengebiete dürfen nur deutsche Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland mit Flugzeug, Bahn oder Bus einreisen. Und sie müssen dann für 14 Tage in Quarantäne, die auch nicht durch einen negativen Test verkürzt werden kann.

Mit den neuen Einstufungen sinkt die Zahl der weltweit als Hochinzidenzgebiete eingestuften Länder von 28 auf 24, die der Virusvariantengebiete steigt von 12 auf 13. Es gibt weiterhin mehr als 100 Länder, die ganz oder teilweise als einfache Risikogebiete eingestuft sind.

(07.06.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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