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REISE und PREISE

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Neuer Reiseführer Namibia mit einem Abstecher nach Botswana

Vor wenigen Tagen, rechtzeitig zur Hauptreisezeit in Namibia, erschien im Verlag mobil & aktiv erleben der neue Wohnmobilreiseführer.
Helge Herrmann stellt in seinem Buch für Camping- und Wohnmobilreisen diese spannende, vielseitige und als sicher geltende Urlaubsregion in Afrika vor. Es handelt sich um ein Paradies für Naturliebhaber, das sich hervorragend per Wohnmobil oder Dachzeltcamper entdecken lässt.  Auf 4 unterschiedlichen Routen werden Namibia und ein Abstecher durch den sogenannten Caprivistreifen nach Botswana vorgestellt. Dabei werden, neben den bekannten Sehenswürdigkeiten wie dem Sossusvlei in der Namib-Wüste und der Etosha Pfanne im Norden Namibias, auch viele unbekannte Kleinode vorgestellt, beispielsweise eine 4x4-Safari zu den Wüstenelefanten. 
 
Auf Grundlage seiner fast 25-jährigen Landeskenntnis gibt der Autor wichtige Tipps zum richtigen Verhalten in Namibia, damit die Reise zu einem besonderen Erlebnis wird. 
 
Der neue Wohnmobil-Reiseführer kostet 27,90 EUR und ist im gut sortierten Buch- und Campingfachhandel im deutschsprachigen Raum erhältlich.

(28.08.2017, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.