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Fallende Inzidenzen und weniger Reise-Einschränungen bringen die Buchungen bei TUI in Schwung. Zudem rechnet der Konzern damit, dass in der Krise ausgefallene Urlaube nachgeholt werden

Fallende Inzidenzen und weniger Reise-Einschränungen bringen die Buchungen bei TUI in Schwung. Zudem rechnet der Konzern damit, dass in der Krise ausgefallene Urlaube nachgeholt werden

Nachfrage wächst Tui baut Flug- und Bettenkapazitäten aus

Branchenprimus Tui berichtet von starken Buchungen und baut sein Angebot aus.

Rund ein Jahr nach Beginn der Corona-Krise bringen sinkende Infektionszahlen, steigende Impfquoten und das Ende der Reisewarnung für viele Länder das Tui-Reisegeschäft wieder in Schwung.

«Die Aufholjagd für den Sommerurlaub ist gerade in vollem Gange, und die Konsumlaune für Reisen scheint täglich zuzunehmen», berichtete Tui-Deutschlandchef Marek Andryszak in Hannover. «Wir verzeichnen starke Buchungswochen, die seit Mai sogar das Niveau der Vergleichswochen von 2019 toppen. Die beliebtesten Urlaubsziele liegen sogar prozentual zweistellig im Plus», sagte der Manager kurz vor Beginn der Sommerferien in den ersten Bundesländern.

«Wir bringen alles in die Luft, was geht»

Der Branchenprimus baut daher seine Flug- und Bettenkapazitäten in allen beliebten Reiseländern aus und will nun im Sommer 75 Prozent des Programms von 2019 anbieten. Die komplette, verkleinerte Tui-Fly-Flotte mit 22 Maschinen soll wieder im Einsatz sein. «Wir bringen alles in die Luft, was geht», sagte Tui-Manager Stefan Baumert. Nachholeffekte erwartet das Unternehmen zudem im Herbst. Tui rechnet damit, dass in der Corona-Krise ausgefallene Urlaube nachgeholt werden.

Nicht nur die Nachfrage wächst, auch die Bereitschaft der Urlauber, mehr Geld auszugeben - zum Beispiel für schönere Hotels oder höhere Kategorien. Die Gäste ließen sich ihren Urlaub rund 25 Prozent mehr kosten als im Vorkrisenjahr 2019, berichtete Andryszak. Tendenziell buchen Sonnenhungrige zudem längere Reisen, statt 8 bis 10 Tage wie sonst seien es im Schnitt zurzeit eher 10 bis 14 Tage. Die Pauschalreise erlebt den Angaben zufolge eine Renaissance und hat derzeit einen Anteil rund 70 Prozent am Gesamtmarkt.

Noch genügend Sommerangebote verfügbar

Gefragt sind vor allem die Balearen mit Mallorca sowie Griechenland. Die türkische Riveria mit Antalya arbeitete sich auf den dritten Platz vor. Die Kanaren liegen in der Gunst der Tui-Urlauber ebenfalls weit vorn. Gute Buchungen stellt der Branchenprimus auch für Ziele fest, bei denen Urlauber mit dem Auto anreisen. Stark nachgefragt sind beispielsweise Nord- und Ostsee. Mecklenburg-Vorpommern liegt bei den beliebtesten Reisezielen auf Platz 9.

Wer jetzt spontan seinen Sommerurlaub buchen möchte, findet Tui zufolge in allen beliebten Ferienzielen noch genügend Angebote. In den Sommerferien kann es aber «auf unseren touristischen Rennstrecken eng werden. Hier sind die Familienhotels in erster Strandlage als erstes ausgebucht», erläuterte Baumert.

Der Tourismus zählt zu den am härtesten von der Corona-Krise getroffenen Branchen. Das Geschäft kam 2020 zeitweise fast vollständig zum Erliegen. Nach mehr als einem Jahr hatte die Bundesregierung jüngst die Reisewarnung für touristische Reisen in Corona-Risikogebiete am 1. Juli aufgehoben. Das betrifft fast 100 Länder weltweit. Dies ist ein weiterer großer Schritt zur Normalisierung des Reiseverkehrs angesichts der zumindest in Europa abflauenden Pandemie. Urlaubern ermöglicht eine Reisewarnung vor allem eine kostenlose Stornierung von Buchungen.

 

 TIPP:  Zwei interessante Urteile zu Stornogebühren

 

(17.06.2021, dpa)

 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.