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Auf der Insel Brac haben die Gastgeber einen Youtube-Kanal gestartet und zeigen, was sie und die Touristen in Corona-Zeiten machen können

Auf der Insel Brac haben die Gastgeber einen Youtube-Kanal gestartet und zeigen, was sie und die Touristen in Corona-Zeiten machen können

Reiseanbieter sind kreativ Der Wettlauf um die ersten Touristen beginnt

Trotz weltweiter Reisewarnung des Auswärtigen Amts: Wichtige Ferienregionen bereiten schon für die Pfingstferien den Neustart vor.

Noch gilt die weltweite Reisewarnung samt 14 Tagen Quarantänepflicht für Heimkehrer nach Deutschland. Und Außenminister Maas warnt vor einem "europäischen Wettlauf" bei der Wiedereröffnung des Tourismus. Das Wettrennen hat aber längst begonnen. Italien, Kroatien, Deutschland: Überall wollen Ferienorte und Hotels vorn dran sein, wenn es möglichst bald wieder losgeht. Das Tempo gibt Österreich vor, dessen Kanzler Sebastian Kurz am 29. Mai die Hotels wieder aufsperren lässt. Kommt es dann zum "Kurz-Urlaub"? Wir haben uns europaweit nach kreativen Ideen für den Re-Start umgesehen.

Österreich: SB-Wellness und Picknickkorb

Die Alpenrepublik öffnet nicht nur als erstes die Hotels, sondern will sich auch gleich die Urlauber sichern. Dazu haben zahlreiche Ferienregionen die Aktion "Easy Summer Storno" gestartet. Vom Neusiedler See über Flachau und Radstadt in den Tauern bis zur Südsteiermark, der Wildschönau und Warth im Lechtal: Überall gibt es nun Pauschalen und Hotelangebote, bei denen man jetzt buchen und bis 14 oder gar 7 Tage vor Anreise kostenlos stornieren kann. "In dieser unsicheren Zeit wollen wir damit ein Stück Sicherheit bieten", erklärt der Tourismusverband Radstadt. Und im Kufsteinerland bietet man solche "Easy Storno"-Urlaube sogar als Geschenkgutschein an.

Aktiv zeigen sich auch österreichische Hoteliers. Auf der Turracher Höhe offeriert etwa "Hollmann am Berg" neue Komfort-Hütten. In denen, so Besitzerin Petra Hollmann, "ist man automatisch auf Distanz zum Rest der Welt, braucht keine Masken und sitzt nur mit seiner Familie in der Sauna." Das Wellnesshotel "Die Wasnerin" in Bad Aussee bietet für alle, die Bammel vor zu viel Nähe haben, "professionell angeleitete Selbstanwendungen" an. Konkret heißt das Detoxing durch Eigenanwendungen auf dem Zimmer, viel kontaktfreie Bewegung an der frischen Luft sowie distanzierte Säure-Basen-Kost zur Entgiftung des Körpers. Das Hotel Bergergut im Mühlviertel hat sich statt Buffet ein serviertes Gourmetfrühstück vom hauseigenen Sternekoch einfallen lassen. Der Turracher Jägerwirt gibt Großeltern, die ihre Enkel lange nicht mehr gesehen haben, 50 Prozent Rabatt für einen gemeinsamen Großfamilienurlaub. Und der Streklhof am Wörthersee minimiert die Infektionsgefahr durch Frühstück mit Picknickkorb auf der hoteleigenen Wiese.

Für Signe Reisch waren die vergangenen Wochen "viel zu ruhig". Die Präsidentin von Kitzbühel Tourismus führt das Hotel Rasmushof direkt im Zielschwung der Streif und freut sich "wahnsinnig", dass es ab 29. Mai wieder losgeht. Sie hofft sehr, auch wieder bayerische Gäste begrüßen zu können. "Wir sind schließlich ein internationaler Ort." Als gute Gastgeberin und Geschäftsfrau ermuntert sie die Bayern, auch jetzt schon zu reservieren, obwohl die Grenzen noch gar nicht offen sind. "Von Stornofristen sehen wir natürlich ab, bis da endlich Klarheit herrscht."

Italien: Plexiglas und Online-Strandbuchung

Noch gibt es keine offizielle Erlaubnis zur Wiedereröffnung der italienischen Strände. Doch die Ferienorte sind bereits sehr kreativ, um auch im Corona-Sommer Gäste zu begrüßen. Besonders viel Gehirnschmalz haben sie in die Distanzregeln investiert. So soll es in Rimini Plexiglasabtrennungen zwischen den Liegestühlen geben, sodass jede Familie ihre eigene, durchsichtige Sonnenkabine hat. Am Strand von Porto Cesareo hat man schon mal getestet, wie es aussieht, wenn jeder Sonnenschirm mit einer Kordel eingezäunt wird. Auf Ischia haben Hoteliers schwimmende Holzliegen vorgeschlagen, auf denen die Menschen sich sonnen und nicht zu nahe kommen sollen. Und in Riccione soll Strandzugang nur noch gegen Vorausbuchung möglich sein, das entsprechende Reservierungssystem wird gerade aufgebaut.

Kroatien: Urlauberkorridor schon ab Ende Mai

Das Adria-Ferienland, das aktuell den EU-Vorsitz hat, plant Ende Mai die Grenze zu öffnen und verhandelt mit Österreich und Deutschland, um eine gegenseitige Einreiseerlaubnis aller Länder zu erreichen, "die die Pandemie bereits im Griff haben", wie es Tourismusminister Gari Cappelli ausdrückt. Er stellt sich sogar einen "Covid 19-Pass" vor. In der Ortschaft Bol auf der Insel Brac haben die Gastgeber derweil einen Youtube-Kanal gestartet und zeigen, was sie jetzt in Corona-Zeiten machen und was die Touristen machen können, wenn sie wieder auf die Insel dürfen. Und im Reise-TV-Sender Sonnenklar läuft eine Kroatien-Kampagne, bei der Reisen kostenlos bis 30 Tage vor Abreise storniert werden können.

Schleswig-Holstein: Abstand im Strandkorb

Willkommen zurück: Schleswig-Holsteins Tourismuswerber wissen zwar ebenfalls noch nicht, wann es wieder losgeht. Aber sie machen schon mal mit der gleichnamigen Kampagne durch witzige Botschaften in Social-Media Lust auf das Reiseland Schleswig-Holstein. Vor Ort wird auf Abstand geachtet: Die deutschen Ostsee- und Nordseebäder überlegen zum Beispiel, nur jedes zweite Hotelbett zu belegen, um die Massen zu reduzieren. Geplant ist zunächst, den Menschen wieder den Besuch von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zu gestatten. Hotels und Gastronomie folgen in der nächsten Phase. Am Strand sehen sich die Küstenorte ohnehin dank der Strandkörbe bestens gerüstet. Die wurden zwar erfunden, um die Urlauber vor dem Wind zu schützen. Aber sie sind auch bestens als Abstandshalter geeignet.

Ostbayern: Restart am Bauernhof

Auch im niederbayerischen Bäderdreieck und im Bayerischen Wald kann man es kaum erwarten, die Hotels wieder zu öffnen. "Zusammen mit vielen Partnern entwickeln wir aktuell eine "Restart-Strategie", erklärt Verbandsvorstand Michael Braun. Er kann sich vorstellen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen zuerst aufzumachen, weil die Gäste dort für sich sind, und dass die Hotels vorerst keine Frühstücksbuffets haben dürfen und Einschränkungen für Saunen. Neben den Wellnesshotels gibt es im ländlichen Bereich viele Ferienwohnungen, Urlaub auf dem Bauernhof, kleine Landhotels, Chalets, die abseits großer Tourismusströme einen sicheren Urlaub und wohltuende Erholung bieten. Braun: "Viele wollen raus in die Natur, sich bewegen oder etwas für ihre Rekonvaleszenz tun." Erste Touristinformationen haben ihre Türen bereits wieder geöffnet. Auch der Tourismusverband Ostbayern hat sein Büro besetzt, um Prospektwünsche und Anfragen entgegen zu nehmen.

Allgäu: Klavierkonzert auf der Hotelwiese

Die großzügigen Hotelbalkone werden zu privaten Esszimmern, während unten auf der Hotelwiese ein Klavierspieler sein Konzert gibt. Massagen erfolgen unter freiem Himmel mit ganz viel Platz: Das Sonnenalp Resort in Ofterschwang war schon vor Corona eines der kreativsten im Land und hat sich für die Zeit "mit Corona" viel vorgenommen. Direktorin Anna-Maria Faessler brennt darauf zu beweisen: "Urlaub in Corona-Zeiten - das geht!" Gemeinsam mit ihren Azubis hat sie ein Video gedreht, das zeigt, wie die Gäste auf der Sonnenalp berührungslos und trotzdem gastfreundlich empfangen und bewirtet werden sollen. Diesen Film schickte sie an diverse Politiker und hofft nun, dass es "zeitgleich mit den Österreichern wieder losgeht - wir brauchen die Pfingstferien, und unsere Gäste halten es auch nicht mehr aus in der Stadt."

(30.04.2020, srt)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.