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Seit Mallorca kein Risikogebiet mehr ist, ist die Baleareninsel als Urlaubsziel heiß begehrt

Seit Mallorca kein Risikogebiet mehr ist, ist die Baleareninsel als Urlaubsziel heiß begehrt

Mallorca-Urlaub Preise für die Reise nach Mallorca bleiben moderat

Die Auswahl an sicheren Reiseländern ist nicht gerade groß. Kein Wunder also, dass es jetzt viele Urlauber nach Mallorca zieht, wo die Coronazahlen gerade niedrig sind. Eine Auswirkung auf die Preise hat das bisher nicht.

Der größte Reiseanbieter Tui meldet kurz vor dem Start der vorgezogenen Ostersaison auf Mallorca anhaltend starke Buchungen. «Es gibt weiterhin eine deutliche Nachfrage für die neuaufgelegten Reisen», hieß es aus dem Unternehmen.

«Der positive Trend vom Wochenende setzt sich fort.» Tui hatte erklärt, man habe bisher etwa doppelt so viele Mallorca-Buchungen in den Systemen wie vor den Osterferien im Jahr 2019, also dem Vergleichszeitraum vor der Corona-Krise.

Kaum Abweichungen von Standardpreisen

Bei den Preisen sieht Tui derzeit trotz der hohen Nachfrage «keine besonderen Ausschläge nach oben» - bezogen auf die vorhandenen Kapazitäten sei man bei entsprechender Auslastung oft noch im Bereich von «Standardpreisen». Auf einigen Flug- und Reiseportalen im Netz waren in den vergangenen Tagen teils hohe Zuwächse zu sehen.

Der Konzern zog seinen Saisonstart auf Mallorca vor und weitete das Angebot aus. Die ersten Maschinen sollen am Sonntag (21. März) von Hannover, Düsseldorf, Frankfurt und Stuttgart aus starten. Zum 26. März soll auch München als Abflughafen hinzukommen.

Rund zwei Drittel der Mallorca-Kunden entschieden sich im Moment für eine Pauschalreise, kombiniert aus Flügen mit der eigenen Gesellschaft Tuifly und Übernachtungen in den konzerneigenen Hotels. Ziel sei es, auch mit Hilfe der Hygienemaßnahmen sicherzustellen, «dass Reisen keine Pandemietreiber sind und bei der Rückkehr nach Deutschland nicht von höheren Inzidenzen auszugehen ist».

Ballermann auf Malle füllt sich langsam wieder mit Deutschen

Trotz der eindringlichen Warnung der Bundesregierung vor Reisen auch nach Mallorca sind wieder deutlich mehr Touristen aus Deutschland an der Playa de Palma anzutreffen. «Am Wochenende ist es am Ballermann schon ziemlich voll. Ich hatte diese Tage ein paar deutsche Touristen in Badehosen bei mir in der Bar, die Sangria tranken», erzählt Beatrice Ciccardini, die Wirtin der Bar «Zur Krone».

Nun sind auch die Parkplätze an der Playa de Palma wieder rar. «Sonst war die Suche nach einem freien Platz an der Playa de Palma kein Problem, mittlerweile steht aber alles mit den Mietwagen der Urlauber voll», sagt Ciccardini. Auch seien wieder mehr Menschen mit dem typischen Touristen-Accessoire unterwegs: den über das Pflaster klackernden Rollkoffern.

Hotel-Auslastung liegt bei 10 bis 15 Prozent

Genaue Zahlen, wie viele Urlauber aus Deutschland und anderswo derzeit auf Mallorca und den anderen Baleareninseln sind, hat das örtliche Tourismusministerium nicht. Der Hotelierverband FEHM nennt eine Auslastung der 49 geöffneten Hotels von 10 bis 15 Prozent. Insgesamt gibt es auf Mallorca rund 1000 Hotels mit etwa 200.000 Betten.

Die Corona-Lage ist derzeit auf den Balearen relativ entspannt. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag nach Angaben vom Mittwochabend bei 18,97. Ein aus deutscher Sicht traumhafter Wert. Allerdings gingen die Coronazahlen am Mittwoch erstmals seit langem nicht mehr zurück.

(19.03.2021, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.