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Der Weser-Radweg gehört zu den schönsten Touren in Deutschland

Der Weser-Radweg gehört zu den schönsten Touren in Deutschland

Rad-Urlaub 2021 Neue Touren und alte Lieben

Viele haben Urlaub mit dem Rad neu für sich entdeckt und festgestellt, dass es auch in der Heimat wunderschön ist, und dass die Kombination von körperlicher Bewegung, Kultur und Genuss gesund und erholsam ist. Grund genug, sich auf den nächsten Urlaub zu freuen. Mit dem neuen Katalog von Rückenwind kann man schon jetzt in die Planung für die Rad-Saison 2021 gehen.

Radurlaub in Deutschland? Dafür hat der Spezialist aus Oldenburg viele Touren zu den schönsten Fleckchen unseres Landes im Angebot. Natürlich sind wieder viele beliebte Klassiker im Programm. So gehört der Weser-Radweg zu den „alten Lieben“. Ein super schöner, gut gepflegter Weg von Hann. Münden nach Bremen (8 Tage) oder weiter nach Cuxhaven (10 oder 11 Tage). Auch etliche Variationen auf dem Donau-Radweg stehen zur Wahl, gemütlich, sportlich und „Deluxe“ (6 Tage ÜF ab 429 Euro).

Unter den vielen neuen Radreisen sind auch etliche Sternfahrten. Denn das Motto „Ankommen. Bleiben. Genießen“ wird bei Radurlaubern immer beliebter. Typisches Beispiel für diesen Trend ist die „Essen Sternfahrt – Kreuz und Quer durch den Pott“, bei der die Radler faszinierende Industriekultur wie das UNESCO-Weltkulturerbe Zeche Zollverein kennenlernen. Ausgangspunkt für die Tagestouren ist das Hotel the niu Cobbes, selbst ein Stück echte Industrie-Geschichte. In einem Wasserturm wohnen die Radurlauber, die die „Münster Sternfahrt – Münsterland: Eine Landschaft wie ein Gedicht“ gebucht haben und auf ihren Ausflügen eine Region voller Geschichte und Geschichten erleben. Wer das Radeln mit Wellness-Vergnügen kombinieren möchte, ist im Romantik-Hotel Bösehof richtig, das bei der neuen Reise „Bad Bederkesa Sternfahrt – Gesundheit, Genuss und ein bisschen Meer“ im Mittelpunkt steht. Auf den Tagestouren nach Bremerhaven, Dorum, Otterndorf und Wingst kann man immer auch ein bisschen Nordseeluft schnuppern.

Eine große Auswahl an Urlaubsreisen bietet auch der Katalog „Rad & Schiff“. Allein acht Touren führen kreuz und quer auf Rhein, Main, Mosel, Saar, Neckar, Oder und Havel durch Deutschland. Neuerungen gibt’s von der Donau zu berichten. Dort verkehren jetzt die beiden sehr schönen eleganten Flussschiffe MS Prinzessin Katharina und MS SE-Manon.

Das Europa-Programm von Rückenwind ist nach wie vor sehr umfangreich, hat sich aber, was die Touren betrifft, nicht verändert. Neu ist allerdings, dass es keinen Extra-Katalog mehr für Gruppenreisen gibt. Sie wurden in den Rückenwind-Katalog integriert.

Weitere Infos und Buchungen im Reisebüro oder direkt bei Rückenwind Reisen GmbH, Am Patentbusch 14, D-26125 Oldenburg, Tel. 04 41/4 85 97-0, www.rueckenwind.de

(20.10.2020, rp)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.