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Auf der Suche nach einer günstigen Kreuzfahrt: Urlauber können mit sinkenden Preisen rechnen, wenn die Reedereien ihre Riesenschiffe füllen wollen

Auf der Suche nach einer günstigen Kreuzfahrt: Urlauber können mit sinkenden Preisen rechnen, wenn die Reedereien ihre Riesenschiffe füllen wollen

Leere Kabinen Wie Kreuzfahrer von sinkenden Preisen profitieren

Viele neue Kreuzfahrtschiffe sind Riesen, die gefüllt werden wollen. Wenn Kabinen leer bleiben, drehen die Reedereien an den Preisen - zur Freude der Urlauber. Wie und wo sie sparen können.

Die «Aida Nova»: 2500 Kabinen. Die «Mein Schiff 2»: knapp 3000 Betten. Innerhalb weniger Wochen gingen die beiden Schiffe im vergangenen Jahr an den Start. Weitere Ozeanriesen folgten.

Die Reedereien wollten ihre Kreuzfahrtschiffe natürlich nicht halbleer auf die Weltmeere schicken. Sie haben dafür kräftig an der Preisschraube gedreht und Nachlässe gewährt.

Eine Woche Mittelmeer inklusive Flug für 399 Euro, eine Woche Emirate für 599 Euro: Solche Preise waren 2019 keine Seltenheit. Gute Nachrichten für die Passagiere. Geht es 2020 so weiter?

Riesenschiffe wollen gefüllt werden

«2019 war ein Sonderjahr», sagt Detlev Schäferjohann, Geschäftsführer des Buchungsportals E-hoi. Aida Cruises und Tui Cruises, die zusammen rund 75 Prozent des deutschen Marktes abdecken, hätten ihre Kapazitäten massiv erhöht. Dadurch wiederum dürften die Passagierzahlen deutlich zweistellig gewachsen sein.

«Die natürliche Nachfrage konnte aber nicht ganz mit der Kapazitätssteigerung mithalten. Deshalb haben die Volumenanbieter Preisanreize gesetzt», erläutert Schäferjohann. Bei E-hoi spricht er von im Durchschnitt rund fünf Prozent niedrigeren Preisen 2019.

«Ohne jeden Zweifel sind die Preise unter Druck geraten, vor allem durch den Bau immer größerer Schiffe», bestätigt Wolfgang Fäth vom Buchungsportal Kreuzfahrten.de. Allerdings sieht er sinkende Preise nicht auf breiter Front. Ja, es gebe Sonderangebote. Aber oftmals ließen sich Kunden davon anlocken, buchten aber doch für einen höheren Preis, etwa eine Balkon- statt der beworbenen Innenkabine.

Die Reedereien nennen nur teilweise konkrete Zahlen: Die Tui AG hat für ihre Tochter Tui Cruises einen durchschnittlichen Tagespreis von 174 Euro veröffentlicht - ein Minus von vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Auslastung blieb unverändert bei 101 Prozent, obwohl die Zahl der Schiffe erhöht wurde. Aida Cruises nannte keine Zahlen. Costa, MSC und Co. konnten sich laut Schäferjohann dem niedrigeren Preisniveau nicht entziehen.

Die Preise ziehen nicht wieder an

Abgekoppelt von der allgemeinen Preisentwicklung scheint das Luxus- und Expeditionssegment zu sein. Hapag-Lloyd Cruises, der Marktführer in diesem Bereich in Deutschland, hat seine durchschnittlichen Preise laut Tui-Geschäftsbericht sogar von 615 auf 641 Euro gesteigert. «Wir reden zu viel über die großen Schiffe», sagt Wolfgang Fäth. Bis 2027 würden rund 100 neue Schiffe in Dienst gestellt, davon viele Luxus- und Expeditionsschiffe. «Hier gibt es überhaupt keinen Preiskampf.»

Laut Schäferjohann hat sich die Entwicklung sinkender Preise im Massenmarkt auch im Januar fortgesetzt. Insgesamt erwartet er für 2020 stabile, vielleicht leicht steigende Preise. Die großen deutschen Reedereien stellen keine neuen Schiffe in Dienst.

Wo Passagiere derzeit besonders sparen können

Grundsätzlich ist es für die Reedereien immer am schwierigsten, ihre Schiffe im Oktober, November und Dezember zu füllen. «In den Randsaisons sind die Preise besonders stark gefallen», sagt Schäferjohann. Aber selbst im Nordland oder in der Ostsee, wo die Preise in der Regel am höchsten sind, habe es Rückgänge gegeben.

Wer sich mit Blick auf das laufende Jahr für eine Kreuzfahrt interessiert, kann also derzeit mit attraktiven Preisen rechnen, ob im Nordland und in der Ostsee oder auch im Mittelmeer.

Es gibt aber noch einen Effekt: Sinken die Reisepreise, versuchen die Reedereien das über höhere Einnahmen an Bord auszugleichen. Dieser «Onboard Revenue» - also etwa Ausflüge, Getränke und Spa-Behandlungen - ist teilweise deutlich angestiegen. Der Urlauber gibt das Geld, das er bei der Buchung gespart hat, also offenbar an Bord aus.

(11.02.2020, dpa)

 
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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