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Fliegen könnte in Zukunft häufiger zu einer wackligen Angelegenheit werden. Durch den Klimawandel werden mehr Turbulenzen erwartet

Fliegen könnte in Zukunft häufiger zu einer wackligen Angelegenheit werden. Durch den Klimawandel werden mehr Turbulenzen erwartet

Foto: Federico Gambarini/dpa

Klimawandel Mehr Turbulenzen bei Flugreisen?

Sie sind selten, aber gefürchtet: Turbulenzen, die bei Flügen Gepäck durch die Kabine sausen lassen oder gar zu Verletzungen bei Passagieren führen. Künftig könnte es mehr davon geben, warnt ein Forscher.

Der Klimawandel dürfte das Fliegen unruhiger machen. Schwere Turbulenzen könnten zur Mitte des Jahrhunderts mehr als doppelt so häufig vorkommen wie derzeit noch. Zu diesem Ergebnis kommt Paul Williams von der Universität im britischen Reading anhand verschiedener Modellrechnungen.

Wegen der verbesserten Technik in modernen Flugzeugen sei aber nicht unbedingt mit mehr Verletzten oder Todesopfern durch Turbulenzen zu rechnen, schreibt Williams im Fachmagazin »Advances in Atmospheric Sciences«.

 
»Für die meisten Passagiere sind leichte Turbulenzen nichts weiter als eine lästige Unannehmlichkeit, aber für nervöse Fluggäste können selbst leichte Turbulenzen erschütternd sein«, erklärt Williams. Schwere Turbulenzen können zu erheblichen Verletzungen bei Passagieren und Flugbegleitern führen, gelegentlich sogar zum Absturz eines Flugzeugs. Wenn eine Maschine durchgeschüttelt wird, erhöht sich der Bedarf an Wartung und Reparaturen. Eine Schätzung von 2014 veranschlagt jährliche Kosten durch Turbulenzen von 200 Millionen Dollar allein bei amerikanischen Airlines.
 
Williams verwendete 21 verschiedene Klimamodelle, um die Auswirkungen eines höheren Gehalts an Kohlendioxid (CO2) in der Luft in der Reiseflughöhe von etwa zwölf Kilometern zu berechnen. Berücksichtigt wurde das Gebiet des Nordatlantiks zwischen dem 50. und 75. Grad nördlicher Breite und dem 10. bis 60. Grad westlicher Länge. Der Forscher begründet diese Auswahl damit, dass sich dort die am häufigsten genutzten Flugrouten der Welt befinden. Als Jahreszeit wurde der Winter gewählt - langjährigen Aufzeichnungen zufolge ereignen sich in dieser Zeit die meisten Turbulenzen.
 
Prognose vieler Klimamodelle ist, dass sich etwa zur Mitte des Jahrhunderts der CO2-Gehalt der Luft gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter verdoppelt haben könnte. Sollte das der Fall sein, wird die Zahl leichter Turbulenzen im Durchschnitt der Berechnungen um 59 Prozent steigen, die mittelschwerer um 94 Prozent und die schwerer um 149 Prozent. Allerdings wird die Unsicherheit der Berechnungen immer größer: Verteilt sich die Wahrscheinlichkeit der Zunahme leichter Turbulenzen auf 43 bis 68 Prozent, so liegen die Werte bei schweren Turbulenzen zwischen 36 und 188 Prozent.
 
»Die hochgerechneten Zunahmen der Verbreitung von Turbulenzen in klarer Luft bedeuten nicht notwendigerweise mehr Verletzungen an Bord oder ein größeres Maß an Passagierbeschwerden«, schreibt Williams. So würden die Vorhersagen für Turbulenzen zunehmend besser, so dass die entsprechenden Zonen umflogen werden könnten. Mit der LIDAR-Technik (Light Detection and Ranging) an der Flugzeugspitze könnten künftig Turbulenzen in 10 bis 15 Kilometern Entfernung aufgespürt werden - genug Zeit, um die Passagiere zumindest zu warnen.
 
In aktuellen Statistiken ist der prognostizierte Trend Experten zufolge noch nicht zu erkennen. »Allgemein lässt sich aus unserer Flugunfalldatenbank herauslesen, dass die Anzahl der tödlichen Unfälle, deren Ursachen auf Windscherungen oder Turbulenzen in klarer Luft zurückzuführen waren, eher rückläufig ist«, sagt Jan-Arwed Richter von JACDEC. Der Hamburger Dienstleister registriert Vorkommnisse aller Art im weltweiten Luftverkehr und leitet daraus Sicherheitsmaßnahmen ab. 2016 seien 18 Vorfälle mit Turbulenzen auf der ganzen Welt verzeichnet worden, der letzte tödliche Unfall habe sich 2013 ereignet, so Richter. Insgesamt sei das Fliegen in den vergangenen 30 Jahren immer sicherer geworden.
 
(07.04.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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