Planungsssicherheit Corona-Reiseversicherungen - Buchung mit beschränktem Risiko
Hauptsache sicher: Einige Reiseveranstalter bieten spezielle Corona-Versicherungen. Auch Versicherer haben ihre Policen teils überarbeitet. Übersichtlicher ist es damit nicht unbedingt geworden.Es sind nicht so sehr die Fragen nach dem nächsten Reiseziel, die Urlauber gerade beschäftigen. Oft geht es dieser Tage um Stornierungsmöglichkeiten und den Versicherungsschutz.
Beispiele: Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn ich oder ein Familienmitglied an Covid-19 erkranken? Übernimmt meine Reiserücktrittversicherung die Stornokosten, wenn ich kurz vor Abreise in häusliche Quarantäne muss? Wer zahlt, wenn sich meinen Urlaubsaufenthalt quarantänebedingt verlängert? Und greift die Reisekrankenversicherung, wenn ich wegen einer Corona-Infektion ins Krankenhaus muss?
Veranstalter legen spezielle Covid-Versicherungen auf
Um den Urlaubern mehr Planungssicherheit zu bieten, haben zahlreiche Versicherer im Laufe des Jahres ihre Leistungskataloge angepasst. Der Schutz reicht von Covid-19-Ergänzungspolicen bis zur Erweiterung der Versicherungsbedingungen bereits bestehender Verträge. Überarbeitet wurden die Voraussetzungen für einen Reiserücktritt und auch für die Inanspruchnahme der Reisekranken- und Reiseabbruchversicherung. Wer ausreichend versichert sein möchte, muss die konkreten Angebote vergleichen, die Versicherungen und Veranstalter gemeinsam anbieten.
Bei einigen Veranstaltern sind die neuen Corona-Versicherungen kostenlos im Reisepaket enthalten. So ist der Versicherungsschutz «Covid protect» der Tui und einigen ihrer Tochtergesellschaften wie Airtours, Ltur und Gebeco derzeit obligatorischer Bestandteil des Urlaubs - also bereits automatisch in der Buchung intergriert. Das gilt derzeit für jeden Urlaub mit Abreise bis Ende April 2021.
Die Versicherung übernimmt die ambulanten oder stationären Heilbehandlungskosten im Falle einer Covid-19-Erkrankung während des Urlaubs. Die Übernachtungskosten für eine mögliche Quarantäne im Reiseland werden ebenso erstattet wie Umbuchungsgebühren oder die Kosten eines neuen Flugtickets.
Risiko einer Quarantäne kurz vor dem Urlaub
Aber: Wer seine Reise absagen muss, weil er sich zur Zeit des Reiseantritts in Quarantäne befindet, ist nicht versichert - wegen der hohen Infektionszahlen in Deutschland ein relevanter Punkt. Versicherungsschutz im Falle einer Quarantäne bei Infektionsverdacht, sowohl vor Reisebeginn als auch am Zielort - das bietet zum Beispiel eine Corona-Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung der Hanse Merkur. Der Zusatzschutz kann laut Anbieter als Ergänzung zu einer bereits bestehenden Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden.
Reiseveranstalter wie Olimar bieten den Corona-Zusatzschutz bei Buchung einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive an.
Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss haben mit AIG Europe zwei Versicherungspakete vereinbart. «Travel care» und «Travel care Plus» können zum Beispiel auf den Websites der Airlines dazu gebucht werden. Das Leistungsspektrum umfasst eine Ausgleichszahlung für eine Quarantäne am Zielort und eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung aufgrund einer Covid-19-Erkrankung. Die Plus-Variante deckt zusätzlich Behandlungskosten und einen medizinischen Notfallrücktransport ab.
Das raten Verbraucherschützer
Unabhängige Experten raten, genau zu prüfen, welche Risiken tatsächlich abgedeckt sind. Die neuen Corona-Versicherungen der Reiseanbieter seien keine Rundum-Sorglos-Pakete, sagt etwa Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie seien eher als Ergänzung zum bestehenden Versicherungsschutz zu sehen. Eine gute Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel ist ohnehin ratsam. Die Jahrespolice kostet in der Regel nicht sehr viel Geld.
Die Stiftung Warentest (Zeitschrift «Finanztest» (1/2021) stellt aber klar: «Eine Reiserücktrittsversicherung ist aus unserer Sicht kein Muss - auch in Corona-Zeiten nicht.» Eine Police könne sich allenfalls für Familien mit Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich etwas dazwischen kommen könne. Verbraucher sollten dann auf jeden Fall prüfen, ob der Pandemiefall versichert ist - das ist nicht bei allen Anbietern der Fall.
Nur bei 16 von 50 getesteten Tarifen war der entsprechende Schutz demnach voll enthalten. Unter den anderen schlossen 18 eine Pandemie als Rücktrittsgrund ganz aus, heißt es bei «Finanztest». Bei den Anbietern, die im Pandemiefall leisten, kommt es wiederum auf die Details an: Manche zahlen die Stornokosten schon bei Vorlage eines positiven Corona-Tests, andere verlangen ein ärztliches Attest oder gar das Auftreten von Symptomen.
Zudem ist die Frage, ob man eine Reiserücktrittsversicherung braucht. Denn in der Corona-Krise ist eine gebührenfreie Stornierung teils ohnehin auch ohne Rücktrittsversicherung möglich. Allerdings kann es passieren, dass Pauschalurlauber mit ihrem Wunsch nach Rücktritt auf Unverständnis der Veranstalter stoßen: Denn Angst allein gilt nicht als Stornierungsgrund. Liegt dagegen eine Reisewarnung vor, kann der Urlaub auf jeden Fall gebührenfrei abgesagt werden, auch ohne Versicherung.
(08.12.2020, dpa)