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Die Deutsche Bahn senkt für junge Menschen ihre Ticketpreise. Für Fahrgäste im Alter bis 26 Jahren kosten ICE-Fahrten in der zweiten Klasse künftig ab 12,90 Euro

Die Deutsche Bahn senkt für junge Menschen ihre Ticketpreise. Für Fahrgäste im Alter bis 26 Jahren kosten ICE-Fahrten in der zweiten Klasse künftig ab 12,90 Euro

Preiskampf Bahn lockt junge Leute mit ermäßigten Tickets

Junge Leute fahren zurzeit besonders gern mit Fernbussen durch Deutschland. Der Grund sind günstige Fahrpreise. Die Deutsche Bahn hält nun dagegen.

Die Deutsche Bahn buhlt um junge Kunden und bietet ihnen für den Fernverkehr eine Million ermäßigte Fahrscheine an. Reisende im Alter von bis zu 26 Jahren können sie ab 12,90 Euro für ICE-Fahrten in der zweiten Klasse erwerben, wie ein Unternehmenssprecher erläuterte.

Der jeweilige Preis hänge von Strecke, Zeitpunkt und Auslastung der Züge ab. Reisen seien dann bis Ende April 2021 möglich. Hintergrund der Bahn-Aktion sei die Konkurrenz durch Fernbusse. Junge Leute nutzten die Busse wegen günstiger Preise derzeit häufiger, berichtete das Blatt. Seit der Freigabe des Fernbusmarktes 2013 kämpft die Bahn gegen oft preiswertere Busreiseangebote.

(11.09.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.