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Deutsche Bahn und Lufthansa stimmen sich besser ab. Mit durchgehenden Tickets und schnelleren ICE-Direktverbindungen sollen umsteigende Fernflugpassagiere künftig mit dem Zug zum Drehkreuz Frankfurt zu reisen

Deutsche Bahn und Lufthansa stimmen sich besser ab. Mit durchgehenden Tickets und schnelleren ICE-Direktverbindungen sollen umsteigende Fernflugpassagiere künftig mit dem Zug zum Drehkreuz Frankfurt zu reisen

Per ICE zum Flughafen DB und Lufthansa stimmen Angebote besser ab

Die Bahn kann mit schnellen Zügen viele Inlandsflüge ersetzen. Neue «Super-Sprinter» nach Frankfurt verbessern ab Dezember das Angebot für die Passagiere. Aber eine schmerzhafte Lücke im Netz bleibt.

Angesichts wachsender Kritik an umweltschädlichen Inlandsflügen verbessern Lufthansa und Deutsche Bahn ihre Zusammenarbeit. Schnellere ICE-Direktverbindungen sollen mit dem Fahrplanwechsel im Dezember den Frankfurter Flughafen noch besser anbinden, wie die beiden Unternehmen berichteten.

Zudem sollen weitere fünf Städte in das bereits bestehende Gemeinschaftsangebot Lufthansa Express Rail eingebunden werden. Lufthansa streicht aber zunächst keine Inlandsstrecken. Auch für das nicht an das DB-Fernnetz angeschlossene Drehkreuz München zeichnet sich keine Lösung ab.

Bahn soll Flugverbindungen ersetzen

Bei guten Angeboten der Bahn könnten Flugverbindungen wegfallen, sagte Lufthansa-Vorstand Harry Hohmeister. Das habe man in der Vergangenheit bei Köln, Dortmund oder Paderborn gesehen. Grundsätzlich gehe es aber darum, beide Verkehrsangebote zu optimieren. Hohmeister sagte: «Sowohl Flug als auch Bahn können nebeneinander existieren. Aber es wird dann natürlich weniger Flug geben - kleinere Flugzeuge, weniger Frequenzen, das wird einige Destinationen in Deutschland betreffen.»

Die Lufthansa hat in der Vergangenheit Ultrakurzflüge wie Nürnberg-München oder Nürnberg-Frankfurt mit dem Argument verteidigt, dass man Umsteigern keine langen Bahnreisezeiten zumuten könne und sie zudem nicht an andere Drehkreuze und damit an andere Fluggesellschaften verlieren wolle. Schließlich können Passagiere, die den kompletten Reiseweg mit dem Flugzeug zurücklegen wollen, immer auch über ausländische Drehkreuze wie Paris, Amsterdam oder Istanbul fliegen. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte in der vergangenen Woche bei der Bilanzvorlage darauf hingewiesen, dass beim französischen Verbot von Inlandsflügen Umsteigeverkehre stets ausgenommen sind.

Lob von Umweltschützern

Der Umweltverband BUND begrüßte die engere Kooperation der beiden Verkehrsträger. «Das Heben von bestehenden Potenzialen zur Vermeidung von Kurzstreckenflügen ist überfällig. Jetzt müssen gezielte Investitionen in die Beseitigung von Engstellen, den Ausbau von Bahnknotenpunkten, den Bau von Überholgleisen und den Anschluss des Flughafens München getätigt werden», forderte BUND-Mobilitätsexperte Jens Hilgenberg. Bis 2030 müssten Kurzstreckenflüge einschließlich der Zubringer komplett auf die Schiene verlagert werden. Laut Bahn-Vorstand Berthold Huber ist die Anbindung Münchens aber noch nicht einmal im Bundesverkehrswegeplan enthalten.

In der erweiterten Kooperation werden fünf Städte neu in das bereits bestehende System «Lufthansa Express Rail» aufgenommen. Das sind laut der Ankündigung Hamburg und München ab Juli sowie Berlin, Bremen und Münster ab Dezember. 17 andere Städte sind bereits angeschlossen. Zusätzlich will die Bahn ab Dezember bei bestimmten ICE-Verbindungen von Köln, München und Nürnberg zum Frankfurter Flughafen Zwischenhalte streichen und so die Fahrzeit verkürzen. Auch werden ICE-Linien vom Frankfurter Hauptbahnhof an den Flughafen verlängert.

Verbundticket bietet einige Vorteile

Im Lufthansa Express Rail haben die Passagiere nur ein Verbundticket, werden bei Verspätungen automatisch auf die nächsten Flüge umgebucht und genießen je nach Status bei beiden Partnern Annehmlichkeiten wie Lounges und Services. Am Flughafen sollen sie schnell durch die Kontrollen geschleust werden.

Ein Problem bleibt das Gepäck, das weiterhin von den Passagieren selbst bis zum Flughafen gebracht werden muss. Versuche der Gepäckannahme bereits an den Ausgangsbahnhöfen hatten sich in der Vergangenheit als zu komplex und zu teuer erwiesen. So fehlt es an den Bahnhöfen insbesondere an Gepäckscannern. Die Bahn will in den angekündigten «Super-Sprintern» zumindest Wagen mit besonders großen Gepäckablagen einsetzen und die Lufthansa das Gepäck von Bahnkunden priorisiert aus dem Flugzeug ausladen. «Wir arbeiten weiter an dem Thema», sagte eine Sprecherin der Lufthansa.

(08.03.2021, dpa)

 

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)