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Instagram-Account des Reisebloggers Maximilian Münch: Das soziale Netzwerk zeigt einerseits ungeschönte Bilder von Laien, andererseits sind längst auch Unternehmen und bezahlte Blogger auf Instagram aktiv

Instagram-Account des Reisebloggers Maximilian Münch: Das soziale Netzwerk zeigt einerseits ungeschönte Bilder von Laien, andererseits sind längst auch Unternehmen und bezahlte Blogger auf Instagram aktiv

Foto: Franziska Gabbert / dpa

Reise im Netz Der schöne Schein der Bilder

Türkei, Mallorca oder doch Dubai? Heute gibt es schöne Beiträge im Internet - mit vermeintlich authentischen Fotos in den Berichten. Doch oft täuscht der Eindruck.

Mehr als zehn Webseiten schauen sich Urlaubsreife im Schnitt vor ihrer Reise an, sagt Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR). Doch während in Katalogen klar ist, dass sie nur das Allerschönste zeigen, erwarten sich viele von Facebook und Instagram Authentizität - eine Hoffnung, die nicht immer erfüllt wird.

Auf Facebook zum Beispiel stößt man eher zufällig auf inspirierende Beiträge rund um das Reisen - vor allem dann, wenn Freunde ihre Urlaubsbilder posten. Etwa jedes zweite auf Facebook veröffentlichte Bild habe etwas mit Reisen zu tun, sagt Buller. Doch in der eigenen Timeline laufen mittlerweile Beiträge von Freunden und Bekannten genauso ein wie Werbung und Beiträge von touristischen Unternehmen, für die der Nutzer sein Interesse bekundet hat.

 
Daher empfiehlt es sich, genau hinsehen. Steht hinter einem Reisetipp ein kommerzielles Interesse? »Das wird relevant, wenn Freunde Bilder teilen oder auch wenn über Social Media bereits so etwas wie eine soziale Beziehung entstanden ist - zum Beispiel zu Idolen«, sagt Niels Brüggen vom Institut für Medienpädagogik (JFF) in München. Gerade bei Beiträgen aus ihrem persönlichen Umfeld erwarteten Nutzer ungefärbte Information. Das ist oft nicht so: Wenn die Freunde zum Beispiel Werbeanzeigen von Reiseanbietern und Buchungsseiten liken oder teilen, wird dies dem Nutzer in der Timeline angezeigt.
 
Auf Instagram gibt es vor allem optische Eindrücke von Reisezielen. Wie findet man die? Einfach den Sehnsuchtsort in die Suchmaske eingeben, rät Maximilian Münch, Profi-Instagramer, der mit dem Posten von Reisefotos sein Geld verdient. So findet man meist eine Vielzahl von unterschiedlichsten Bildern. Der Vorteil: Die ganzen neuen Fotos zeigen, ob das Schloss, das man besichtigen will, hinter einem Gerüst versteckt ist - oder wie das Wetter am Reiseort gerade ist. Außerdem seien die Bilder authentischer als beispielsweise Fotos in Hochglanzprospekten, sagt Münch.
 
Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Denn Tourismusdestinationen und Veranstalter engagieren seit einiger Zeit vermehrt sogenannte Influencer, also Nutzer mit besonders großer Reichweite. Sie bezahlen ihnen die Reise - und erwarten im Gegenzug hübsche Fotos auf den Profilen der digitalen Meinungsmacher.
 
Niels Brüggen mahnt: Jemand, der für Geld Bilder über ein Reiseziel veröffentlicht, zeigt vermutlich eher die schöne Aussicht als den hässlichen Schandfleck daneben. »Bei einer Information, die mit einem finanziellen Interesse unterfüttert ist, ist die Frage berechtigt, ob sie neutral ist«, sagt er.
 
Manche Influencer markieren bezahlte Posts mit einem Hashtag wie #sponsored oder schreiben den offiziellen Namen der Kampagne zu ihrem Bild. Aber: »Es gibt keine eindeutigen Vorschriften, wie diese Art von Werbung gekennzeichnet werden muss«, sagt Brüggen. Man könne sich trotzdem über Instagram ein Bild machen. »Aber man muss andere Quellen heranziehen, beispielsweise über die Lage eines Hotels, um sicher zu sein, dass der eigene Eindruck vor Ort nicht ganz anders ausfallen wird«, rät der Experte.
 
Auch Hotelbewertungen spielen bei der Reiseplanung eine wichtige Rolle. Die Online-Bewertungen wirkten sehr authentisch, sagt Niels Brüggen. Fälschungen seien aber nicht ausgeschlossen. Daher sollte man eher Wertungen glauben, die auf sehr vielen Meinungen basieren, betont Buller - und auch wirklich lesen, was andere Urlauber schreiben. »Die Bewertungen sind sehr subjektiv.« So gebe jemand möglicherweise einem scharfen Hotelessen eine schlechte Note, weil er milde Speisen bevorzuge. Für andere sei scharfes Essen vielleicht gar ein Argument, genau in dieses Hotel zu fahren.
 
Was bedeutet das alles für Urlauber? Das Netz macht sie einerseits unabhängiger von der Eigendarstellung der Reiseveranstalter und der Tourismusdestinationen. Andererseits findet sich natürlich auch im Internet jede Menge Werbung - sie ist dort oft nur nicht so leicht zu erkennen wie auf anderen Kanälen.

(24.01.2017, dpa)
 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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