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Reisegepäck Expeditionsreise ohne Koffer

Bei einem Flug nach Kopenhagen am 30.7. kam der Koffer nicht an, was am Airport reklamiert wurde. Der Anschlussflug ging ohne Gepäck nach Kangerlussuaq, von dort ging es auf ein Schiff von Hurtigruten zu einer Grönland-Expeditionskreuzfahrt. An Bord wurde der Beleg der Reklamation von Kopenhagen an eine Mitarbeiterin übergeben. Auf Nachfrage erhielten wir die Info, dass der Koffer am 3.8 in Kangerlussuaq eingetroffen war. Hurtigrutenlieferte am 8.8. das Gepäck von zwei anderen Gästen per Flugzeug an Bord. Unser Koffer aber blieb in Kangerlussuaq bis zur Rückreise stehen. Was kann ich von Lufthansabzw. Hurtigruten an Entschädigung verlangen?
SO IST DIE RECHTSLAGE

Sie können wahlweise gegenüber der Airline aufgrund des Montrealer Übereinkommens oder gegen Ihren Reiseveranstalter nach den Bestimmungen des Reiserechts Ansprüche geltend machen. Haben Sie vor Ort Noteinkäufe getätigt, sind die Kosten sowohl vom Reiseveranstalter als auch von der Airline zu etwa 75 % zu erstatten (da Sie die Artikel auch nach Reiseende nutzen können, sind es nicht 100 %). Die Kosten müssen Sie binnen 21 Tagen ab Erhalt der Koffer schriftlich gegenüber Airline oder Veranstalter geltend machen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen zudem eine Reisepreisminderung zu leisten. Bei klassischen Urlaubsreisen sind das i. d. R. 25 % für jeden betroffenen Reisetag. Fehlt der Koffer die gesamte Reise über, kann sich die Minderung auf bis zu 35 % erhöhen. Wenn bei einer Expeditionsreise ein großer Teil der Expedition nicht durchgeführt werden kann, da die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände im fehlenden Koffer sind, kann die Minderung auch deutlich höher ausfallen.

(1-2020)