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Wer am Frankfurter Flughafen ankommt, kann sich sein Gepäck jetzt auf Bettwanzen untersuchen lassen.

 

Wer am Frankfurter Flughafen ankommt, kann sich sein Gepäck jetzt auf Bettwanzen untersuchen lassen.

Neuer Passagierservice Fluggepäck auf Bettwanzen untersuchen lassen

Am Flughafen Frankfurt können Koffer jetzt nach Bettwanzen untersucht werden.

Sie sind ein unerwünschtes, aber gar nicht so seltenes Urlaubsmitbringsel und können die Nächte nach der Heimkehr mit juckenden Stichen vermiesen: Bettwanzen. Am Flughafen Frankfurt gibt es nun einen neuen Service für Passagiere, der verhindern soll, dass die winzigen Blutsauger in die eigenen vier Wände gelangen. Spürhunde des «Bed Bugs Team», die speziell für das Aufspüren von Bettwanzen ausgebildet sind, schnüffeln ab sofort auch am Reisegepäck nach den ungewollten Reisegenossen, wie eine Sprecherin des Flughafenbetreibers Fraport berichtete. Der Service kostet pauschal 106 Euro und gilt für drei Gepäckstücke, jeder weitere Koffer kostet 29 Euro. Die Spürnasen müssen bis zu drei Tage vor der Rückkehr per Email angefordert werden, Spürhund und Hundeführer kommen dann direkt an der Gepäckausgabe zur Kontrolle. Schlägt ein Hund an, gibt es die Möglichkeit, einen am Flughafen ansässigen Kammerjäger zu bestellen, hieß es. Die insgesamt fünf Spürnasen und ihre Hundeführer sind bereits seit 2016 im Einsatz und haben bisher Flugzeuge und Hotels auf Bettwanzen abgesucht.

(16.04.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.