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Unterwegs auf der «Costa NeoRiviera» - die Reederei ändert 2021 ihr Preissystem

Unterwegs auf der «Costa NeoRiviera» - die Reederei ändert 2021 ihr Preissystem

Neues auf See Kreuzfahrt-Reederei Costa passt Preissystem an

Die Kreuzfahrt-Reederei Costa vereinfacht ihr Tarifsystem. Neuigkeiten gibt es auch bei den Tischzeiten und Frühbucherangeboten.

Die Reederei Costa führt auf ihren Kreuzfahrten ein simpleres Preissystem ein: Für Buchungen ab März 2021 gibt es für Innen-, Außen- und Balkonkabinen nur noch jeweils eine Kategorie. Bislang sind es jeweils zwei - «Classic» und «Premium». Künftig werde es nur noch «Premium» sein, kündigte Costa Crociere an.

Darüber hinaus werden die Tischzeiten an Bord für alle Passagiere, die zum regulären Katalogpreis buchen, frei wählbar sein. Für Gäste, die dagegen zum Beispiel ein Last-Minute-Schnäppchen buchen, gilt weiterhin: Sie bekommen eine Tischzeit zugewiesen.

Ebenfalls neu: Künftig wird es nur noch einen Termin pro Kreuzfahrt für den Frühbucherrabatt geben. Für alle Winterabfahrten ist es der 30. August, für alle Reisen im Sommer der 31. Januar. Die Höhe des Rabatts lässt sich laut Reederei nicht pauschal angeben. Das variiere stark je nach Reise und Saison.

(06.02.2020, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.