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Der A321neo von Airbus kann für Interkontinental-Flüge etwa in die USA eingesetzt werden - in der Konfiguration Long Range (Langstrecke) mit Platz für mehr Treibstoff

Der A321neo von Airbus kann für Interkontinental-Flüge etwa in die USA eingesetzt werden - in der Konfiguration Long Range (Langstrecke) mit Platz für mehr Treibstoff

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Neue Flugzeuge Fernreisen werden billiger durch kleine Flugzeuge

Die Flugzeugbauer Boeing und Airbus entwickeln ständig neue Modelle. Der große Trend der Zukunft sind  kleine Flugzeuge für die Fernstrecke, zum Beispiel in die USA. Das bringt Flugreisenden einige Vorteile.

Als der Airbus A380 auf den Markt kam, war das eine Sensation. Mehr als 600 Passagiere fasst die Maschine in der Konfiguration von Emirates. Konkurrent ist die 747-8 von Boeing, der Jumbo. In den kommenden Jahren sind derart neuartige Flugzeugmodelle jedoch nicht zu erwarten.

Der Trend geht in eine andere Richtung: Kleinere Maschinen kommen für Fernflüge zum Einsatz, etwa über den Atlantik. Für Reisende könnte das zwei Dinge bedeuten: Sie müssen seltener umsteigen, und die Ticketpreise sinken tendenziell.

 
Bislang ist es so: »Die riesigen Flugzeuge sind darauf ausgelegt, von Drehkreuz zu Drehkreuz zu fliegen«, erklärt der Luftverkehrs-Experte Cord Schellenberg aus Hamburg. Kleine Zubringer-Maschinen bedienen die zentralen Hubs, wo die Passagiere auf die großen Flieger verteilt werden. Von den Drehkreuzen kann man aber auch zu regionalen Flughäfen fliegen - wodurch die Hubs zunehmend überlastet sind.
 
Doch in den vergangenen Jahren ist viel passiert. Damit hätten vor allem die Billigflieger zu tun, sagt Schellenberg. »Sie fliegen mit kleineren Flugzeugen zu kleineren Flughäfen.« Diese sogenannten Point-to-Point-Verbindungen sind für viele interessant. Nürnberg - Mailand statt München - Rom, Karlsruhe/Baden-Baden – Thessaloniki statt Frankfurt - Athen: Die Anreise ist bequem, kein Umsteigen.
 
Genau dieses Konzept könnte nun auch auf Interkontinental-Strecken kommen. Die Maschinen der A320neo-Familie von Airbus und die Reihe 737 Max von Boeing werden nämlich so angepasst, dass sie es von Deutschland aus zum Beispiel an die Ostküste der USA schaffen.
 
Norwegian zum Beispiel fliegt ab Juli von Irland und Großbritannien aus über den Atlantik, zu Kampfpreisen. Billig fliegen auf der Langstrecke, das ist die Idee. Die Preise könnten purzeln, ein Urlaub in den USA dadurch deutlich günstiger werden.
 
Die neuen Maschinen schaffen die Transatlanik-Strecken sogar von Mitteleuropa aus. »So können auch kleinere Orte miteinander verbunden werden«, sagt Prof. Johannes Reichmuth, Direktor des Instituts für Flughafenwesen und Luftverkehr am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Warum von Frankfurt oder Düsseldorf in die USA fliegen, wenn es auch von Hamburg, Bremen oder Hannover funktioniert?
 
Offen ist, ob das Fliegen auf der Langstrecke wegen kleinerer Maschinen in Zukunft noch unbequemer wird - Stichwort Sitzabstand. Denn für die Bestuhlung sind die Fluggesellschaften zuständig.
 
Die Airlines haben in erster Linie ein Interesse an einer möglichst einheitlichen Flotte, die jedes angebotene Ziel erreichen kann. »So kann man auch mal eine Strecke ausprobieren, und wenn die nicht funktioniert, schließt man sie wieder«, sagt Prof. Reichmuth. Wenn ein Flugzeug sowohl die Badeziele in Europa als auch die USA erreichen kann, ist die Auslastung insgesamt deutlich besser.
 
Vielleicht tragen die neuen Flugzeugmodelle auch ein wenig dazu bei, dass sich Passagiere weniger für den ökologischen Fußabdruck ihrer Reise schämen. Die Flugzeuge sollen nämlich weniger Kerosin verbrauchen. In Sachen Antrieb haben die bestehenden Maschinen ihre Grenzen erreicht. »Nun geht es in erster Linie darum, durch ein geringeres Gewicht die Emissionen zu verringern«, sagt Reichmuth. Dabei helfen extrem leichte Carbon-Faserverbundwerkstoffe.

(28.06.2017, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.