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Zwei Geldkarten sind besser als eine - diese Faustregel kann im Urlaub nicht schaden.

Zwei Geldkarten sind besser als eine - diese Faustregel kann im Urlaub nicht schaden.

Reise-Tipps Im Urlaub auf zwei Geldkarten setzen

Zwei Zahlungskarten sind besser als eine: Auf Reisen ist das eine gute Regel. Allerdings sollte man noch weitere Punkte beachten.

Cash und Girokarte reichen im Urlaub? Nicht unbedingt. Das Internetportal kartensicherheit.de rät dazu, lieber noch eine zweite Zahlungskarte mitzunehmen. Das kann üblicherweise eine Kreditkarte sein. Gerade im europäischen Ausland werde nicht jede Karte von jedem Händler akzeptiert.

Wichtig ist, beide Karten getrennt voneinander aufzubewahren. Außerdem die Geheimzahlen nirgendwo zu notieren, sondern auswendig im Kopf zu haben. Und die PIN-Eingabe immer vor Dritten abzuschirmen.


 TIPP:  Ist es ratsam, schon in Deutschland Geld zu tauschen?


Allzu viel Bargeld sollten Urlauberinnen und Urlauber nicht von zu Hause mitnehmen: 100 bis 200 Euro genügen für die ersten Ausgaben am Urlaubsort, so das Portal. Landeswährung lässt sich bequem am Automaten abheben. Am besten erfragt man vor der Reise die Gebühren bei der eigenen Bank oder Sparkasse und lässt sich bei Bedarf den gewünschten Verfügungsrahmen freischalten.

Bei Verlust sollten die Zahlkarten sofort gesperrt werden. Das geht über den zentralen Sperr-Notruf +49 116 116.

(10.06.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.